Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die geänderte Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf (1. Tekturplanung) für die Errichtung eines Kunstrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz mit einem Gesamtkostenansatz von 1.500.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt zur FAG-Förderung bei der
Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Anlass
In
seiner Sitzung am 28.01.2026 erteilte der Stadtrat nach Vorberatung im Bau- und
Werkausschuss am 14.01.2026 einstimmig die Projektgenehmigung für die
Umwandlung des bestehenden Naturrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz in
einen Kunstrasenplatz mit der Primärnutzung Feldhockey mit einem Gesamtvolumen
von 1,65 Mio. €. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Projekt zum
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden. Die
seinerzeitige Beschlussvorlagen einschl. aller Anlagen sind als Anlage 1
angefügt.
Der
Stadtrat hatte darüber hinaus beschlossen, dass über das Projekt im Bau- und
Werkausschuss/Stadtrat erneut zu beraten sei, wenn die Maßnahme nicht im
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gefördert werde. Wie
bekannt, wurden beide von der Stadt Fürth im Bundesprogramm angemeldete
Maßnahmen nicht in das Förderprogramm aufgenommen, daher wird eine erneute
Beschlussfassung notwendig.
Vorgabe
Die
Thematik wurde mehrfach in der Referentenrunde behandelt und schließlich wurde
das Referat für Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur, vertreten durch das
Grünflächenamt, beauftragt, die Entwurfsplanung so zu überarbeiten, dass die
Gesamtkoten 1,50 Mio. € nicht überschreiten.
Zur
Begründung der Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Spielfeldes wird auf
die Ausführungen des Amts für Sport und Gesundheitsförderung am Ende der
Vorlage verwiesen.
Gleichzeitig
wurde von der Kämmerei im MIP-Entwurf 2026-2030 im Haushaltsjahr 2027 800 T€
und im Haushaltsjahr 2028 700 T€ sowie ein FAG-Zuschuss in Höhe von 274 T€ in
2028 aufgenommen.
Kostenreduzierung
In Abstimmung mit dem Referat I sowie den Verantwortlichen der Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. wurden vom Referat V/Grünflächenamt eine Reihe von Einsparungsmöglichkeiten geprüft und in die neue Kostenberechnung aufgenommen. Im Einzelnen
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Nr. |
Kurztext |
Betrag |
Begründung |
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1. |
Erhalt Laufbahn |
-48.500 € |
Die bestehende Laufbahn kann erhalten werden, die Zuwegung zum Sportplatz
kann auch über die bestehende Laufbahn erfolgen. |
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2. |
Reduzierung Ballfangeinrichtung |
-8.500 € |
Auf der Längsseite des Platzes parallel zur bestehenden Laufbahn kann die
Ballfang-einrichtung entfallen. |
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3. |
Erhalt Flutlichtmasten |
-12.000 € |
Die bestehenden Flutlichtmasten können aufgrund der Entfernung zur
Spielfläche zwar nicht für die Flutlichtanlage des Hockeyplatzes genutzt
werden, müssen aber nicht zurückgebaut werden. |
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4. |
Reduzierung Platzpflegegeräte |
-78.500 € |
In der ursprünglichen Kostenberechnung waren Platzpflegegeräte analog den
bisherigen Kunstrasenplätze für Fußball eingepreist. Bei Kunstrasenplätze für
Hockey ist dies nicht notwendig. |
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5. |
Zusätzliche Planungsleistungen |
+18.000 € |
Für Geotechnik (Abdichtung Untergrund) und Lichttechnik (Flutlichtanlage)
sind zusätzliche planerische Leistungen erforderlich. |
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6. |
Reduzierung der Rundungssumme |
-20.500 € |
Die bisherige Rundungssumme von über 25 T€ wird entsprechend reduziert. |
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Summe |
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-150.000 € |
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Die Gesamtkosten liegen damit neu
bei 1.500.000 €. Die SpVgg Greuther Fürth e.V. sicherte bereits eine jährliche
Betriebskostenbeteiligung von 25 T€ über einen Zeitraum von 20 Jahren zu. Die
vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 liegt als Anlage 3 (nicht-öffentlich)
bei.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 85 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Unter Berücksichtigung der FAG-Förderung (Ansatz 274 T€), des Entfalls der notwendigen Sanierung des Naturrasenplatzes (Ansatz 250 T€), der Betriebskostenbeteiligung (500 T€) sowie der inneren Verrechnung (85 T€) ergibt sich durch das Projekt eine tatsächliche Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von 391 T€.
Realisierung
Sofern
in den Haushaltsberatungen die hierfür notwendigen Mittel eingestellt werden
und seitens der Regierung von Mittelfranken zumindest der vorzeitige
Maßnahmenbeginn im FAG-Förderprogramm erteilt wurde, kann die Baumaßnahme in
der ersten Hälfte 2027 ausgeschrieben und vergeben werden und im Herbst 2027
beginnen. Ein Abschluss der Baumaßnahme im Frühjahr 2028 scheint aus heutiger
Sicht realistisch.
Nutzung des Kunstrasenplatzes
Zur
Begründung der Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Spielfeldes für die
Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. wird auf Anlage 4
(nicht-öffentlich) verwiesen.
Das
Amt für Sport und Gesundheitsförderung führt zur künftigen Nutzung des
Kunstrasenplatzes aus:
Das
Spielfeld steht an Schultagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr
bis 15:30 Uhr für den Schulsport zur Verfügung. Die schulische Nutzung erfolgt
dabei überwiegend während der Sommermonate. Sportvereine werden das
Kunstrasenspielfeld ganzjährig unter der Woche von 15.30 bis 22.00 Uhr belegen.
Darüber hinaus sind an Wochenenden einzelne Punkt- und Freundschaftsspiele
vorgesehen, die sowohl samstags als auch sonntags im Zeitraum von 8:00 Uhr bis
22:00 Uhr stattfinden können. Während der Sommersaison von Anfang April bis
Ende August wird die Sportfläche überwiegend von der SpVgg Greuther Fürth e.V.
für den Trainings- und Spielbetrieb der Hockeyabteilung genutzt. In der
Wintersaison dient der Platz vornehmlich dem Trainingsbetrieb der
Fußballvereine. Durch die Umwandlung des bisherigen Spielfeldes in einen
Kunstrasen entfallen witterungsbedingte Nutzungsbeschränkungen. Dadurch kann
die jährliche Auslastung der Sportanlage im Vergleich zur bisherigen Situation
auf etwa das Dreifache gesteigert werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.500.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: bislang nur aufgenommen im
MIP-Entwurf 2026-2030 in den Haushaltsjahren 2027/2028 |
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Anlage 1 Beschlussvorlage BWA 14.01.2026 einschl. Anlagen
Anlage 2 Tekturplan zum Entwurf
Anlage 3 Kostenberechnung nach DIN 276 (nicht-öffentlich)
Anlage 4 Schreiben der SpVgg Greuther Fürther e.V./Hockeyabteilung (nicht-öffentlich)
