Für den Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten und den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Ausschuss empfiehlt den Beschluss
der Satzung zur Änderung der Kita-Gebührensatzung gemäß Anlage 4.
Für den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Kita-Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.01.2027 gemäß Anlage 4.
Der Bayerische Landtag hat zum 01.01.2027 eine umfangreiche Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sowie der zugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) beschlossen. Dadurch wird das bisherige System der kommunalen und staatlichen Förderung für Kindertageseinrichtungen in Bayern in weiten Teilen verändert.
Unter anderem wird der bisherige Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres von 100 Euro monatlich formal im Gesetz gestrichen. Eine weitere Finanzierung dieser Beitragsermäßigung aus kommunalen Mitteln ist aufgrund der Finanzlage nicht möglich. Vielmehr ist die Stadt Fürth -wie alle anderen Träger von Kindertageseinrichtungen- weiterhin auf die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträgen) angewiesen.
Die Änderungen in der Landesgesetzgebung machen eine Anpassung der Kita-Gebührensatzung zum 01.01.2027 erforderlich.
Zur detaillierten Begründung aller Änderungen wird auf die Ausführungen im Schreiben an die Elternbeiräte vom 27.07.2026 verwiesen (Anlage 1). Diesen wurden alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt und eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Damit wurde der gesetzlichen Verpflichtung zur Beteiligung der Elternbeiräte in wichtigen Angelegenheiten der Kitas Rechnung getragen.
Fristgerecht per E-Mail
eingegangen sind Rückmeldungen vom Elternbeirat des Hauses für Kinder I „Am
Regnitzgrund“ sowie dem Kindergarten XVIII „Pusteblume“. Die Einwendungen
wurden durch die Verwaltung geprüft und sind in unveränderter Form zusammen mit
einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung in der Anlage 2 dargestellt.
In der Anlage 3 werden die pädagogischen Überlegungen bzw. Zielsetzungen des
gemeinsamen Frühstücks in einem Rahmenkonzept erläutert.
Für die Anpassung der Satzung ist eine Änderungssatzung zu beschließen (Anlage 4), eine konsolidierte Lesefassung, in der alle beabsichtigten Änderungen eingearbeitet wurden, findet sich in Anlage 5.
Die beiden Elternbeiräte erhalten nach Beschlussfassung durch den Stadtrat jeweils eine ausführliche Rückmeldung durch die Verwaltung.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Mehreinnahmen |
900.000 € (nach Abzug Mehrkosten
für das Frühstück) |
|
nein |
x |
ja |
300.000 € (jährl. Kosten für das
Frühstück) |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4640, 4643 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1.
Informationsschreiben
an die Elternbeiräte
2.
Einwendungen
der Elternbeiräte und Stellungnahme der Verwaltung
3.
Rahmenkonzeption
zum Frühstücksangebot
4.
Satzung
zur Änderung der Kita-Gebührensatzung
5. Konsolidierte Lesefassung der Satzung
