Betreff
Neubau Feuerwehrgerätehaus Vach - Bedarfsbeschluss
Vorlage
Rf. III/0240/2026
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat fasst folgenden Bedarfsbeschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Vach“ auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms in die Wege zu leiten. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gesamtgrundstücks soll die Projektleitung der WBG Fürth übergeben und in einem ersten Schritt die Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt werden.


Raumbedarf

Im Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Vach kann die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr gewährleistet werden. So werden etwa erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude unterschritten. Auch hat das Gerätehaus nur zwei Stellplätze, so dass zukünftig beschaffte weitere Fahrzeuge nicht untergestellt werden können. Der Freistaat Bayern fördert zudem keine Feuerwehrfahrzeuge, für die nicht ein normgerechter Stellplatz vorhanden ist.
Darüber hinaus ist mittelfristig geplant, das Gebäude, in welchem das Feuerwehrgerätehaus derzeit integriert ist, zukünftig einer anderen Nutzung zuzuführen.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Vach auch in der Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Trägerin der Feuerwehr in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Nachdem Erweiterungsmöglichkeiten an dem vorhandenen Gerätehaus nur sehr schwer umsetzbar sind bzw. diese mit Auswirkungen auf andere Bereiche, insbesondere den ÖPNV, verbunden wären, ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehaus mit drei Stellplätzen beabsichtigt.

Baumaßnahme und Grundstück
Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher Standorte, angestellt. Vor Kurzem wurde das Grundstück Am Vacher Markt 2 und 4 (Fl. Nr. 66 Gemarkung Vach) seitens der Stadt Fürth gekauft (s. Vorlage LA/0581/2025 im Stadtrat am 17.12.2025). Auf dem Grundstück soll im vorderen Bereich das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Im rückwärtigen Bereich kann Wohnungsbau entstehen. Mögliche Synergien beim Abbruch der Bestandsgebäude, bei der Errichtung von Zufahrt, Stellplätzen und Nebenräumen sind zu untersuchen.


Die Entwicklung des Grundstückes soll durch die WBG erfolgen. Die Gebäudewirtschaft und die Zentrale Vergabestelle unterstützen die Baumaßnahme.

Finanzierung und Förderung
Die Kostenschätzung inkl. der Abbruchkosten und ein Projektablaufplan werden mit dem Vorentwurf erstellt und den zuständigen Gremien vorgelegt. Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal für die ersten beiden Stellplätze mit 160.000 € und für den dritten Stellplatz mit 149.600 €. Die genauen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bebauung durch die WBG Fürth müssen noch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden. Ein Förderantrag wurde noch nicht gestellt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

s. Anlage 9

nein

ja

s. Anlage 9

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


-       Lageplan Grundstück Am Vacher Markt 2-4

-       Raumbedarf Neubau FGH Vach