Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.07.2026 - Errichtung von Wasserspielgeräten und Sprühnebelanlagen an Kinderttagesstätten, Schulen und Spielplätzen
Vorlage
GrfA/0207/2026
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AB

Das Ausbaukonzept der infra fürth gmbh für die Aufstellung weiterer Sprühnebelanlagen ist abzuwarten.

In den Außenflächen von Kindertageseinrichtungen besteht aktuell kein Bedarf an Sprühnebelanlagen und Wasserspielgeräten.

In den Außenflächen von Schulen wird der Bedarf an Hitzeschutzeinrichtung allgemein derzeit im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sommerlicher Hitzeschutz an Kitas/Schulen“ ermittelt.

Auf öffentlichen Kinderspielplätzen erfolgt bei Neuanlagen oder Generalsanierung die Prüfung der Ausstattung mit Wasserspielgeräten jeweils im Einzelfall. Eine grundsätzliche Ausstattung mit Wasserspielgeräten als Standard wird nicht befürwortet.

Der beantragte Prüfauftrag gilt damit als erledigt.


Anlass

Mit Schreiben vom 22.07.2026 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Verwaltung möge prüfen, ob in den Außenanlagen von städtischen Kindertagesstätten und Schulen sowie auf öffentlichen Kinderspielplätzen Sprühnebelanlagen wie in der Fußgängerzone und/oder Wasserspielgeräte installiert werden können.

Da hier unterschiedliche Aspekte und unterschiedliche Vorgaben sowohl technischer Art der Betreiber wie auch Nutzungsaspekte auf unterschiedlichen Flächen verschiedener Dienststellen berührt sind, wurden in dieser Vorlage die verschiedenen Teil-Aspekte zusammengetragen.

Sprühnebelanlagen allgemein

Die bislang drei öffentlichen Sprühnebelanlagen werden von der infra fürth gmbh hergestellt und betrieben. Die infra schreibt dazu:

Die infra fürth gmbh sammelt derzeit die ersten Erfahrungen mit den Sprühnebelanlagen. Ein weiteres Ausbaukonzept existiert derzeit noch nicht. Entsprechend ist es seitens der infra fürth gmbh derzeit auch noch nicht vorgesehen, dass öffentliche Kinderspielplätze mit Sprühnebelanlagen ausgestattet werden.

Falls der Wunsch existiert, dass beim Neubau vom Spielplatzanlagen auch Sprühnebelanlagen installiert werden, dann ist zu jedem Standort immer eine Einzelfallprüfung erforderlich, insbesondere ob sich überhaupt Trinkwasserleitungen in der Nähe befinden und die Anschlusslänge einen hygienesicheren Betrieb der Sprühnebelanlage ermöglichen.

Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen in städt. Kindertageseinrichtungen

Das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule sieht aktuell keinen Bedarf für Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen:

Das Problem mit Wasserspielen ist, dass die Hygiene einzuhalten ist und es mit den Abflüssen immer mal Probleme durch ausgespülten Sand, Blätter usw. gibt. Hinzu kommen Probleme mit der Entleerung der Wasserleitungen im Winter. Somit scheiden fest verbaute Wasserspielgeräte nach Auffassung der Verwaltung aus.

Anstelle von fest installierten Sprühnebelanlagen behilft man sich in den Kindertageeinrichtungen mit Rasensprengern oder Gartenbrausen.

 Einfache Erfrischungsanlage mit Gartenschlauch und Rasensprenger

Entgegen den Schulhöfen haben wir in den Kindertageeinrichtungen nur in wenigen Fällen keine Verschattungen bzw. keine schattigen Gärten. Somit sind die eingesetzten Gartenschläuche in den allermeisten Fällen ausreichend. Manche Einrichtungen verfügen über mobile Sandspieltische, an denen dann ein Gartenschlauch angeschlossen werden kann.

Für den Betrieb von Wasserspielgeräten in Kindertageeinrichtungen gelten die gleichen strengen technischen Vorgaben wie für Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen (vgl. Abschnitt „Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen“).

Wasserspielgeräte und/oder Sprühnebelanlagen in Schulen

Das Schulverwaltungsamt und die Gebäudewirtschaft Fürth arbeiten derzeit gemeinsam an einem Konzept „Sommerlicher Hitzeschutz an Kitas/Schulen“, welches explizit unter Punkt 3 der adhoc-Maßnahmen auch die „Anbringung von einfachen Vernebelungsstationen für den Außenbereich“ benennt. Das Schulverwaltungsamt wird zum Schuljahresbeginn 2026/2027 eine Abfrage an allen öffentlichen Schulen durchführen und die Bedarfe nach Maßnahmen für einen wirksamen Hitzeschutz ermitteln. Diese Ergebnisse sind für die weitere Bearbeitung abzuwarten. Sobald das Konzept vorliegt, wird dieses dem Bau- und Werkausschuss vorgestellt.

Die für den Betrieb von Trinkwasserleitungen in städtischen Gebäuden und deren Außenanlagen zuständige Abteilung Haustechnik der Gebäudewirtschaft Fürth verweist auf die geltenden strengen Vorgaben nach Trinkwasserverordnung und den DVGW-Regeln für Trinkbrunnen, Brunnenanlagen und Wasserspielgeräte, die an Trinkwasserleitungen angeschlossen sind. Wichtig sei hier der Schutz vor Rückfließen (notwendiger Einbau einer Systemtrennung) und die Vermeidung von Stagnation (erforderlicher Einbau einer automatischen Spülung), um einer Verkeimung (Legionellenbildung) vorzubeugen. Das alles sei technisch umsetzbar, aber Aufwand und Kosten für Herstellung und Unterhalt seien entsprechend hoch.

Für den Betrieb von Wasserspielgeräten in Schulen gelten die gleichen strengen technischen Vorgaben wie für Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen (vgl. Abschnitt „Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen“).

Wasserspielgeräte auf öffentlichen Kinderspielplätzen

Die einschlägigen technischen Regelungen der DIN 18034-1 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ weisen bei der Nutzung von stehenden Gewässern auf die Badegewässerrichtlinie der EU, bei Trinkbrunnen auf die geltenden Bestimmungen der Trinkwasserverordnung hin. Bei Brunnen und Wasserzapfstellen, an denen Wasser zum Spielen entnommen wird, besteht keine eindeutige Vorgabe, es sei im Einzelfall eine „Einschätzung der Gefährdung“ vom Betreiber vorzunehmen.

In der Praxis wird diese Gefährdungseinschätzung bei Betreibern öffentlicher Kinderspielplätze und den sicherheitstechnischen Prüfinstituten so gehandhabt, dass bei Wasser, welches aus Ausläufen kommt, unter die ein Gefäß passt wie beispielsweise bei Schwengelpumpen, Trinkwasserqualität, bei Wasser, welches beispielsweise aus Quellsteinen kommt, Badewasserqualität gefordert wird.

Die Stadt Fürth hat derzeit zwei öffentliche Spielplätze mit Wasserspieleinrichtungen, einmal eine Sandmatschanlage mit Schwengelpumpe (Anschluss an die Trinkwasserleitung) im Südstadtpark, zum anderen einen Spielbach mit Quellstein (Grundwasserbrunnen) im Stadtpark. Bei der Anlage im Südstadtpark ist Trinkwasserqualität, bei der Anlage im Stadtpark Badewasserqualität gefordert.

Die Einhaltung der Wasserqualitäten wird an beiden Standorten mindestens einmal pro Jahr durch die infra fürth gmbh im Auftrag des Grünflächenamts geprüft. Die Laborkosten beliefen sich im Zeitraum 2020-2025 auf im Mittel 575,21 € pro Jahr für beide Standorte. Wenn wie beim Wasserspielgerät im Südstadtpark ein Anschluss an das Trinkwassernetz besteht, muss zudem die Entnahmestelle im Winter außer Betrieb und im Frühjahr wieder in Betrieb genommen werden. Vor Wiederinbetriebnahme muss die Zuleitung von einem Fachbetrieb desinfiziert werden. Die jährlichen Kosten für die Außer- und die Wieder-Inbetriebnahme belaufen sich pro Standort auf 1.500 bis 2.000 €.

Der überwiegende Anteil der derzeit 69 öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet ist nicht mit Ver- und Entsorgungsleitungen erschlossen und hat somit auch keinen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz. Für den Betrieb von Wasserspielgeräten müsste somit in der Regel zunächst ein Hausanschluss beantragt und errichtet werden. Die infra fürth gmbh beziffert die Kosten für einen solchen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz auf 15 T€. Die Kosten für Wasserspielgeräte variieren sehr stark je nach Ausbildung und Größe zwischen 2.500 € und 25.000 €. Insgesamt liegen damit die mit der Bereitstellung von Wasserspielgeräten verbundenen Mehrkosten bei im Mittel 30.000 € pro Standort. Dabei ist der tatsächliche Wasserverbrauch noch nicht erfasst, ist aber bezogen auf die Größenordnung vernachlässigbar. Allerdings ist zu bedenken, dass Wasserspielanlagen mit dem Lebensmittel Trinkwasser betrieben werden. In Zeiten der zunehmen Trinkwasserknappheit und Einschränkungen beim Wasserverbrauch wie in einigen Städten in diesem Sommer ist dies ökologisch nicht unbedenklich.

Nach Ansicht des Referats für Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur/Grünflächenamt wäre künftig bei Neuanlagen und Generalsanierung zu prüfen, ob die Bereitstellung von Wasserspielgeräten technisch möglich, finanziell leistbar und bezogen auf den jeweiligen Standort sinnig ist. Im Rahmen der Projektgenehmigung, die ja grundsätzlich Neuanlagen oder Generalsanierungen öffentlicher Kinderspielplätze vorgeschaltet ist, kann der Bau- und Werkausschuss im Einzelfall entscheiden, ob eine solches zusätzliches Spielangebot kommt oder nicht. Aber zum Standard – wie beantragt - sollte dies aus ökonomischen und ökologischen Gründen aus Sicht des Referats für Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur nicht erklärt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

      €

X

nein

ja

      €

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion