Betreff
Neufassung der Satzung für den Nachhaltigkeitsbeirat
Vorlage
BMPA/1317/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung des Nachhaltigkeitsbeirats und setzt damit die alte Satzung außer Kraft.


Historie:

-       2019 wurde die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbeirats beschlossen, der in einer ersten Berufungsperiode von 2020-2023 tagte.

-       Nach Auswertung dieser ersten Beiratsperiode wurde die Satzung für die zweite Berufungsperiode (2023-2026) angepasst.

-       In der Auswertung dieser zweiten Berufungsperiode wurden verschiedene positive Beratungen genannt, etwa zu Wasserversorgung, dem Abfallwirtschaftszentrum, dem Hirschmann-Villen-Areal, Beschaffung oder auch verschiedenen Klimathemen. Genauso wurde aber genannt, dass in der bisherigen Form die Erwartungen an den Nachhaltigkeitsbeirat noch nicht erfüllt werden konnten.

-       In Absprache mit Bürgermeister Helm und dem Nachhaltigkeitsbüro wurde ein Konzept mit Verbesserungsvorschlägen erarbeitet. Dieses Konzept wurde zunächst im Nachhaltigkeitsbeirat beraten und dann, in der Sitzung vom 6. Oktober 2025, dem Ältestenrat vorgelegt. Der Ältestenrat hat das Konzept mit Vorgaben versehen und die Verwaltung mit der Überarbeitung der bestehenden Satzung beauftragt.

-       Im Überarbeitungsprozess empfahl das Rechtsamt aufgrund der Vielzahl der Änderungswünsche statt einer Überarbeitung eine Neufassung der Satzung. Diese Neufassung wurde dem Ältestenrat 27. März 2026 vorgelegt, mit Anmerkungen versehen und dem Stadtrat zum Beschluss empfohlen.

-       Nachdem sich im Stadtrat vom 6. Juli 2026 Rückfragen ergeben hatten, wurde der Beschluss auf die Stadtratssitzung am 29. Juli 2026 verschoben.

Der nun vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt nun:

-       Inhalte der ursprünglichen Satzung des Nachhaltigkeitsbeirates der Stadt Fürth

-       Anpassungen an andere Beiratssatzungen der Stadt Fürth

-       Inhalte des von Nachhaltigkeitsbeirat und Ältestenrat beratenen Konzepts für die Satzungsüberarbeitung

-       Anmerkungen aus den Ältestenratssitzungen vom 6. Oktober 2025 und vom 27. März 2026, sowie aus der Stadtratssitzung vom 7. Juli 2026.

Der Vorlage beigefügt sind der Entwurf über die Neufassung der Satzung für den Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Fürth sowie eine Änderungssynopsis als Übersicht zu den Neuerungen der Neufassung im Vergleich zur aktuellen Satzung.

Des Weiteren beauftragte der Stadtrat in der Sitzung vom 6. Juli 2026 die Verwaltung, Informationen zu Auswahlverfahren und Geschäftsstelle zu liefern.

Zum Auswahlverfahren:

-       Das Auswahlverfahren entspricht dem erfolgreichen Verfahren, das für den Integrationsbeirat eingeführt wurde: Der neue Beirat soll durch ein Online-Bewerbungsverfahren auf der Basis von Fachwissen und Motivation ausgewählt werden.

-       Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen 15 (statt bisher 18) Personen durch ein Auswahlgremium bestimmt und dem Stadtrat zur Berufung vorgeschlagen werden.

-       Das Auswahlgremium besteht aus den für den Nachhaltigkeitsbeirat benannten Stadtratsmitgliedern sowie vom Dritten Bürgermeister benannten Personen aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Soziales.

-       Die Auswahl findet an einem Termin statt, die Sitzung wird vom Dritten Bürgermeister geleitet.

Zur Geschäftsstelle:

-       Für die Arbeit der verschiedenen Beiräte der Stadt Fürth sind den Beiräten jeweils Stellen der Verwaltung zur Unterstützung zugeordnet.

-       Dem Nachhaltigkeitsbeirat ist laut § 5 Absatz (2) der aktuellen Satzung von 2023 das Bürgermeister- und Presseamt zugeteilt: „Im Rahmen der Geschäftsverteilung des Stadtrates ist das Bürgermeister- und Presseamt der Stadt Fürth für den Nachhaltigkeitsbeirat zuständig.“

-       Die Formulierung unter § 9 Absatz (1) in der Neufassung ist in Absprache zwischen Drittem Bürgermeister, Nachhaltigkeitsbüro und Rechtsamt entstanden. Es handelt sich dabei nicht um eine neu zu schaffende Personalstelle, weil die Inhalte (aktuell im Nachhaltigkeitsbüro) bereits in vorhandenen Stellen angelegt sind. Sie definiert vielmehr erstmals die Zuständigkeiten.

Zur Benennung von Stadtratsmitgliedern als beratende Mitglieder im Nachhaltigkeitsbeirat:

-       Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2026 die Entsendung von Stadtratsmitgliedern in Kulturbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat und Integrationsbeirat geregelt. Künftig sollen in diese Gremien maximal drei Stadtratsmitglieder entsendet werden können. Diese, sowie deren Stellvertretungen, sollen mittels Stadtratsbeschluss ausgewählt werden.

-       Dem trägt § 3 Absatz (2) der neuen Satzung Rechnung. Benannt werden sollen „bis zu drei vom Stadtrat bestimmte Stadtratsmitglieder sowie entsprechende Stellvertretungen.“


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


- Neufassung der Satzung für den Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Fürth

- Änderungsübersicht

- Gegenüberstellung alte Satzung / Satzungsentwurf