Der Antrag wird abgelehnt
Mit Inkrafttreten des § 63g StVG am 01.07.2026 hat der Gesetzgeber die Grundlage für den Einsatz von Scancars zur Überwachung des ruhenden Verkehrs geschaffen. Am 21.07.2026 beantragte die Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen die Anschaffung eines Scancars für die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Fürth. Vorgeschlagen wurde das Produkt eines in Fürth ansässigen Unternehmens. Bereits vor der Antragstellung nahm die Kommunale Verkehrsüberwachung an einer Informationsveranstaltung zum Thema Scancar teil.
Workflow des Scancareinsatzes:
Das Scancar würde durch einen
Mitarbeitenden der Kommunalen Verkehrsüberwachung gefahren. Es erfasst dann
Kennzeichen und Geo-Koordinaten abgestellter Fahrzeuge und sendet diese
DSGVO-konform an einen Server. Ein Programm erzeugt daraus automatisch den
Verwarnungsvorgang, wenn keine gültigen Vergleichsdaten digital vorhanden sind.
Diese Vorgänge werden zur Prüfung durch den Innendienst der Verkehrsüberwachung
bereitgestellt.
Der Innendienst muss dann jeden Fall einzeln prüfen und entscheidet über die Weiterführung des Verwarnungsverfahrens. Insofern würde zwar hier der Außendienst entlastet, da nur das Fahrzeug gesteuert werden müsste. Auf den Innendienst käme jedoch eine erhebliche Mehrbelastung zu, da jede durch das Scancar erfasste Ordnungswidrigkeit geprüft werden müsste.
Anschaffungs- und Unterhaltskosten:
Die Anschaffungskosten beliefen sich aktuell auf 9.000 EUR
für die Hardware, z.B. einem Dachträgersystem mit mehreren Sensoren auf dem
eigenen Dienstwagen. Hinzu kämen 9.000 EUR für die Projektierung (Kartierung,
Softwareanpassungen).
Für den laufenden Betrieb fielen 200 EUR/Monat für die Basis-Software + 0,03 EUR pro Datenabruf (Parkschein, Bewohnerparkausweis) an.
Praktikabilität im Stadtgebiet Fürth:
Eine Einführung, selbst ein Probebetrieb, ist derzeit aus
Sicht des Straßenverkehrsamtes noch nicht sinnvoll, dafür hierfür in
vielen Fällen die Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. So ist z.B. in den
hoch belasteten Bewohnergebieten der Innen- und Südstadt auch das alternative
Parken mit Parkschein oder Parkscheibe möglich. Diese können aber vom Scancar
nicht erfasst werden. Weiterhin können andere Verstöße, wie ordnungswidriges
Geh- und Radwegparken sowie spezielle Beschilderungen noch nicht erfasst werden.
Gleiches gilt für abgelaufene Hauptuntersuchungen oder entsiegelte Fahrzeuge.
Ein Scancar würde derzeit also nur eine relativ geringe Bandbreite der Aufgaben der Kommunalen Verkehrsüberwachung abdecken, verbunden mit einem deutlich erhöhten Aufwand für die dafür nicht ausgelegten Kapazitäten des Innendienstes. Auch stünden aktuell die Anschaffungs- und Unterhaltskosten – für die zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen wären – in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert. Hinzu kommt, dass Bereiche, die mittels Scancars überwacht werden, zu kennzeichnen sind. Eine entsprechende Beschilderung wäre erforderlich.
Fazit:
Mittel- oder langfristig mögen Scancars sicherlich eine
wertvolle Ergänzung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sein. Derzeit
wird aber aufgrund des Entwicklungsstandes und der fehlenden Kompatibilität
aller zu berücksichtigenden Systeme kein nennenswerter Mehrwert gesehen, sodass
eine Beschaffung aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend ist.
Im Hinblick auf das vor geraumer Zeit in Nürnberg eingesetzte Scancar ist festzuhalten, dass dieses nicht der Überwachung und Sanktionierung von Verstößen im ruhenden Verkehr diente, sondern der Erfassung der Parkraumauslastung.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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