Betreff
Vorlage zum Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 14.08.2026 - Brücken: rechtzeitiges Handeln
Vorlage
TfA/0581/2026
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Die Mitteilung des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.


Ausgangslage

Die AfD-Stadtratsfraktion hat am 14.08.2026 beigefügten Antrag gestellt.

Prüfergebnis

Zu den einzelnen Punkten der Anfrage kann Folgendes aufgeführt werden:

zu 1. Welche Brücken (Autobrücken) befinden sich aktuell in einem Zustand, der innerhalb der nächsten 10 Jahre Sanierungs- oder einen Neubau erforderlich macht?

Der Zustand sowie das Arbeitsprogramm an den städtischen Ingenieurbauwerken kann dem Brückenbericht 2022 entnommen werden, der dem Bauausschuss sowie dem Stadtrat im Juli 2022 vorgelegt wurde.

Aktuell werden Vorbereitungen getroffen, um diesen Bericht fortzuschreiben. Ziel der Verwaltung ist es, diesen Bericht alle 5 Jahre zu aktualisieren. Bis zum Sommer 2027 soll eine überarbeitete Fassung den Gremien vorgelegt werden.

Zudem sind die geplanten Maßnahmen bis zum Jahr 2031 auch in der aktuellem MIP enthalten.

zu 2. Für welche der genannten Bauwerke wird nach derzeitiger Einschätzung ein Neubau statt einer Sanierung empfohlen?

Entgegen den Ausführungen aus dem Brückenbericht 2022, muss das Bauwerk 034 Stadelner Brücke nunmehr neu errichtet werden, da eine Instandsetzung aufgrund der Ergebnisse aus weiterführenden Untersuchungen nicht mehr möglich ist. Zudem wurde uns von der Autobahn GmbH des Bundes mitgeteilt, dass das Bauwerk 024e Poppenreuther Brücke ebenfalls durch einen Neubau ersetzt wird. Weiter ist das bislang nicht aufgeführte Bauwerk 035 Brücke Herboldshofer Straße über den Bucher Landgraben, aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes ebenfalls nicht mehr wirtschaftlich instandsetzbar.

zu 3. An welchen Stellen sind Straßenerweiterungen, Querschnittsänderungen oder sonstige Ausbaumaßnahmen erforderlich, um bei der Sanierung bzw. Beim Neubau ausreichend Verkehrskapazitäten sicherzustellen.

Evtl. Querschnittsänderungen werden im Vorfeld aller Instandsetzungs- bzw. Neubauprojekten geprüft, da die bestehende Infrastruktur für das Verkehrsaufkommen der Entstehungsjahre konzipiert war und heutigen Ansprüchen größtenteils nicht mehr genügt. Wo möglich, werden Anpassungen vorgenommen, um dem zukünftigen Verkehrsmix gerecht zu werden. Konkrete Maßnahmen werden frühzeitig mit dem Grundsatzbeschluss der einzelnen Maßnahmen den Gremien vorgestellt.

zu 4. Fallen für die genannten Maßnahmen Grundstückserwerbe an? Wenn ja: in welchem Umfang?

Maßnahmen zum Erwerb von Grundstücken sollen wo möglich vermieden werden. Für die aktuell beschlossenen bzw. im Zuge von Grundsatzbeschlüssen vorgelegten Ingenieurbaumaßnahmen sind keine Grunderwerbe nötig.

Für die in der Anfrage aufgeführte Verlängerung der Mainstraße wird auf die Sondersitzung vom 18.05.2026 des WGA gemeinsam mit den Mitgliedern des BWA und der dortigen Referenzvorlage LA/0588/2026 des LA verwiesen.

Zudem ist diese Maßnahme losgelöst vom Ersatzneubau der Hafenbrücke zu sehen.

Für diesen ist es, bezogen auf das im Antrag angefragte, rechtzeitige Handeln für Brücken, unerheblich, ob auf der Trasse einer verlängerten Mainstraße Grunderwerb zu tätigen ist oder nicht.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe MIP und Brückenbericht 2022

nein

x

ja

Unterhalt €

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. Maßnahmen bis 2031 sind in der MIP abgebildet

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: AfD-Antrag – Brücken: rechtzeitiges Handeln vom 14.08.2026