Nachtrag: 22.02.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Anwesend: 32, Persönlich beteiligt: 1

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung und Fortführung des 10-Punkte-Programms „Lebendige Kleeblattstadt“ im Jahr 2021 mit einem neuen Gesamtpaket von ca. 443.000 € zur Stärkung insbesondere der Fürther Innenstadtbetriebe und der lokalen Identität. Er verzichtet auf Gebühren und Kooperationsbeiträge in Höhe von ca. 48.000 €. Zusätzlich sollen dem Wirtschaftsreferat Mittel in Höhe von bis zu 395.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen grundsätzlich wie folgt verwendet werden:


1. 30.000 € zur Erweiterung der bestehenden Förderrichtlinie, um die Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie und inhabergeführter Dienstleister in der Innenstadt zu unterstützen. In besonderen Fällen können die Mittel 2021 auch zum Erhalt inhabergeführter Betriebe eingesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen

 

2. 15.000 € für erweiterte Befragung im Rahmen der Kundenherkunftsanalyse. Die Befragung ist erst nach Wiedereröffnung sämtlicher Betriebe durchzuführen

 

3. 20.000 € für die Darstellung auf bestehendem Online-Portal, 30.000 € für kurzfristige Optimierung der digitalen Auffindbarkeit des inhabergeführten Einzelhandels und der inhabergeführten Gastronomie sowie dauerhaft 20.000 € ab 2022 für Digitalisierungsmaßnahmen in der Innenstadt

 

4. 20.000 € für das bargeldlose Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ und 10.000 € für den Fürth Scheck. Für Aktionen wird eine Förderung durch die Stadt Fürth in Höhe von 10% für ausreichend erachtet

 

5. 20.000 € für Kunst-/Mitmachaktionen insbesondere für Kinder, d.h. Fortsetzung des Programms „Kultur am Freitag“ mit Fokus auf Aktionen für Familien


6. 40.000 € für zusätzliches Budget für Corona-Innenstadtwerbung, speziell im erweiterten Einzugsbereich der Stadt Fürth und für Gastronomie-Werbung

 

7. 30.000 € werden dem Referat VI für die geplanten nachhaltigen Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese dürfen innerhalb eines Modellversuchs „einheitliche Begrünung der Haupteinkaufsbereiche“ mit dem exklusiven Anbieter „Flower and Shower“ durchgeführt werden

8. 20.000 € für Fortführung und Ausbau des Lieferservice, 20.000 € für Lieferservice Gastronomie. Der Lieferservice für die Gastronomie kann nur gefördert werden in Zeiten von Lockdowns, nicht verwendete Mittel sollen für Veranstaltungen für die Gastronomie eingesetzt werden

9.-11. Aktuelle Sachstände zu ÖPNV und Parkgutscheinen, verkaufsoffene Sonntage sowie dem Baustellenunterstützungsfond werden zur Kenntnis genommen

 

12. 50.000 € für Standort- und Fachkräftesicherung (digitales Standort- und Berufsmarketing), die Mittelverwendung soll in enger Abstimmung mit dem Referat I erfolgen

 

13. 50.000 € als Eigenmittel bei neuen Förderprogrammen für die Innenstadt, vorbehaltlich entsprechender Auslobung

 

14. 25.000 € für kurzfristige Kooperation gemeinsam mit dem Kulturamt zur Zwischennutzung von Leerständen durch „Kultur-Pop-Up-Projekte“, 15.000 € für Folierung von Leerständen

15. Erlass Sondernutzungsgebühren: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der erneuten Schließung einer Vielzahl der Einzelhandelsbetriebe ab 16.12.2020 auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder im Jahr 2021.Die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen wurden für 2021 bereits erlassen (Einnahmeverzicht ca. 22.000)


16. Erlass der Kooperationsbeiträge: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der langen Schließungen auf die Kooperationsbeiträge der Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter und sonstigen touristischen Anbieter für das Amt für Tourismus. Ab 2022 sollen die Beiträge wieder erhoben werden (Einnahmeverzicht ca. 26.000 €)


Herr Stadtrat Geismann (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt zu diesem TOP nicht an Beratung und Abstimmung teil.