Sitzung: 16.09.2020 BWA/111/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: SpA/0853/2020
- Die Ausführungen des Baureferates werden zur Kenntnis genommen.
- Der Bauausschuss ist nicht bereit, über die Einleitung von Bauleitplanverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gem. Sack zu beschließen, da eine Grundsatzdiskussion über die Standortkriterien für großflächige Photovoltaikanlagen für notwendig erachtet wird.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, das vom Stadtplanungsamt im Jahr 2011 erarbeitete Standortkonzept für landschafts- und stadtbildverträgliche Standorte für großflächige Photovoltaikanlagen zu überarbeiten und dem Stadtrat im Lauf des Jahres 2021 vorzulegen.
Beschlussvorschlag A:
Die Einleitung von Bauleitplanverfahren, die auf die
Festsetzung eines Sondergebietes für einen Solarpark abzielen, kann für die Grundstücke
Fl. Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gem. Sack
auf Grund der aktuellen Grundlagen nicht in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag B:
Die Einleitung von Bauleitplanverfahren, die auf die
Festsetzung eines Sondergebietes für einen Solarpark abzielen, kann für die
Grundstücke Fl. Nrn. 694 und 693 (Teilfläche) Gem. Sack
wird im Zuge der
Überarbeitung des Standortkonzepts nochmals im Einzelfall geprüft. .
Über die Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren wird erst nach
Konkretisierung des Vorhabens und Vorlage der Ergebnisse entschieden
Der Beschlusstext wird wie folgt abgeändert.