Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat fasst folgenden Bedarfsbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau
Feuerwehrgerätehaus Vach“ auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms in die
Wege zu leiten. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gesamtgrundstücks soll
die Projektleitung der WBG Fürth übergeben und in einem ersten Schritt die
Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt werden.
Raumbedarf
Im Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Vach kann
die Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr
gewährleistet werden. So werden etwa erforderliche Mindest-Abstände zwischen
Fahrzeug und Gebäude unterschritten. Auch hat das Gerätehaus nur zwei
Stellplätze, so dass zukünftig beschaffte weitere Fahrzeuge nicht untergestellt
werden können. Der Freistaat Bayern fördert zudem keine Feuerwehrfahrzeuge, für
die nicht ein normgerechter Stellplatz vorhanden ist.
Darüber hinaus ist mittelfristig geplant, das Gebäude, in welchem das
Feuerwehrgerätehaus derzeit integriert ist, zukünftig einer anderen Nutzung
zuzuführen.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Vach auch in der Zukunft
sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Trägerin der Feuerwehr in der
Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Nachdem Erweiterungsmöglichkeiten an dem
vorhandenen Gerätehaus nur sehr schwer umsetzbar sind bzw. diese mit
Auswirkungen auf andere Bereiche, insbesondere den ÖPNV, verbunden wären, ist
der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehaus mit drei Stellplätzen beabsichtigt.
Baumaßnahme und
Grundstück
Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher
Standorte, angestellt. Vor Kurzem wurde das Grundstück Am Vacher Markt 2 und 4
(Fl. Nr. 66 Gemarkung Vach) seitens der Stadt Fürth gekauft (s. Vorlage
LA/0581/2025 im Stadtrat am 17.12.2025). Auf dem Grundstück soll im vorderen
Bereich das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Im rückwärtigen Bereich kann
Wohnungsbau entstehen. Mögliche Synergien beim Abbruch der Bestandsgebäude, bei
der Errichtung von Zufahrt, Stellplätzen und Nebenräumen sind zu untersuchen.
Die Entwicklung des Grundstückes soll durch die WBG erfolgen. Die Gebäudewirtschaft und die Zentrale Vergabestelle
unterstützen die Baumaßnahme.
Finanzierung und
Förderung
Die Kostenschätzung inkl. der Abbruchkosten und ein Projektablaufplan
werden mit dem Vorentwurf erstellt und den zuständigen Gremien vorgelegt.
Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal für die
ersten beiden Stellplätze mit 160.000 € und für den dritten Stellplatz mit
149.600 €. Die genauen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bebauung durch die
WBG Fürth müssen noch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden.
Ein Förderantrag wurde noch nicht gestellt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
s.
Anlage 9 |
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nein |
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ja |
s.
Anlage 9 |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Lageplan Grundstück Am Vacher Markt 2-4
- Raumbedarf Neubau FGH Vach
