Betreff
Hans-Lohnert-Sportplatz – Errichtung eines Kunstrasenplatzes Geänderte Projektgenehmigung zur 1. Tekturplanung
Vorlage
GrfA/0208/2026
Aktenzeichen
2522-562
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die geänderte Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf (1. Tekturplanung) für die Errichtung eines Kunstrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz mit einem Gesamtkostenansatz von 1.500.000 EUR.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt zur FAG-Förderung bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.


Anlass

In seiner Sitzung am 28.01.2026 erteilte der Stadtrat nach Vorberatung im Bau- und Werkausschuss am 14.01.2026 einstimmig die Projektgenehmigung für die Umwandlung des bestehenden Naturrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz in einen Kunstrasenplatz mit der Primärnutzung Feldhockey mit einem Gesamtvolumen von 1,65 Mio. €. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Projekt zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden. Die seinerzeitige Beschlussvorlagen einschl. aller Anlagen sind als Anlage 1 angefügt.

Der Stadtrat hatte darüber hinaus beschlossen, dass über das Projekt im Bau- und Werkausschuss/Stadtrat erneut zu beraten sei, wenn die Maßnahme nicht im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gefördert werde. Wie bekannt, wurden beide von der Stadt Fürth im Bundesprogramm angemeldete Maßnahmen nicht in das Förderprogramm aufgenommen, daher wird eine erneute Beschlussfassung notwendig.

Vorgabe

Die Thematik wurde mehrfach in der Referentenrunde behandelt und schließlich wurde das Referat für Planen, Bauen, Grün und Infrastruktur, vertreten durch das Grünflächenamt, beauftragt, die Entwurfsplanung so zu überarbeiten, dass die Gesamtkoten 1,50 Mio. € nicht überschreiten.

Zur Begründung der Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Spielfeldes wird auf die Ausführungen des Amts für Sport und Gesundheitsförderung am Ende der Vorlage verwiesen.

Gleichzeitig wurde von der Kämmerei im MIP-Entwurf 2026-2030 im Haushaltsjahr 2027 800 T€ und im Haushaltsjahr 2028 700 T€ sowie ein FAG-Zuschuss in Höhe von 274 T€ in 2028 aufgenommen.

Kostenreduzierung

In Abstimmung mit dem Referat I sowie den Verantwortlichen der Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. wurden vom Referat V/Grünflächenamt eine Reihe von Einsparungsmöglichkeiten geprüft und in die neue Kostenberechnung aufgenommen. Im Einzelnen

Nr.

Kurztext

Betrag

Begründung

1.

Erhalt Laufbahn

-48.500 €

Die bestehende Laufbahn kann erhalten werden, die Zuwegung zum Sportplatz kann auch über die bestehende Laufbahn erfolgen.

2.

Reduzierung Ballfangeinrichtung

-8.500 €

Auf der Längsseite des Platzes parallel zur bestehenden Laufbahn kann die Ballfang-einrichtung entfallen.

3.

Erhalt Flutlichtmasten

-12.000 €

Die bestehenden Flutlichtmasten können aufgrund der Entfernung zur Spielfläche zwar nicht für die Flutlichtanlage des Hockeyplatzes genutzt werden, müssen aber nicht zurückgebaut werden.

4.

Reduzierung Platzpflegegeräte

-78.500 €

In der ursprünglichen Kostenberechnung waren Platzpflegegeräte analog den bisherigen Kunstrasenplätze für Fußball eingepreist. Bei Kunstrasenplätze für Hockey ist dies nicht notwendig.

5.

Zusätzliche Planungsleistungen

+18.000 €

Für Geotechnik (Abdichtung Untergrund) und Lichttechnik (Flutlichtanlage) sind zusätzliche planerische Leistungen erforderlich.

6.

Reduzierung der Rundungssumme

-20.500 €

Die bisherige Rundungssumme von über 25 T€ wird entsprechend reduziert.

Summe

-150.000 €

Die Gesamtkosten liegen damit neu bei 1.500.000 €. Die SpVgg Greuther Fürth e.V. sicherte bereits eine jährliche Betriebskostenbeteiligung von 25 T€ über einen Zeitraum von 20 Jahren zu. Die vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 liegt als Anlage 3 (nicht-öffentlich) bei.

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 85 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

Unter Berücksichtigung der FAG-Förderung (Ansatz 274 T€), des Entfalls der notwendigen Sanierung des Naturrasenplatzes (Ansatz 250 T€), der Betriebskostenbeteiligung (500 T€) sowie der inneren Verrechnung (85 T€) ergibt sich durch das Projekt eine tatsächliche Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von 391 T€.

Realisierung

Sofern in den Haushaltsberatungen die hierfür notwendigen Mittel eingestellt werden und seitens der Regierung von Mittelfranken zumindest der vorzeitige Maßnahmenbeginn im FAG-Förderprogramm erteilt wurde, kann die Baumaßnahme in der ersten Hälfte 2027 ausgeschrieben und vergeben werden und im Herbst 2027 beginnen. Ein Abschluss der Baumaßnahme im Frühjahr 2028 scheint aus heutiger Sicht realistisch.

Nutzung des Kunstrasenplatzes

Zur Begründung der Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Spielfeldes für die Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. wird auf Anlage 4 (nicht-öffentlich) verwiesen.

Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung führt zur künftigen Nutzung des Kunstrasenplatzes aus:

Das Spielfeld steht an Schultagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr für den Schulsport zur Verfügung. Die schulische Nutzung erfolgt dabei überwiegend während der Sommermonate. Sportvereine werden das Kunstrasenspielfeld ganzjährig unter der Woche von 15.30 bis 22.00 Uhr belegen. Darüber hinaus sind an Wochenenden einzelne Punkt- und Freundschaftsspiele vorgesehen, die sowohl samstags als auch sonntags im Zeitraum von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfinden können. Während der Sommersaison von Anfang April bis Ende August wird die Sportfläche überwiegend von der SpVgg Greuther Fürth e.V. für den Trainings- und Spielbetrieb der Hockeyabteilung genutzt. In der Wintersaison dient der Platz vornehmlich dem Trainingsbetrieb der Fußballvereine. Durch die Umwandlung des bisherigen Spielfeldes in einen Kunstrasen entfallen witterungsbedingte Nutzungsbeschränkungen. Dadurch kann die jährliche Auslastung der Sportanlage im Vergleich zur bisherigen Situation auf etwa das Dreifache gesteigert werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.500.000 €

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

bislang nur aufgenommen im MIP-Entwurf 2026-2030 in den Haushaltsjahren 2027/2028


Anlage 1 Beschlussvorlage BWA 14.01.2026 einschl. Anlagen

Anlage 2 Tekturplan zum Entwurf

Anlage 3 Kostenberechnung nach DIN 276 (nicht-öffentlich)

Anlage 4 Schreiben der SpVgg Greuther Fürther e.V./Hockeyabteilung (nicht-öffentlich)