Betreff
Antrag der Verwaltung- Barrierefreiheit Bahnhof Vach
Vorlage
SVA/0444/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Eine Bürgerin wandte sich an die Verwaltung und beklagte die fehlende Barrierefreiheit des Bahnhofs Vach:

Während Gleis 1 über eine Rampe erreichbar sei, sei Gleis 2 ausschließlich über eine Treppe zugänglich. Aufzug oder barrierefreie Rampe seien nicht vorhanden. Dies stelle Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vor eine unüberwindbare Barriere.

Die Bürgerin bat darum, den Verkehrsausschuss hierüber zu informieren.

Seitens der Verwaltung ist hierzu festzuhalten, dass es sich beim Bahnhof Vach nicht um die endgültige S-Bahn-Station handelt, da die S-Bahn dort noch nicht auf eigener S-Bahn-Strecke fährt, sondern die Gleise des Eisenbahnverkehrs nutzt.

Es handelt sich um eine noch zu schließende Lücke der S-Bahn-Strecke, die davor (südlich Fürth Klinikum) und danach (nördlich Erlangen Eltersdorf) bereits besteht. Die genaue Führung des Lückenabschnitts ist seit Jahrzehnten umstritten und war Gegenstand von Gerichtsverfahren, Stichworte S-Bahn-Verschwenk versus Bündelungslösung.

Aktuell nimmt die Deutsche Bahn als Ergebnis des Gerichtsurteils einen neuen Variantenvergleich für die genaue Führung vor, auf den sich dann voraussichtlich im Jahr 2027 eine Variantenentscheidung stützen soll. An diese schließen sich dann Neuplanung und Bau an, eine Inbetriebnahme ist 2036 geplant (Zeitachse-Stand 2024).

Dies bedeutet, dass die bestehenden Bahnsteige der S-Bahn-Station Vach nur noch eine geplante Restlebensdauer von etwa 10 Jahren haben, und um das Jahr 2036 durch eine neue S-Bahn-Station an der bis dahin zu bauenden S-Bahn-Strecke ersetzt werden sollen. Bei einer typischen Planungs- und Bauzeit für einen Aufzug von 5 Jahren würden nur 5 Jahre Einsatzdauer des Aufzugs verbleiben, bei 25 Jahren Lebensdauer. Dies wäre h. E. wirtschaftlich nicht vertretbar, zumal auch noch ein weiterer Aufzug an Gleis 1 entstehen müsste, um den Bahnsteigtunnel auch dort barrierefrei anzubinden. Im Falle der S-Bahn liegt dies im Übrigen auch nicht direkt in der Hand der Stadt, da die S-Bahn vom Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn verantwortet und finanziert wird.

Die Bürgerin wurde entsprechend informiert.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

      €

nein

ja

      €

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: