Nachtrag: 22.02.2021
Sitzung: 25.02.2021 StR/129/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Anwesend: 32, Persönlich beteiligt: 1
Vorlage: Rf. VI/0081/2021
Der Stadtrat beschließt die Erweiterung und Fortführung des 10-Punkte-Programms „Lebendige Kleeblattstadt“ im Jahr 2021 mit einem neuen Gesamtpaket von ca. 443.000 € zur Stärkung insbesondere der Fürther Innenstadtbetriebe und der lokalen Identität. Er verzichtet auf Gebühren und Kooperationsbeiträge in Höhe von ca. 48.000 €. Zusätzlich sollen dem Wirtschaftsreferat Mittel in Höhe von bis zu 395.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen grundsätzlich wie folgt verwendet werden:
1. 30.000 € zur Erweiterung der
bestehenden Förderrichtlinie, um die
Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie und inhabergeführter Dienstleister in
der Innenstadt zu unterstützen. In besonderen Fällen können die Mittel 2021
auch zum Erhalt inhabergeführter Betriebe eingesetzt werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die bestehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen
2. 15.000 € für erweiterte Befragung im Rahmen der Kundenherkunftsanalyse. Die Befragung ist erst nach Wiedereröffnung sämtlicher Betriebe durchzuführen
3. 20.000 € für die Darstellung auf bestehendem Online-Portal, 30.000 € für kurzfristige Optimierung der digitalen Auffindbarkeit des inhabergeführten Einzelhandels und der inhabergeführten Gastronomie sowie dauerhaft 20.000 € ab 2022 für Digitalisierungsmaßnahmen in der Innenstadt
4. 20.000 € für das bargeldlose Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ und 10.000 € für den Fürth Scheck. Für Aktionen wird eine Förderung durch die Stadt Fürth in Höhe von 10% für ausreichend erachtet
5. 20.000 € für Kunst-/Mitmachaktionen insbesondere für Kinder, d.h. Fortsetzung des Programms „Kultur am Freitag“ mit Fokus auf Aktionen für Familien
6. 40.000 € für zusätzliches Budget
für Corona-Innenstadtwerbung,
speziell im erweiterten Einzugsbereich der Stadt Fürth und für
Gastronomie-Werbung
7. 30.000 € werden
dem Referat VI für die geplanten nachhaltigen Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese dürfen innerhalb
eines Modellversuchs „einheitliche Begrünung der Haupteinkaufsbereiche“ mit dem
exklusiven Anbieter „Flower and Shower“ durchgeführt werden
8. 20.000 € für Fortführung und
Ausbau des Lieferservice, 20.000 € für
Lieferservice Gastronomie. Der
Lieferservice für die Gastronomie kann nur gefördert werden in Zeiten von
Lockdowns, nicht verwendete Mittel sollen für Veranstaltungen für die
Gastronomie eingesetzt werden
9.-11. Aktuelle Sachstände zu ÖPNV
und Parkgutscheinen, verkaufsoffene Sonntage sowie dem Baustellenunterstützungsfond werden zur
Kenntnis genommen
12. 50.000 € für Standort- und Fachkräftesicherung (digitales Standort- und Berufsmarketing), die Mittelverwendung soll in enger Abstimmung mit dem Referat I erfolgen
13. 50.000 € als Eigenmittel bei neuen Förderprogrammen für die Innenstadt, vorbehaltlich entsprechender Auslobung
14. 25.000 € für
kurzfristige Kooperation gemeinsam mit dem Kulturamt zur Zwischennutzung von
Leerständen durch „Kultur-Pop-Up-Projekte“,
15.000 € für Folierung von Leerständen
15. Erlass Sondernutzungsgebühren: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der erneuten Schließung einer Vielzahl der Einzelhandelsbetriebe ab 16.12.2020 auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder im Jahr 2021.Die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen wurden für 2021 bereits erlassen (Einnahmeverzicht ca. 22.000)
16. Erlass der Kooperationsbeiträge: Die
Stadt Fürth verzichtet aufgrund der langen Schließungen auf die
Kooperationsbeiträge der Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter und sonstigen
touristischen Anbieter für das Amt für Tourismus. Ab 2022 sollen die Beiträge
wieder erhoben werden (Einnahmeverzicht ca. 26.000 €)
Herr Stadtrat Geismann (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zu diesem TOP nicht an Beratung und Abstimmung teil.