Betreff
Erstattung aus dem Selbstversicherungsfonds
Vorlage
Rf. III/0241/2026
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen des Rechtsamtes Kenntnis. Er stimmt der Übernahme des Rechnungsbetrages in Höhe von 76.521,14 Euro aus dem Selbstversicherungsfonds zu.


Am 18.11.2025 führte ein Mitarbeiter des Tiefbauamtes einen Winterdiensteinsatz an der Bushaltestelle Fürth Flexdorf mit dem Fahrzeug FÜ-SF 7094 durch. Nach Abschluss der Streuarbeiten bog er links auf die Stadelner Hauptstraße in Fahrtrichtung Fürth Vach/Stadeln ab.

Aufgrund der signifikanten Gewichtsverlagerung, die durch das Befördern von Streusalz verursacht wurde, kam es zum Kontrollverlust des Fahrzeugs. In der Folge geriet das Fahrzeug ins Schwanken und kippte auf die rechte Seite um. Die daraus resultierenden Schäden sind erheblich.

Die Reparaturkosten summieren sich auf 76.521,14 €. Der Anschaffungswert beläuft sich auf 110.000 €.

Da es sich um einen Eigenschaden handelt, ist eine Übernahme durch die Kfz-Versicherung der Stadt Fürth nicht möglich.

Erläuterung:

Die Stadt Fürth unterhält aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 12.04.1923 (aktualisiert durch Stadtratsbeschluss vom 26.07.2023) eine Selbstversicherungsrücklage für Zwecke der kommunalen Selbstversicherung (Selbstversicherungsfonds). Dadurch werden insbesondere Eigenschäden abgedeckt, für die kein Dritter anspruchspflichtig ist.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

      €

nein

ja

      €

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Selbstversicherungsfonds