Der Werkausschuss sowie der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfehlen dem Stadtrat die Beschlussfassung der Änderungssatzung der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF).
Der Stadtrat beschließt die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Änderungssatzung zur Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-StEF).
Bedingt durch die Zuordnung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Fürth (StEF)“ zum Geschäftsbereich des dritten Bürgermeisters und die Berufung des dritten Bürgermeisters zur ersten Werkleitung bedarf es einer geringfügigen Änderung der Betriebssatzung. Durch diese organisatorische Änderung soll nun auch die Möglichkeit eröffnet werden, Angelegenheiten, für die die erste Werkleitung einzelvertretungsbefugt ist, allgemein oder im Einzelfall auch auf Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des dritten Bürgermeisters zu übertragen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - Synopse BS-StEF
Anlage 2 – Entwurf der Änderungssatzung der BS-StEF
