Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen des Rechtsamtes Kenntnis. Er
stimmt der Übernahme des Rechnungsbetrages in Höhe von 76.521,14 Euro aus dem
Selbstversicherungsfonds zu.
Am 18.11.2025 führte ein Mitarbeiter des
Tiefbauamtes einen Winterdiensteinsatz an der Bushaltestelle Fürth Flexdorf mit
dem Fahrzeug FÜ-SF 7094 durch. Nach Abschluss der Streuarbeiten bog er links
auf die Stadelner Hauptstraße in Fahrtrichtung Fürth Vach/Stadeln ab.
Aufgrund der signifikanten
Gewichtsverlagerung, die durch das Befördern von Streusalz verursacht wurde,
kam es zum Kontrollverlust des Fahrzeugs. In der Folge geriet das Fahrzeug ins
Schwanken und kippte auf die rechte Seite um. Die daraus resultierenden Schäden
sind erheblich.
Die Reparaturkosten summieren sich auf
76.521,14 €. Der Anschaffungswert beläuft sich auf 110.000 €.
Da es sich um einen Eigenschaden
handelt, ist eine Übernahme durch die Kfz-Versicherung der Stadt Fürth nicht
möglich.
Erläuterung:
Die Stadt Fürth unterhält aufgrund des
Stadtratsbeschlusses vom 12.04.1923 (aktualisiert durch Stadtratsbeschluss vom
26.07.2023) eine Selbstversicherungsrücklage für Zwecke der kommunalen
Selbstversicherung (Selbstversicherungsfonds). Dadurch werden insbesondere
Eigenschäden abgedeckt, für die kein Dritter anspruchspflichtig ist.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Selbstversicherungsfonds |
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