Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) für das Schuljahr 2025/2026 sowie die vorgelegte Bedarfsfeststellung und Planung zum weiteren Ausbau zustimmend zur Kenntnis.
Die Jugendsozialarbeit an
Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. Als
niedrigschwelliges und freiwilliges Angebot ist sie zeitnah sowie direkt vor
Ort an den Schulen verankert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der einzelfallbezogenen
sozialpädagogischen Beratung und Begleitung von sozial und/oder individuell
beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern (SuS).
Die konzeptionelle
Arbeitsgrundlage definiert sich hierbei aus dem „Handbuch zur
Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern“, herausgegeben vom Zentrum Bayern
Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt.
(https://www.blja.bayern.de/foerderung-hilfen/jas/jas_handbuch/)
Die Förderung der JaS
erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung (16.360 Euro pro
Vollzeitäquivalent) durch den Freistaat Bayern auf der Grundlage einer
entsprechenden Förderrichtlinie.
(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/481/baymbl-2024-481.pdf)
Abzugrenzen ist die JaS vom Tätigkeitsbereich der Schulsozialpädagoginnen
und -pädagogen im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich“.
(https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/schulsozialpaedagogik)
Zum Schuljahr 2025/2026 sind 24 sozialpädagogische Fachkräfte mit insgesamt 18,54 Vollzeitstellen an 22 Schulstandorten mit knapp 11.300 SuS tätig. Eine Sachgebietsleitung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden nimmt die Dienst- und Fachaufsicht wahr. Die Jugendsozialarbeit an Schulen deckt alle 7 Mittelschulen, zwei staatliche Förderzentren in der Mittelstufe, ein staatliches Förderzentrum in der Grundstufe, die drei Berufsschulen, die zwei Realschulen inklusive der Wirtschaftsschule sowie 8 Grundschulen ab.
Im Jahr 2025 haben 1.995 SuS und/oder deren Sorgeberechtigte einzelfallbezogene Leistungen der JaS in Anspruch genommen. Davon wurden 1.292 Kontakte mehr als zweimal und 365 Kontakte mehr als zehnmal verzeichnet. Insgesamt fanden 13.237 Gesprächskontakte mit den genannten 1.995 Kindern, Jugendlichen und/oder Erziehungsberechtigten statt. Somit hat eine Vollzeitkraft im Jahr 2025 durchschnittlich 119 Klientinnen und Klienten beraten.
Hinter einem Einzelfall bei der JaS steckt neben den direkten Kontakten mit den SuS und/oder deren Sorgeberechtigten – die sich in den vorliegenden Zahlen widerspiegeln – auch umfangreiche Netzwerkarbeit, und damit ein Vielfaches an Kontakten mit Kooperationspartnern wie Schulpsychologie, Beratungslehrkraft, BSD, SPFH, EzB, Therapeut*innen, Kinderärzt*innen, diversen Beratungsstellen, etc.
Beratungsthemen sind unter anderem
- psychische Belastungen der Kinder/Jugendlichen, aber auch psychische- / Suchterkrankungen im Elternhaus
- Gewalt-Thematiken (verbal und physisch, gegen Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrkräfte): Hier werden Beratungen / Gespräche sowohl mit Opfern als auch Täterinnen und Tätern sowie weiteren Beteiligten durchgeführt
- sozial-emotionale Auffälligkeiten (z. B. mangelnde Konzentration im Unterricht, Unterrichtsstörungen, Rückzugsverhalten, Probleme im Aufbau oder Halten sozialer Beziehungen, mangelnde Konfliktlösungskompetenzen u. a.)
- Schulabsentismus (aktiv und passiv), gepaart mit Hilflosigkeit der Eltern in Erziehungsfragen
- Familiäre Konflikte/generelle Überforderung der Eltern mit Erziehung(ssituationen)
- Substanzkonsum
- Problematische Mediennutzung
In der Regel treten in den Einzelfällen multimodale Problemlagen auf.
Tätigkeitsbereiche von JaS sind somit:
-
Beratung von/Einzelfallhilfe mit sozial und/oder individuell benachteiligten
SuS
- Krisenintervention
- Eltern-/Netzwerkarbeit
- Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten, insbesondere auch bei schwierigen disziplinarischen Entscheidungen
- Bei Bedarf und Zeitressourcen Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Konfliktlösung, Integration, Aggressionsabbau, Schulabsentismus) mit der Zielgruppe
Was unter anderem nicht in den Leistungsbereich von JaS fällt und fallen darf:
- Tätigkeiten, die in den Schulordnungen und Lehrerdienstordnungen zu den Pflichten der Lehrkräfte (z.B. Unterricht, Pausenhofaufsicht) oder zu anders definierten Aufgabenbereichen (z.B. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung, offene und gebundene Ganztagsschule, Praxisklasse, Hausaufgabenbetreuung, Jugendarbeit, …) gehören
- Ausfüllen von Anträgen, egal ob BuT, Bürgergeld, Wohngeld, etc.
- Angebote für ganze Schulklassen als Regelangebot
- stv. für den offenen Ganztag Elterngespräche
- Betreuung von „störenden“ SuS
Aktuelle Themen und Herausforderungen bei JaS sind:
- Wachsender Bedarf aufgrund zunehmender Belastung sowohl in der Schwere als auch in der Häufigkeit
-
Kooperation mit Schulen
-
Schnittstellenthematiken
-
Überlastung externer Systeme
Im Jahr 2025
hat sich das Sachgebiet intensiv mit dem Thema gewichtige Anhaltspunkte für
eine Kindeswohlgefährdung auseinandergesetzt und einen internen Ablaufplan
entwickelt. Zudem wurden an verschiedenen Schulen in Kooperation mit der
Jugend- und Familienberatung sowie dem Bezirkssozialdienst Veranstaltungen zum
Thema „Kinderschutz im Handlungsfeld Schule“ durchgeführt.
Der Anlage sind die Einsatzorte
mit Vollzeitäquivalent (VZÄ), eine Priorisierung für die Bedarfsfeststellung
und die Planung zum weiteren Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) zu
entnehmen.
Zum Abschluss ist noch zu erwähnen, dass sich JaS durch eine hohe Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Fachkräfte vor Ort auszeichnet. Umso wichtiger ist die Verortung in den einzelnen JaS-Teams im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, um den fachlichen Austausch zu ermöglichen und zu unterstützen. Die Führung dieser sehr dezentral arbeitenden Teams stellt hohe Anforderungen an die Leitung bei JaS.
Die immer weiter anwachsende JaS-Landschaft kann mit den bisherigen Ressourcen schon heute kaum mehr adäquat gesteuert werden. Daher müssen Leitung, Koordination und Führung beim weiteren Ausbau der JaS begleitend konzeptionell mitgedacht und letztendlich gestärkt und erweitert werden, um die notwendige Dienst- und Fachaufsicht auch weiterhin sicherstellen zu können. Entsprechende Anträge zu Stellenumfang- und -bewertung werden folgen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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Gesamtkosten |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Ist-Stand und Ausbauplanung JaS
