Kenntnisnahme
Das Straßenverkehrsamt bearbeitet die Fremdanzeigen seit der Einführung des Onlineformulars am 05.02.2024. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 704 Verfahren aufgrund von Fremdanzeigen eingeleitet werden.
Eine genaue Statistik zu der Bearbeitung und zu den Ergebnissen wird allerdings erst seit 2026 geführt.
In diesem Jahr gingen bisher 884 Fremdanzeigen ein.
Davon waren 456 geeignet, ein Verfahren einzuleiten. 428 Fremdanzeigen konnten nicht weiterverfolgt werden, u.a. da wichtige Angaben fehlten, wie der gemessene Schnittpunktabstand bei 5-Meter-Bereichen, Fahrzeuge, die bereits am selben Tag durch die Kommunale Verkehrsüberwachung wegen des gemeldeten Verstoßes verwarnt wurden, kein angegebener Tatzeitraum oder Anhänger ohne beweiskräftige Vornotierung für den Nachweis der 14-tägigen Standzeit.
Bei wiederholt gemeldeten Verstößen wurde ein Überwachungsauftrag an die Kommunale Verkehrsüberwachung erteilt.
Die durchschnittliche Höhe des Verwarnungsgeldes pro Fall beträgt ca. 36 EUR.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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