Betreff
Dringliche Anordnung: Erneuerung der Lichtsignalanlage FT 289 und Ausbau des Knotenpunkts Schwabacher Straße/Tucherstraße mit Errichtung von Radverkehrsanlagen; Ergänzende Projektgenehmigung (Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Maßnahmen)
Vorlage
TfA/0583/2026
Art
Beschlussvorlage - SL
Referenzvorlage

Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zur Dringlichen Anordnung

Kenntnis.

Die Projektkosten erhöhen sich auf ca. 840.000,- €..


Referenzvorlagen

SpA/0908/2021 Vorplanung zur Erneuerung der Lichtsignalanlagen im Verlauf der Schwabacher Straße - Weikershof

TfA/0566/2026 Projektgenehmigung zur Erneuerung der Lichtsignalanlage FT 289 und zum Ausbau des Knotenpunkts Schwabacher Straße/Tucherstraße mit Errichtung von Radverkehrsanlagen

Rf. V/1989/2026 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel i. H. v. 500.000,- €

TfA/0575/2026 Maßnahmenverschiebung und Verkehrskonzept Ersatzneubau Schwabacher Brücke (BW 020) mit Umgestaltung des Knotenpunktes FT 286 (Mitteilung)

Ausgangslage

Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit der Maßnahme (Maßnahmenbeginn noch vor der Michaeliskirchweih 2026, u.a. bzw. insbesondere aufgrund laufender Ausfallkosten der Lichtsignalanlage) wurde die ergänzende und geänderte Projektgenehmigung (Mehrkosten nach Ausschreibung, geänderte Planung) über eine Dringliche Anordnung notwendig (Zustimmung OB vom 11.08.2026, siehe Anlage).

Geplanter Ausbau

Die Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) FT 289 Schwabacher Straße/Tucherstraße wurde im BWA vom 11.02.2026 auf Grundlage der Vorplanung des Gesamtprojekts zur Erneuerung der Lichtsignalanlagen der südlichen Schwabacher Straße (BWA vom 10.02.2021) beschlossen. Die Regierung von Mittelfranken hat die Unbedenklichkeit der Maßnahme hinsichtlich späterer Zuwendungen (im Zuge der Gesamtmaßnahme) bestätigt.

Geänderte Planung:

Plangrundlage der o.g. Projektgenehmigung war ein geringerer Projektumfang im Vorgriff auf das Gesamtprojekt. (Erneuerung LSA weitgehend 1:1, geringe Anpassungen, Radverkehrsmarkierungen nur auf der Kreuzung). Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die Planung weiter intensiv diskutiert, was zu Änderungen an der LSA- und der Straßenplanung sowie zur Aufnahme von Fahrbahndeckenbau (ohnehin absehbar, aufgrund des LSA-Tiefbaus zweckmäßig) führte.

Kosten

Mehrkosten:

Unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen erhöhen sich folgende Projektkosten nach erfolgter Ausschreibung:

Gesamtkosten Projektgenehmigung:                                270.000,- €

Gesamtkosten nach Ausschreibungsergebnis:             840.000,- €

Überplanmäßige Mittel zur Deckung der Mehrkosten wurden im Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 29.07.2026 genehmigt.

Zeitplan

Mit der Maßnahme soll vor der Michaeliskirchweih begonnen werden (Baubeginn 07.09.2026). Durch die Verschiebung des Ersatzneubaus der Schwabacher Brücke (Bekanntgabe im BWA vom 22.07.2026) soll das kommende Jahr genutzt werden um eine weitere, ebenfalls akut ausfallgefährdete Lichtsignalanlage der Schwabacher Straße zu erneuern (geplant: Kreuzung Ginsterstraße/Georg-Benda-Straße).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

840.000,- €

nein

X

ja

Kosten für Unterhaltsmaßnahmen,

nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

nein

X

ja

Hst. 6300.9553.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Lageplan

Dringliche Anordnung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 Geschäftsordnung Stadtrat (Art. 37 Abs. 3 GO)