Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 52.254.900 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 3.052.200 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 921.500 € wird zugestimmt.

Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 6) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.