Unter Bezugnahme auf die vorhergehende Beschlussfassung des Stadtrats, wonach der dritte Bürgermeister ab 01.10.2026 als 1. Werkleitung des Stadtentwässerungsbetriebes Fürth berufen wird, ist die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit des dritten Bürgermeisters neu festzusetzen und beträgt ab gleichem Datum 40 % aus der Besoldungsgruppe B 6 (Art. 53 Abs. 1 und Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)).
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats vom 06.05.2026
wurde beschlossen, dass der Oberbürgermeister weiterhin durch den zweiten
Bürgermeister und bei dessen Verhinderung durch den dritten ehrenamtlich
tätigen Bürgermeister vertreten wird. Die Entschädigung wurde
- neben der als Stadtratsmitglied gewährten Entschädigung - auf 20 % aus der
Besoldungsgruppe B 6 festgesetzt.
Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit soll ab 01.10.2026 auf 40 % der Besoldungsgruppe B 6 festgesetzt werden (d.h. derzeit 4.562,26 Euro monatlich). Aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Beanspruchung als 1. Werkleitung (neben den Themen Nachhaltigkeit, Hochwasser und Starkregen) ist die Erhöhung der Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter angemessen. Die Obergrenze nach Art. 53 Abs. 4 KWBG wird eingehalten.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
16.500 € |
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nein |
x |
ja |
62.600 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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