Das Ausbaukonzept der infra fürth gmbh für die Aufstellung weiterer Sprühnebelanlagen ist abzuwarten.
In den Außenflächen von Kindertageseinrichtungen besteht aktuell kein Bedarf an Sprühnebelanlagen und Wasserspielgeräten.
In den Außenflächen von Schulen wird der Bedarf an Hitzeschutzeinrichtung allgemein derzeit im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sommerlicher Hitzeschutz an Kitas/Schulen“ ermittelt.
Auf öffentlichen Kinderspielplätzen erfolgt bei Neuanlagen oder Generalsanierung die Prüfung der Ausstattung mit Wasserspielgeräten jeweils im Einzelfall. Eine grundsätzliche Ausstattung mit Wasserspielgeräten als Standard wird nicht befürwortet.
Der beantragte Prüfauftrag gilt damit als erledigt.
Anlass
Mit
Schreiben vom 22.07.2026 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Verwaltung
möge prüfen, ob in den Außenanlagen von städtischen Kindertagesstätten und
Schulen sowie auf öffentlichen Kinderspielplätzen Sprühnebelanlagen wie in der Fußgängerzone
und/oder Wasserspielgeräte installiert werden können.
Da
hier unterschiedliche Aspekte und unterschiedliche Vorgaben sowohl technischer
Art der Betreiber wie auch Nutzungsaspekte auf unterschiedlichen Flächen
verschiedener Dienststellen berührt sind, wurden in dieser Vorlage die
verschiedenen Teil-Aspekte zusammengetragen.
Sprühnebelanlagen allgemein
Die
bislang drei öffentlichen Sprühnebelanlagen werden von der infra fürth gmbh
hergestellt und betrieben. Die infra schreibt dazu:
Die
infra fürth gmbh sammelt derzeit die ersten Erfahrungen mit den
Sprühnebelanlagen. Ein weiteres Ausbaukonzept existiert derzeit noch nicht.
Entsprechend ist es seitens der infra fürth gmbh derzeit auch noch nicht
vorgesehen, dass öffentliche Kinderspielplätze mit Sprühnebelanlagen
ausgestattet werden.
Falls
der Wunsch existiert, dass beim Neubau vom Spielplatzanlagen auch
Sprühnebelanlagen installiert werden, dann ist zu jedem Standort immer eine
Einzelfallprüfung erforderlich, insbesondere ob sich überhaupt
Trinkwasserleitungen in der Nähe befinden und die Anschlusslänge einen
hygienesicheren Betrieb der Sprühnebelanlage ermöglichen.
Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen in städt.
Kindertageseinrichtungen
Das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule
sieht aktuell keinen Bedarf für Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen:
Das Problem mit Wasserspielen ist, dass die Hygiene
einzuhalten ist und es mit den Abflüssen immer mal Probleme durch ausgespülten
Sand, Blätter usw. gibt. Hinzu kommen Probleme mit der Entleerung der
Wasserleitungen im Winter. Somit scheiden fest verbaute Wasserspielgeräte nach
Auffassung der Verwaltung aus.
Anstelle von fest installierten Sprühnebelanlagen
behilft man sich in den Kindertageeinrichtungen mit Rasensprengern oder
Gartenbrausen.
Einfache Erfrischungsanlage mit Gartenschlauch und
Rasensprenger
Entgegen den Schulhöfen haben wir in den
Kindertageeinrichtungen nur in wenigen Fällen keine Verschattungen bzw. keine
schattigen Gärten. Somit sind die eingesetzten Gartenschläuche in den
allermeisten Fällen ausreichend. Manche Einrichtungen verfügen über mobile
Sandspieltische, an denen dann ein Gartenschlauch angeschlossen werden kann.
Für den Betrieb von Wasserspielgeräten in
Kindertageeinrichtungen gelten die gleichen strengen technischen Vorgaben wie
für Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen (vgl. Abschnitt
„Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen“).
Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen in
Schulen
Das
Schulverwaltungsamt und die Gebäudewirtschaft Fürth arbeiten derzeit gemeinsam
an einem Konzept „Sommerlicher Hitzeschutz an Kitas/Schulen“, welches explizit
unter Punkt 3 der adhoc-Maßnahmen auch die „Anbringung von einfachen
Vernebelungsstationen für den Außenbereich“ benennt. Das Schulverwaltungsamt
wird zum Schuljahresbeginn 2026/2027 eine Abfrage an allen öffentlichen Schulen
durchführen und die Bedarfe nach Maßnahmen für einen wirksamen Hitzeschutz
ermitteln. Diese Ergebnisse sind für die weitere Bearbeitung abzuwarten. Sobald
das Konzept vorliegt, wird dieses dem Bau- und Werkausschuss vorgestellt.
Die
für den Betrieb von Trinkwasserleitungen in städtischen Gebäuden und deren
Außenanlagen zuständige Abteilung Haustechnik der Gebäudewirtschaft Fürth
verweist auf die geltenden strengen Vorgaben nach Trinkwasserverordnung und den
DVGW-Regeln für Trinkbrunnen, Brunnenanlagen und Wasserspielgeräte, die an
Trinkwasserleitungen angeschlossen sind. Wichtig sei hier der Schutz vor
Rückfließen (notwendiger Einbau einer Systemtrennung) und die Vermeidung von
Stagnation (erforderlicher Einbau einer automatischen Spülung), um einer
Verkeimung (Legionellenbildung) vorzubeugen. Das alles sei technisch umsetzbar,
aber Aufwand und Kosten für Herstellung und Unterhalt seien entsprechend hoch.
Für den Betrieb von Wasserspielgeräten in Schulen
gelten die gleichen strengen technischen Vorgaben wie für Wasserspielgeräte auf
öffentlichen Kinderspielplätzen (vgl. Abschnitt „Wasserspielgeräte auf
öffentlichen Kinderspielplätzen“).
Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Die einschlägigen technischen Regelungen der DIN
18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau
und Betrieb“ weisen bei der Nutzung von stehenden Gewässern auf die
Badegewässerrichtlinie der EU, bei Trinkbrunnen auf die geltenden Bestimmungen
der Trinkwasserverordnung hin. Bei Brunnen und Wasserzapfstellen, an denen
Wasser zum Spielen entnommen wird, besteht keine eindeutige Vorgabe, es sei im
Einzelfall eine „Einschätzung der Gefährdung“ vom Betreiber vorzunehmen.
In der Praxis wird diese Gefährdungseinschätzung bei
Betreibern öffentlicher Kinderspielplätze und den sicherheitstechnischen
Prüfinstituten so gehandhabt, dass bei Wasser, welches aus Ausläufen kommt,
unter die ein Gefäß passt wie beispielsweise bei Schwengelpumpen, Trinkwasserqualität, bei Wasser, welches beispielsweise aus Quellsteinen
kommt, Badewasserqualität gefordert
wird.
Die Stadt Fürth hat derzeit zwei öffentliche
Spielplätze mit Wasserspieleinrichtungen, einmal eine Sandmatschanlage mit
Schwengelpumpe (Anschluss an die Trinkwasserleitung) im Südstadtpark, zum
anderen einen Spielbach mit Quellstein (Grundwasserbrunnen) im Stadtpark. Bei
der Anlage im Südstadtpark ist Trinkwasserqualität, bei der Anlage im Stadtpark
Badewasserqualität gefordert.
Die Einhaltung der Wasserqualitäten wird an beiden
Standorten mindestens einmal pro Jahr durch die infra fürth gmbh im Auftrag des
Grünflächenamts geprüft. Die Laborkosten beliefen sich im Zeitraum 2020-2025
auf im Mittel 575,21 € pro Jahr für beide Standorte. Wenn wie beim
Wasserspielgerät im Südstadtpark ein Anschluss an das Trinkwassernetz besteht,
muss zudem die Entnahmestelle im Winter außer Betrieb und im Frühjahr wieder in
Betrieb genommen werden. Vor Wiederinbetriebnahme muss die Zuleitung von einem
Fachbetrieb desinfiziert werden. Die jährlichen Kosten für die Außer- und die
Wieder-Inbetriebnahme belaufen sich pro Standort auf 1.500 bis 2.000 €.
Der überwiegende Anteil der derzeit 69 öffentlichen
Spielplätze im Stadtgebiet ist nicht mit Ver- und Entsorgungsleitungen
erschlossen und hat somit auch keinen Anschluss an das öffentliche
Trinkwassernetz. Für den Betrieb von Wasserspielgeräten müsste somit in der
Regel zunächst ein Hausanschluss beantragt und errichtet werden. Die infra
fürth gmbh beziffert die Kosten für einen solchen Anschluss an das öffentliche
Trinkwassernetz auf 15 T€. Die Kosten für Wasserspielgeräte variieren sehr
stark je nach Ausbildung und Größe zwischen 2.500 € und 25.000 €. Insgesamt
liegen damit die mit der Bereitstellung von Wasserspielgeräten verbundenen
Mehrkosten bei im Mittel 30.000 € pro Standort. Dabei ist der tatsächliche
Wasserverbrauch noch nicht erfasst, ist aber bezogen auf die Größenordnung
vernachlässigbar. Allerdings ist zu bedenken, dass Wasserspielanlagen mit dem
Lebensmittel Trinkwasser betrieben werden. In Zeiten der zunehmen
Trinkwasserknappheit und Einschränkungen beim Wasserverbrauch wie in einigen
Städten in diesem Sommer ist dies ökologisch nicht unbedenklich.
Nach Ansicht des Referats für Planen, Bauen, Grün und
Infrastruktur/Grünflächenamt wäre künftig bei Neuanlagen und Generalsanierung
zu prüfen, ob die Bereitstellung von Wasserspielgeräten technisch möglich,
finanziell leistbar und bezogen auf den jeweiligen Standort sinnig ist. Im
Rahmen der Projektgenehmigung, die ja grundsätzlich Neuanlagen oder
Generalsanierungen öffentlicher Kinderspielplätze vorgeschaltet ist, kann der
Bau- und Werkausschuss im Einzelfall entscheiden, ob eine solches zusätzliches
Spielangebot kommt oder nicht. Aber zum Standard – wie beantragt - sollte dies
aus ökonomischen und ökologischen Gründen aus Sicht des Referats für Planen,
Bauen, Grün und Infrastruktur nicht erklärt werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
