Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom komplexen Sachverhalt. Er beauftragt das vorberatende Gremium Baubeirat, die Situation im Rahmen eines Ortstermins zu prüfen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen. Die Zielrichtung soll eine Freigabe des Grünanlagenweges für den Radverkehr mit geringen baulichen Mitteln sein.

 

 


Der Bauausschuss tifft keine Entscheidung, sondern reicht das Projekt an den Baubeirat zur Durchführung eines Ortstermins weiter. Um Wiedervorlage wird gebeten.