Betreff
Entscheidung über das Nachrücken für das ausscheidende Stadtratsmitglied der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Herr Harald Riedel
Vorlage
BMPA/1335/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Erste in Betracht kommende Listennachfolgerin der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Herr Harald Riedel ist Frau Gabriele Zapf (Listenplatz 8, 8.964 gültige Stimmen).

Frau Gabriele Zapf wird schriftlich dazu aufgefordert, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob sie die Wahl annimmt.


Herr Harald Riedel hat schriftlich erklärt, dass er sein Amt als ehrenamtliches Stadtratsmitglied zum 16.09.2026 niederlegt. Die Niederlegung ist gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) zulässig.

Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG muss der Stadtrat der Stadt Fürth anknüpfen an die Feststellung der Niederlegung des Amtes durch Herrn Harald Riedel über das Nachrücken einer Listennachfolgerin bzw. eines Listennachfolgers entscheiden.

Erste in Betracht kommende Listennachfolgerin der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist:

Frau Gabriele Zapf, Listenplatz 8 mit 8.964 gültigen Stimmen (vgl. Anlage).

Frau Zapf muss gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG schriftlich über die Möglichkeit des Nachrückens informiert werden und aufgefordert werden, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob sie die Wahl annimmt.

Die Wahl gilt als abgelehnt, wenn sie nicht innerhalt der Frist von zwei Wochen angenommen wird (vgl. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

      €

nein

ja

      €

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrates (Bündnis 90 / Die Grünen)