Betreff
Änderung der Kostensatzung der Stadt Fürth
Vorlage
OrgA/0315/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth (Kostensatzung) gemäß dem beigefügten Entwurf vom 21.09.2026. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Im Zuge der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurde die gesamte Kostensatzung der Stadt Fürth für den eigenen Wirkungskreis auf Gebührenanpassungen durchgesehen.

Im Rahmen einer Sonderreferentensitzung vom 29.04.2026 sowie der Referentensitzung vom 12.05.2026 wurde festgelegt, dass eine regelmäßige, spätestens alle zwei Jahre stattfindende Prüfung der Gebühren erfolgen soll.

Als Maß der Gebührensteigerungen soll die Entwicklung der Tarifsteigerungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst dienen.

Für die letzten fünf Jahre ergeben sich folgende Tarifsteigerungen:

2022: 2,30%

2023: nur Inflationsausgleich in Form einer Sonderzahlung

2024: 5,13%

2025: 4,25%

2026: 2,80%

Die Gebühren sind entsprechend der letzten Gebührenerhöhung (durch kumulative Anwendung der Vomhundertsätze der Tarifsteigerungen) zum 01.01.2027 anzupassen.

Wenn also innerhalb der letzten 5 Jahre bereits teilweise angepasst wurde, sind nur noch die Tarifsteigerungen der Folgejahre umzusetzen.

Weiter wurden innerhalb der Stadtverwaltung Anpassungswünsche abgefragt und diese Änderungswünsche in die Kostensatzung eingearbeitet.

Die zusammenfassende Darstellung der nun errechneten Gebührenhöhen und -rahmen im Vergleich zum jetzigen Stand können der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) entnommen werden.

Eine erneute Gebührenanpassung würde dann (spätestens) zum 01.01.2029 erfolgen, sollten bis dahin keine Anpassungen, z. B. wegen Änderung von landesrechtlichen Regelungen erforderlich sein.


Anlage 1 – Übersicht der vorgesehenen Gebührenanpassungen

Anlage 2 – Entwurf der Änderungssatzung zur Kostensatzung