Betreff
Fortführung des Förderprojekts „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ ab 2027
Vorlage
Rf. IV/0231/2026
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Fortführung des seit 2018 in Fürth laufenden Projekts „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ ab dem 01.01.2027 auf Grundlage der jeweils geltenden Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR).

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür vorgesehenen staatlichen Fördermittel in Höhe von bis zu 120.000 € jährlich zu beantragen und die Projektumsetzung an die Vorgaben der jeweils geltenden BIR anzupassen. Der erforderliche kommunale Eigenanteil in Höhe von derzeit bis zu 30.000 € jährlich wird ab dem 01.01.2027 zur Verfügung gestellt.


In den vergangenen Jahren wurde Fürth durch den Zuzug von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte geprägt. Zuletzt waren dies insbesondere Menschen aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und weiteren Staaten sowie kontinuierliche Zuzüge aus osteuropäischen Ländern.

Insgesamt wohnen aktuell rund 4.000 geflüchtete Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer in der Stadt Fürth, deren Aufenthalt überwiegend auf den §§ 22 bis 25 AufenthG beruht. Hinzu kommen Menschen mit bereits erteilten Niederlassungserlaubnissen, mit verfestigtem Aufenthalt sowie Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte, die bereits seit Jahren in Fürth leben. Vereinzelt werden weitere Personen mit individuellem Bedarf aus dem ANKER-Zentrum Zirndorf in Fürther Unterkünfte überführt. Auch bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist weiterhin ein geringer, aber kontinuierlicher Anstieg festzustellen.

Auch bei einem aktuell geringeren Zugang geflüchteter Menschen bestehen die kommunalen Aufgaben der Integration fort. Die vorhandenen Strukturen und Netzwerke sind deshalb bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Das Förderprojekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte dabei, verlässliche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in den Bereichen Asyl und Integration zu schaffen und die Vernetzung der regionalen Akteure zu stärken. Schwerpunkt ist dabei das Ehrenamtsmanagement. Hierzu gehören insbesondere die Gewinnung, Koordination, Information, Unterstützung und Qualifizierung Ehrenamtlicher sowie die Vernetzung der beteiligten Akteure.

Die Stadt Fürth war bereits 2017 am Pilotprojekt beteiligt und setzt das Förderprojekt seit 2018 kontinuierlich um. Die dabei entstandenen Strukturen ermöglichen es, die Projektarbeit flexibel an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe in Fürth anzupassen.

Eine besondere Bedeutung hat dabei die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements. Aktuell werden über das Projekt rund 150 Ehrenamtliche im Aufgabenbereich Integration betreut und begleitet. Die hauptamtliche Begleitung umfasst insbesondere die Koordination, Gewinnung, Schulung und Unterstützung freiwillig Engagierter sowie die Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerke.

Die Integrationslotsinnen und -lotsen wirken zugleich als zentrale Ansprechpersonen und Netzwerker für Ehrenamtliche sowie für die im Bereich Integration tätigen Organisationen und Institutionen. Sie unterstützen die Vernetzung der Akteure und schaffen Transparenz über vorhandene Unterstützungsangebote.

Förderantrag / Fördergegenstand

Die Beantragung der Förderung erfolgt seit Januar 2018 in einem etablierten Verfahren. Die Stadt Fürth beantragt auf Grundlage der jeweils geltenden Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) die höchstmögliche Förderung für das Projekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“.

Nach der ab 01.01.2027 geltenden BIR beträgt die Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 € pro Zuwendungsempfänger und Jahr.

Schwerpunktmäßiger Aufgabenbereich der Integrationslotsinnen und -lotsen ist das Ehrenamtsmanagement in den Bereichen Asyl und Integration. Dazu gehören insbesondere:

  • zentrale Ansprech- und Netzwerkfunktion für Ehrenamtliche sowie regionale Akteure,
  • Gewinnung und bedarfsgerechte Koordination von Ehrenamtlichen,
  • Information, Einarbeitung, Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen,
  • Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen,
  • Unterstützung ehrenamtlich getragener Projekte,
  • Weiterentwicklung des Freiwilligenmanagements,
  • Gewinnung von Ehrenamtlichen mit Migrationsgeschichte sowie
  • Herstellung von Transparenz über vorhandene Akteure und Unterstützungsangebote.

Aktueller Personaleinsatz

Auf strategischer Ebene werden im Referat für Soziales, Jugend und Kultur zwei Teilzeit-Fachkräfte mit 19,5 bzw. 29,25 Wochenstunden eingesetzt.

Die operative Ebene wird in Kooperation mit dem Freiwilligen-Zentrum Fürth abgedeckt. Ergänzend können nach Bedarf Honorarkräfte eingesetzt werden.

Bisherige Erfolge und weitere Zielsetzungen:

Das Förderprojekt und die damit aufgebauten Strukturen haben sich in Fürth über mehrere Jahre bewährt. Beispielhaft sind folgende Entwicklungen und Maßnahmen zu nennen:

  • Bereits im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Menschen aus Syrien im Jahr 2016 konnten vorhandene Strukturen genutzt werden, um Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien zeitnah unterzubringen und zu versorgen. Im Anschluss wurden sie durch weitergehende Hilfen, Angebote und Integrationsmaßnahmen unterstützt und auf ihrem Weg in die Fürther Stadtgesellschaft begleitet.
  • Bei der Fluchtbewegung aus der Ukraine im Jahr 2022 konnte unmittelbar auf vorhandene Netzwerke, bereits etablierte Strukturen und umfangreiche Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, kurzfristig auf die neue Situation reagieren und notwendige Unterstützungsangebote koordinieren zu können.
  • Im Rahmen der aufgebauten Integrationsstrukturen wurden die Integrationsleitsätze der Stadt Fürth erarbeitet. Auf dieser Grundlage konnten zahlreiche Integrationsprojekte und -maßnahmen entwickelt, unterstützt und bis heute weitergeführt werden.

Ziel für die kommenden Jahre ist es, die aufgebauten Strukturen zu erhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, das ehrenamtliche Engagement nachhaltig zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt Fürth zu stärken. Die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sollen durch ziel- und bedarfsgerechte Maßnahmen bei ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.

Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der kommunalen Integrationsarbeit, Vorurteilen, Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzuwirken und das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und kultureller Prägung zu fördern. Damit wird zugleich die kommunale Linie „Für ein buntes Fürth“ weiterverfolgt.

Finanzierungskonzept

Für das Projekt ist nach der ab 01.01.2027 geltenden Beratungs- und Integrationsrichtlinie eine staatliche Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 120.000 € jährlich, möglich.

Das jährliche Gesamtvolumen der notwendigen und zuwendungsfähigen Projektausgaben beträgt rund 150.000 €. Bei Ausschöpfung der maximalen staatlichen Förderung von 120.000 € jährlich wird für die Fortführung des Projekts ab dem 01.01.2027 ein fester kommunaler Haushaltsansatz in Höhe von 30.000 € jährlich vorgesehen.

Zum Ansatz kommen insbesondere förderfähige Personal- und Sachausgaben der Stadt Fürth sowie des Freiwilligen-Zentrums Fürth als Kooperationspartner. An das Freiwilligen-Zentrum Fürth wird im Rahmen des bestehenden Konzepts mittels Weiterleitungsbescheids ein entsprechender Zuschuss weitergeleitet. Die konkrete Zuschusshöhe richtet sich nach den eingebrachten förderfähigen Ausgaben.

Zusammenfassung

Durch das Förderprojekt „Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen“ konnten in Fürth über mehrere Jahre tragfähige Strukturen zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und zur Vernetzung der im Bereich Integration tätigen Akteure aufgebaut und verstetigt werden.

Aktuell werden über das Projekt rund 150 ehrenamtlich Engagierte begleitet. Die vorhandenen Strukturen haben sich insbesondere in Phasen erhöhten Zuzugs bewährt und ermöglichen eine kontinuierliche und zugleich bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Integrationsarbeit.

Für die Fortführung des Projekts ab 2027 wird ein jährlicher kommunaler Haushaltsansatz von 30.000 € bereitgestellt. Damit können bei einem Gesamtprojektvolumen von rund 150.000 € staatliche Fördermittel von bis zu 120.000 € jährlich in Anspruch genommen werden.

Die Fortführung des Projekts ab 2027 und die Bereitstellung des kommunalen Haushaltsansatzes sind erforderlich, um die staatliche Förderung weiterhin in Anspruch zu nehmen und die über Jahre aufgebauten Strukturen fortzuführen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

150.000 €

Fördermittel

120.000 €

nein

x

ja

30.000 €

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit

Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR) - BIR vom 02.09.2026 Az. G3-6722-1-501 (Fortführung)