Der Finanz-
und Verwaltungsausschuss beschließt die Fortführung des seit 2018 in Fürth
laufenden Projekts „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ ab dem
01.01.2027 auf Grundlage der jeweils geltenden Beratungs- und Integrationsrichtlinie
(BIR).
Die Verwaltung
wird beauftragt, die hierfür vorgesehenen staatlichen Fördermittel in Höhe von
bis zu 120.000 € jährlich zu beantragen und die Projektumsetzung an die
Vorgaben der jeweils geltenden BIR anzupassen. Der erforderliche kommunale
Eigenanteil in Höhe von derzeit bis zu 30.000 € jährlich wird ab dem 01.01.2027
zur Verfügung gestellt.
In den
vergangenen Jahren wurde Fürth durch den Zuzug von Menschen mit Flucht- und
Migrationsgeschichte geprägt. Zuletzt waren dies insbesondere Menschen aus der
Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und weiteren Staaten sowie kontinuierliche
Zuzüge aus osteuropäischen Ländern.
Insgesamt
wohnen aktuell rund 4.000 geflüchtete Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer in
der Stadt Fürth, deren Aufenthalt überwiegend auf den §§ 22 bis 25 AufenthG
beruht. Hinzu kommen Menschen mit bereits erteilten Niederlassungserlaubnissen,
mit verfestigtem Aufenthalt sowie Menschen mit Migrations- und
Fluchtgeschichte, die bereits seit Jahren in Fürth leben. Vereinzelt werden
weitere Personen mit individuellem Bedarf aus dem ANKER-Zentrum Zirndorf in
Fürther Unterkünfte überführt. Auch bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
ist weiterhin ein geringer, aber kontinuierlicher Anstieg festzustellen.
Auch
bei einem aktuell geringeren Zugang geflüchteter Menschen bestehen die
kommunalen Aufgaben der Integration fort. Die vorhandenen Strukturen und
Netzwerke sind deshalb bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und an veränderte
Rahmenbedingungen anzupassen.
Das
Förderprojekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ unterstützt
Landkreise und kreisfreie Städte dabei, verlässliche Rahmenbedingungen für
ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Asyl und Integration zu schaffen und
die Vernetzung der regionalen Akteure zu stärken. Schwerpunkt ist dabei das
Ehrenamtsmanagement. Hierzu gehören insbesondere die Gewinnung, Koordination,
Information, Unterstützung und Qualifizierung Ehrenamtlicher sowie die
Vernetzung der beteiligten Akteure.
Die
Stadt Fürth war bereits 2017 am Pilotprojekt beteiligt und setzt das
Förderprojekt seit 2018 kontinuierlich um. Die dabei entstandenen Strukturen
ermöglichen es, die Projektarbeit flexibel an aktuelle Entwicklungen und
Bedarfe in Fürth anzupassen.
Eine
besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.
Aktuell werden über das Projekt rund
150 Ehrenamtliche im Aufgabenbereich Integration betreut und begleitet.
Die hauptamtliche Begleitung umfasst insbesondere die Koordination, Gewinnung,
Schulung und Unterstützung freiwillig Engagierter sowie die Pflege und
Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerke.
Die
Integrationslotsinnen und -lotsen wirken zugleich als zentrale Ansprechpersonen
und Netzwerker für Ehrenamtliche sowie für die im Bereich Integration tätigen
Organisationen und Institutionen. Sie unterstützen die Vernetzung der Akteure
und schaffen Transparenz über vorhandene Unterstützungsangebote.
Förderantrag / Fördergegenstand
Die
Beantragung der Förderung erfolgt seit Januar 2018 in einem etablierten
Verfahren. Die Stadt Fürth beantragt auf Grundlage der jeweils geltenden
Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die höchstmögliche Förderung für
das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“.
Nach
der ab 01.01.2027 geltenden BIR beträgt die Förderung bis zu 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 € pro Zuwendungsempfänger
und Jahr.
Schwerpunktmäßiger
Aufgabenbereich der Integrationslotsinnen und -lotsen ist das
Ehrenamtsmanagement in den Bereichen Asyl und Integration. Dazu gehören
insbesondere:
- zentrale Ansprech- und
Netzwerkfunktion für Ehrenamtliche sowie regionale Akteure,
- Gewinnung und bedarfsgerechte
Koordination von Ehrenamtlichen,
- Information, Einarbeitung,
Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen,
- Organisation und Durchführung
von Schulungen und Fortbildungen,
- Unterstützung ehrenamtlich
getragener Projekte,
- Weiterentwicklung des
Freiwilligenmanagements,
- Gewinnung von Ehrenamtlichen
mit Migrationsgeschichte sowie
- Herstellung von Transparenz
über vorhandene Akteure und Unterstützungsangebote.
Aktueller Personaleinsatz
Auf
strategischer Ebene werden im Referat für Soziales, Jugend und Kultur zwei
Teilzeit-Fachkräfte mit 19,5 bzw. 29,25 Wochenstunden eingesetzt.
Die
operative Ebene wird in Kooperation mit dem Freiwilligen-Zentrum Fürth
abgedeckt. Ergänzend können nach Bedarf Honorarkräfte eingesetzt werden.
Bisherige Erfolge und weitere Zielsetzungen:
Das
Förderprojekt und die damit aufgebauten Strukturen haben sich in Fürth über
mehrere Jahre bewährt. Beispielhaft sind folgende Entwicklungen und Maßnahmen
zu nennen:
- Bereits im Zusammenhang mit
der Aufnahme geflüchteter Menschen aus Syrien im Jahr 2016 konnten
vorhandene Strukturen genutzt werden, um Männer, Frauen, Kinder,
Jugendliche und Familien zeitnah unterzubringen und zu versorgen. Im
Anschluss wurden sie durch weitergehende Hilfen, Angebote und
Integrationsmaßnahmen unterstützt und auf ihrem Weg in die Fürther
Stadtgesellschaft begleitet.
- Bei der Fluchtbewegung aus
der Ukraine im Jahr 2022 konnte unmittelbar auf vorhandene Netzwerke,
bereits etablierte Strukturen und umfangreiche Erfahrungswerte
zurückgegriffen werden. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, kurzfristig
auf die neue Situation reagieren und notwendige Unterstützungsangebote
koordinieren zu können.
- Im Rahmen der aufgebauten
Integrationsstrukturen wurden die Integrationsleitsätze der Stadt Fürth
erarbeitet. Auf dieser Grundlage konnten zahlreiche Integrationsprojekte
und -maßnahmen entwickelt, unterstützt und bis heute weitergeführt werden.
Ziel
für die kommenden Jahre ist es, die aufgebauten Strukturen zu erhalten und
bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu
unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt Fürth zu
stärken. Die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sollen durch ziel- und
bedarfsgerechte Maßnahmen bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt
werden.
Gleichzeitig
bleibt es Aufgabe der kommunalen Integrationsarbeit, Vorurteilen, Rassismus,
Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzuwirken und das Zusammenleben von
Menschen unterschiedlicher Herkunft und kultureller Prägung zu fördern. Damit
wird zugleich die kommunale Linie „Für
ein buntes Fürth“ weiterverfolgt.
Finanzierungskonzept
Für das
Projekt ist nach der ab 01.01.2027 geltenden Beratungs- und
Integrationsrichtlinie eine staatliche Förderung von bis zu 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 120.000 € jährlich, möglich.
Das
jährliche Gesamtvolumen der notwendigen und zuwendungsfähigen Projektausgaben
beträgt rund 150.000 €. Bei Ausschöpfung der maximalen staatlichen Förderung
von 120.000 € jährlich wird für die Fortführung des Projekts ab dem 01.01.2027
ein fester kommunaler Haushaltsansatz in Höhe von 30.000 € jährlich vorgesehen.
Zum
Ansatz kommen insbesondere förderfähige Personal- und Sachausgaben der Stadt
Fürth sowie des Freiwilligen-Zentrums Fürth als Kooperationspartner. An das
Freiwilligen-Zentrum Fürth wird im Rahmen des bestehenden Konzepts mittels
Weiterleitungsbescheids ein entsprechender Zuschuss weitergeleitet. Die
konkrete Zuschusshöhe richtet sich nach den eingebrachten förderfähigen
Ausgaben.
Zusammenfassung
Durch
das Förderprojekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ konnten in
Fürth über mehrere Jahre tragfähige Strukturen zur Unterstützung des
ehrenamtlichen Engagements und zur Vernetzung der im Bereich Integration
tätigen Akteure aufgebaut und verstetigt werden.
Aktuell
werden über das Projekt rund 150 ehrenamtlich Engagierte begleitet. Die
vorhandenen Strukturen haben sich insbesondere in Phasen erhöhten Zuzugs
bewährt und ermöglichen eine kontinuierliche und zugleich bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Integrationsarbeit.
Für die
Fortführung des Projekts ab 2027 wird ein jährlicher kommunaler Haushaltsansatz
von 30.000 € bereitgestellt. Damit können bei einem Gesamtprojektvolumen von
rund 150.000 € staatliche Fördermittel von bis zu 120.000 € jährlich in
Anspruch genommen werden.
Die
Fortführung des Projekts ab 2027 und die Bereitstellung des kommunalen
Haushaltsansatzes sind erforderlich, um die staatliche Förderung weiterhin in
Anspruch zu nehmen und die über Jahre aufgebauten Strukturen fortzuführen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten 150.000 € |
Fördermittel 120.000 € |
|
nein |
x |
ja |
30.000
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Richtlinie für die Förderung
der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit
Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) - BIR vom 02.09.2026 Az. G3-6722-1-501 (Fortführung)
