Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten (HAR) in Höhe von 52.254.900 € (Anlage 2) und der Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von 3.052.200 € (Anlage 3) sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung in Höhe von 921.500 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung (Anlage 2 Spalte 6) erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 2 + 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das Haushaltsjahr 2021 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
52.254.900 €
sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.
3.052.200 €
übertragen werden.
Bei den Haushaltsausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (58.228.800 €) eine Reduzierung um rd. 6,0 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2020 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 141,1 Mio. € wurden rd. 71,9 Mio. € kassenwirksam verausgabt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 29,5 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2020/2021“ (Anlage 2) und dem Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2020/2021“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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