Betreff
Vorlage zum AfD-Antrag vom 26.08.2026 "Sauberkeit im Umfeld der Freisportanlage am Schießanger"
Vorlage
Rf. V/2000/2026
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses nehmen die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag hat sich hiermit erledigt.


Beiliegender Antrag der AfD ist am 26.8.2026 bei der Stadt Fürth eingegangen.

I.                    Zu den Fragen im Antrag wird durch die Referate I., III. und V. wie folgt Stellung genommen:

  1. Teilnehmer- und Zuschauerzahlen bei voller Belegung der Freisportanlage 

Die Freisportanlage am Schießanger umfasst insgesamt acht Sportfelder mit unterschiedlichen Spielfeld- und Torgrößen. Als öffentliche Freisportanlage steht sie allen Menschen offen und dient der sportlichen Betätigung, der Begegnung, dem gesellschaftlichen Miteinander sowie der Erholung der Bürgerinnen und Bürger. Die vielfältige und lebendige Nutzung der Anlage durch Menschen aller Altersgruppen, Geschlechter, Lebenssituationen, Herkunfts- und Kulturkreise ist zu begrüßen und gewünscht. Die tatsächliche Anzahl der anwesenden Personen variiert je nach Wochentag, Tageszeit, Witterung und Art der Nutzung erheblich. Verlässliche Teilnahmezahlen können daher nicht genannt werden. Eine Nutzung durch mehr als 200 Personen gleichzeitig ist jedoch durchaus möglich. Die Nutzung der Freisportanlage richtet sich nach den Bestimmungen der städtischen Grünanlagensatzung.

Alternativ können die Sportplätze der Freisportanlage am Schießanger für feste Belegungszeiten über das Amt für Sport und Gesundheitsförderung gebucht werden. Während dieser Zeiten sind die betreffenden Spielfelder für die eingebuchten Gruppen reserviert. Den Nutzerinnen und Nutzern stehen dabei die Sanitäranlagen und Umkleidemöglichkeiten des angrenzenden Julius-Hirsch-Sportzentrums zur Verfügung. Für diese fest gebuchten aber kostenpflichtigen Nutzungen gelten die Vorgaben der städtischen Sportstättensatzung sowie der städtischen Gebührensatzung. Auch im Rahmen fest gebuchter Belegungszeiten können keine maximalen Teilnahmezahlen genannt werden.

  1. Jährliche Kosten für die Beseitigung von Notdurft bzw. Betrieb öffentlicher Toiletten sowie Budgetierung 

Das Grünflächenamt führt keine gesonderten Aufzeichnungen über die Beseitigung von Notdurft; diese Maßnahmen werden unter dem allgemeinen Punkt „Reinigung“ geführt. Es liegen zudem keine Erkenntnisse vor, dass die Verunreinigung durch menschliche Notdurft im Bereich des Flussdreiecks ein nennenswertes Problem darstellt.

Bezüglich der Bewirtschaftungskosten für den Betrieb öffentlicher Toiletten (umfassend Reinigung, Hygieneartikel, Versicherungen, Bauunterhalt, Wartung sowie Strom und Wasser) teilt die GWF mit, dass die Kosten in den letzten vier Jahren im Durchschnitt ca. 13.500 € pro Jahr betrugen. Aufgrund von Kostensteigerungen und Vandalismus sind die Bewirtschaftungskosten jedoch gestiegen; im Jahr 2025 beliefen sie sich auf insgesamt ca. 17.000 €.

  1. Kosten für Bau und Betrieb einer zusätzlichen öffentlichen Toilette 

Die Kosten für eine neue Anlage hängen maßgeblich von der Größe, der Lage und der Erschließung ab. Da sich die Anlage im Landschaftsschutzgebiet befindet, müssten zudem Kosten für etwaige Ausgleichsmaßnahmen einkalkuliert werden. Als Orientierungswert dienen die Planungs- und Baukosten der zuletzt errichteten WC-Anlage am Kaiserplatz, die sich auf ca. 300.000 € beliefen. Bei den jährlichen Bewirtschaftungskosten ist ebenfalls mit dem oben genannten Durchschnitt von ca. 13.500 € zu rechnen.

  1. Regelmäßigkeit der Kontrollen durch das Ordnungsamt und Umgang mit Sprachbarrieren 

Der Bereich Schießanger, Friedhofweg, Grillplatz, Skate- und Spielplatz ist beim Kommunalen Ordnungsdienst seit August 2023 als Kontrollschwerpunkt im System hinterlegt. Dies bedeutet, dass der Bereich je nach Personal- und Auftragslage nahezu täglich ein bis zweimal bestreift wird.

Bei zu ahnenden Ordnungswidrigkeiten hatten die Mitarbeitenden bisher, insbesondere beim Erfassen der Personalien, keine Probleme bzgl. etwaiger Sprachbarrieren. „Passport“ oder „Document“ wird in der Regel verstanden.

  1. Regelmäßigkeit der Müllentfernung und Reinigung der Grünanlagen 

Die Reinigung der Rad- und Fußwege erfolgt turnusgemäß einmal wöchentlich durch eine Gehsteigkehrmaschine in Fremdvergabe. Dabei wird das angrenzende Begleitgrün auf einer Breite von ca. 1,5 m mitgereinigt. Die Entleerung der Papierkörbe erfolgt dreimal wöchentlich; im Zuge dieser Arbeiten wird auch der neben den Behältern befindliche Müll aufgenommen.

Es ist jedoch anzumerken, dass der Weg zwischen Lindenhain und der Skateanlage nicht im regulären Reinigungszyklus des Grünflächenamtes enthalten ist. Die Reinigung der Flächen, die der GWF zugeteilt sind, erfolgt durch deren Objektbetreuer nach Sichtung der Flächen und bei entsprechender Notwendigkeit. Hierzu liegen keine statistischen Auswertungen vor. Die allgemeine Pflege der Sträucher im Bereich erfolgt durch das Grünflächenamt.

II.                  Stellungnahme zu den Anträgen

1. Ergänzung der Beschilderung um Piktogramme 

Aufgrund der Weitläufigkeit des Gebiets und der Tatsache, dass die Freizeitanlage aus verschiedenen Richtungen aufgesucht werden kann, ist eine umfassende Beschilderung mit Piktogrammen baulich und organisatorisch nur schwer im gewünschten Umfang umsetzbar.

2. Prüfung einer zusätzlichen öffentlichen Toilette 

Aktuell sieht die Verwaltung auf Grund der naturschutzrechtlichen Belange und des hohen finanziellen Aufwands keine Realisierungsmöglichkeit für eine weitere Toilette.  

3. Abfallkörbe mit großem Fassungsvermögen 

Aktuell sind im Bereich der Sportanlage insgesamt vier Papierkörbe mit einem Fassungsvermögen von jeweils ca. 30 bis 40 Litern im Einsatz. Ein Austausch gegen größere Behälter wird kritisch geprüft, da in der Vergangenheit vermehrt die Erfahrung gemacht wurde, dass größere Kapazitäten zu einer verstärkten Entsorgung von Fremd- und Hausmüll führen können. Sollte dennoch eine Aufstellung größerer Abfallbehälter erfolgen, müssen diese fest installiert werden, um ein Umkippen oder unbefugtes Wegtragen der Behälter zu verhindern.

4. Korrektur der fehlerhaften URL auf dem Hinweisschild

Die Möglichkeiten der Korrektur werden aktuell geprüft.

5.Überprüfung und Fixierung der Absperrpfosten 

Um ein unzulässiges Umfahren der Absperrungen zu verhindern, wurde bereits im Juli 2026 ein dritter Absperrpfosten installiert. Zudem wurden die Verriegelungen der vorhandenen Pfosten in der vergangenen Woche überprüft und instandgesetzt, sodass die ordnungsgemäße Funktion wiedergestellt ist.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

      €

nein

ja

      €

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


26.08.13 AfD-Antrag „Sauberkeit im Umfeld der Freisportanlage am Schießanger“