Der Stadtrat beschließt die Erweiterung und Fortführung des 10-Punkte-Programms „Lebendige Kleeblattstadt“ im Jahr 2021 mit einem neuen Gesamtpaket von ca. 443.000 € zur Stärkung insbesondere der Fürther Innenstadtbetriebe und der lokalen Identität. Er verzichtet auf Gebühren und Kooperationsbeiträge in Höhe von ca. 48.000 €. Zusätzlich sollen dem Wirtschaftsreferat Mittel in Höhe von bis zu 395.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen grundsätzlich wie folgt verwendet werden:
1. 30.000 € zur Erweiterung der
bestehenden Förderrichtlinie, um die
Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie und inhabergeführter Dienstleister in
der Innenstadt zu unterstützen. In besonderen Fällen können die Mittel 2021
auch zum Erhalt inhabergeführter Betriebe eingesetzt werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die bestehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen
2. 15.000 € für erweiterte Befragung im Rahmen der Kundenherkunftsanalyse. Die Befragung ist erst nach Wiedereröffnung sämtlicher Betriebe durchzuführen
3. 20.000 € für die Darstellung auf bestehendem Online-Portal, 30.000 € für kurzfristige Optimierung der digitalen Auffindbarkeit des inhabergeführten Einzelhandels und der inhabergeführten Gastronomie sowie dauerhaft 20.000 € ab 2022 für Digitalisierungsmaßnahmen in der Innenstadt
4. 20.000 € für das bargeldlose Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ und 10.000 € für den Fürth Scheck. Für Aktionen wird eine Förderung durch die Stadt Fürth in Höhe von 10% für ausreichend erachtet
5. 20.000 € für Kunst-/Mitmachaktionen insbesondere für Kinder, d.h. Fortsetzung des Programms „Kultur am Freitag“ mit Fokus auf Aktionen für Familien
6. 40.000 € für zusätzliches Budget
für Corona-Innenstadtwerbung,
speziell im erweiterten Einzugsbereich der Stadt Fürth und für
Gastronomie-Werbung
7. 30.000 € werden
dem Referat VI für die geplanten nachhaltigen Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese dürfen innerhalb
eines Modellversuchs „einheitliche Begrünung der Haupteinkaufsbereiche“ mit dem
exklusiven Anbieter „Flower and Shower“ durchgeführt werden
8. 20.000 € für Fortführung und
Ausbau des Lieferservice, 20.000 € für
Lieferservice Gastronomie. Der
Lieferservice für die Gastronomie kann nur gefördert werden in Zeiten von
Lockdowns, nicht verwendete Mittel sollen für Veranstaltungen für die
Gastronomie eingesetzt werden
9.-11. Aktuelle Sachstände zu ÖPNV
und Parkgutscheinen, verkaufsoffene Sonntage sowie dem Baustellenunterstützungsfond werden zur
Kenntnis genommen
12. 50.000 € für Standort- und Fachkräftesicherung (digitales Standort- und Berufsmarketing), die Mittelverwendung soll in enger Abstimmung mit dem Referat I erfolgen
13. 50.000 € als Eigenmittel bei neuen Förderprogrammen für die Innenstadt, vorbehaltlich entsprechender Auslobung
14. 25.000 € für
kurzfristige Kooperation gemeinsam mit dem Kulturamt zur Zwischennutzung von
Leerständen durch „Kultur-Pop-Up-Projekte“,
15.000 € für Folierung von Leerständen
15. Erlass Sondernutzungsgebühren: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der erneuten Schließung einer Vielzahl der Einzelhandelsbetriebe ab 16.12.2020 auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder im Jahr 2021.Die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen wurden für 2021 bereits erlassen (Einnahmeverzicht ca. 22.000)
16. Erlass der Kooperationsbeiträge: Die
Stadt Fürth verzichtet aufgrund der langen Schließungen auf die
Kooperationsbeiträge der Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter und sonstigen
touristischen Anbieter für das Amt für Tourismus. Ab 2022 sollen die Beiträge
wieder erhoben werden (Einnahmeverzicht ca. 26.000 €)
Auf die bisherigen Beschlüsse und Unterstützungsmaßnahmen
wird Bezug genommen. In den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 wurde das
Wirtschaftsreferat beauftragt, im Wirtschafts- und
Grundstücksausschuss/Stadtrat weitere Maßnahmen sowie Mittelbedarf darzulegen.
Die Unternehmen sind sehr dankbar für die zusätzlichen Anstrengungen und die
Unterstützung der Stadt Fürth durch Gebührenerlässe, Stundungen, Beratungs- und
Lotsenfunktionen sowie finanzielle Unterstützung von Werbemaßnahmen, Errichtung
von Lieferservice und gemeinsamer Werbeauftritte. Die Dauer der Pandemie und
die Einschränkungen stellen eine Vielzahl der Fürther Unternehmen –
insbesondere den inhabergeführten Einzelhandel, die Dienstleister und die
Gastronomie – vor existenzielle Herausforderungen. Im Jahr 2021 muss – vor
allem in der Innenstadt – mit zunehmenden Leerständen gerechnet werden.
Hauptaufgabe wird es sein, die noch bestehenden Betriebe zu unterstützen, die
Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und nachhaltige Maßnahmen für einen
Neustart in den nächsten Jahren zu treffen. Die Verwaltung informiert über die
Mittelverwendung und schlägt die Bereitstellung folgender zusätzlicher Mittel
vor:
1. Förderprogramm zur Ansiedlung
inhabergeführter Betriebe – die
Gelder wurden 2020 weitgehend verbraucht (29.000 €), die Mittelerhöhung von
2020 zeigt positive Resonanz. Das Wirtschaftsreferat erhöht aus eigenen Mitteln
bei Bedarf auf 50.000 €. Diese Maßnahme ist äußerst wirksam, da damit die
Ansiedlung inhabergeführter Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt gefördert
wird. Branchenmix ist seit Jahren der Hauptgrund für Besucher, in die
Innenstädte zu kommen. Seit einigen Jahren spielt attraktive Gastronomie eine
immer stärker werdende Rolle. In der vom Wirtschaftsreferat in Auftrag
gegebenen Besucherbefragung haben im August 2020 25% der Befragten fehlendes
gastronomisches Angebot beklagt. Es wird
vorgeschlagen, auch für die Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie ein Budget
von 30.000 € 2021 zur Verfügung zu stellen und die interne Förderrichtlinie
entsprechend zu ergänzen.
Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss
empfiehlt zusätzlich noch die Förderung der Ansiedlung von Dienstleistern.
Zudem sollen die Mittel in besonderen Fällen auch für den Erhalt von Betrieben
eingesetzt werden können. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend ergänzt.
2.
Kundenherkunfts-
und Kaufkraftanalyse – (durchgeführt ca. 17.500 €). Die
Kundenherkunftsanalyse ergab einen erheblichen Rückgang der Kunden aus dem
klassischen Einzugsbereich der Stadt Fürth, dem Fürther Landkreis. Eine
Befragung ausgewählter Landkreishaushalte zur Ausschöpfung neuer Potenziale
bzw. Kundenrückgewinnung ist dringend erforderlich. Zudem sollen die
Bedürfnisse nach der Zeit der Pandemie eruiert werden, um Kunden wieder für den
Fürther Handel zu gewinnen. Ein Budget von 15.000
€ sollte vorgesehen werden.
3.
Online-(Shopping)-Maßnahmen
– durchgeführt wurden Influencermarketing zur Reichweitenoptimierung der
Händler sowie „Click & Collect“-Maßnahmen. Diese wurden aus Mitteln des
Wirtschaftsreferates getragen. Ab 2022 sollten hierfür jährlich zusätzlich 20.000 € zur Verfügung stehen.
Für folgende Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, unterstützende Gelder
einzustellen:
Gemeinsame Online-Plattform: 20.000 €
für die Darstellung der Onlineshops sowie Auftritte auf einer gemeinsamen
Online-Plattform. Viele Fürther Einzelhändler haben in der Corona-Pandemie
eigene Online-Shops aufgebaut. Um eine optimierte Suche zu ermöglichen, wäre
die Darstellung auf einem möglichst gut auffindbaren Online-Portal
wünschenswert (44% Wunsch aus der Besucherbefragung), bis eine Umsetzung auf
der städtischen Homepage möglich ist. Eine Umsetzung mit dem „Fürth Faktor“ ist
möglich.
Die bereits zur Verfügung gestellten 30.000
€ für Online-Optimierung mittels digitalen Beratungsgutscheinen, reichen
für eine adäquate Umsetzung zum Vorteil mehrerer Betriebe nicht aus. Dies ergab
sich nach der Einholung verschiedenster Angebote. Es wird deshalb empfohlen, die Mittel um 25.000 € zu erhöhen.
5.000 € für Google-Optimierung: Suchanfragen laufen zum überwiegenden Anteil
über Google. Die Auffindbarkeit ist bei vielen Geschäften noch nicht optimal
genutzt, was beispielsweise Bilder und Infos betrifft. Die
Google-My-Business-Accounts sollten in individuellen Einzelgesprächen mit den
Händlern optimiert werden. Die Verwaltung wird entsprechende Workshops
anbieten.
Mit der infra verkehr gmbh sind
Gespräche über ein modernes kostenfreies WLAN
in der Innenstadt geführt worden. Die infra verkehr gmbh führt 01/2021 die
Lieferantenauswahl durch und wird dann Preise für den Betrieb benennen können.
Die Verwaltung wird die Ergebnisse gesondert vorstellen.
4. Bargeldloses
Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ – die Verwaltung hat die Einrichtung
bzw. Erweiterung des digitalen Fürther Gutscheinsystems sowie damit verbundene
Marketingmaßnahmen finanziell unterstützt. Insbesondere die
Unterstützungs-Aktion des vorweihnachtlichen 20%-Zuschusses durch die Stadt
Fürth hat zum vermehrten Erwerb von Gutscheinen (im Wert von 130.000 € in der
Werbephase) geführt. Die bisher bereitgestellten Gelder wurden aus dem Budget
des Wirtschaftsreferates aufgestockt. Zur Stärkung der Teilnehmer und des
bargeldlosen Systems sollten weitere Mittel (20.000 €) für eine
neuerliche Aktion zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Bindungsinstrument ist der „Fürth Scheck“, welcher von der
Vision Fürth herausgegeben wird. Die Einführung wurde über drei Jahre von der
Neuen Mitte, der Sparkasse Fürth und dem Wirtschaftsreferat bereits finanziell
unterstützt. Auch hier wurde vor allem in der Vorweihnachtszeit von Bürgern ein
eventuelles Sponsoring durch die Stadt Fürth nachgefragt.
Der Wirtschafts- und
Grundstücksausschuss empfiehlt die Reduzierung der Fördersumme des Fürth
Schecks auf 10.000 €. Aktionen sollen generell nur noch mit 10% von der Stadt
Fürth bezuschusst werden.
Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend geändert und ergänzt.
5. Kunstaktionen und „Walking Acts“ Fürther Künstler – die zur Verfügung gestellten 20.000 € wurden verbraucht – gerne würde die Verwaltung die Maßnahme zur Unterstützung der Fürther Künstler „Kultur am Freitag“ weiterführen und zusätzlich noch Mitmach-, Bewegungsaktionen insbesondere für Kinder unterstützen. Hier würde das Wirtschaftsreferat erneut 20.000 € für das Jahr 2021 benötigen.
6. Darstellung der Einkaufsmöglichkeiten/allgemeine
Innenstadt-Werbung – 20.000 € wurden in 2020 abgerufen, Aufträge für
weitere Maßnahmen wurden bereits vergeben in Höhe von zusätzlich 35.000 €;
Werbung bspw. in der StadtZeitung, FN und Lokalanzeiger im Landkreis sowie via Ströer
im Landkreis wurden bis März 2021 beauftragt. Allgemeine Weihnachtswerbung
wurde aus dem Budget des Wirtschaftsreferates getragen. Das vorhandene Restbudget sollte aus hiesiger Sicht nochmals um 40.000
€ verstärkt werden. Geplant sind Maßnahmen im Bereich von „Willkommen
zurück“- Konzepte, Rabattaktionen, Themenmärkte wie „Kunsthandwerker am Fürther
Markt“, „Einkaufswoche zur Eröffnung des Flair Fürth“ im September 2021, um den
Innenstadt-Handel allgemein in Fürth zu beteiligen. Auch Werbeaktionen für die
Gastronomie sollen daraus finanziert werden.
7. Nachhaltige Begrünungsmaßnahmen – Der Fürther Markt hat 2020 den
Stadtmarketingpreis Bayern gewonnen und damit auch eine Begrünung durch die
Firma „Flower and Shower“ (10 x doppelte Baskets – 20 Gefäße – oder im gleichen
Wert sog. Flower Towers oder Flower Baskets). Die Umsetzung ist 2021 geplant,
ein Termin mit der Firma hat am 17.02.2021 stattgefunden. Die Standorte wurden
mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. 2020 wurden im Stadtrat 30.000 € für eine nachhaltige
bienenfreundliche Begrünung zur Verfügung gestellt. Diese 30.000 € würde nun
das Baureferat für „Parklets“ verwenden. Daher benötigt das Wirtschaftsreferat
nun nochmals 30.000 € für eine Begrünung der Einkaufsbereiche. Auf die Begründung zum Stadtratsbeschluss vom
24.06.2020 darf verwiesen werden. Eine einheitliche Begrünung trägt zur
Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Besucher bei. Der
Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem
Wirtschaftsreferat 30.000.- € für eine nachhaltige Begrünung der
Einkaufsbereiche zur Verfügung zu stellen.
8. Testweise Einführung eines Lieferservice
und für das Lastenradförderprogramm –
Ein Lieferservice startete testweise im Weihnachtsgeschäft auf Wunsch des
Handels und führte nach den Rückmeldungen aus dem Fachhandel zu erfolgreicher
Unterstützung vieler Betriebe im Weihnachtsgeschäft, ca. 11.000 € wurden zum Stand 20.01.2021 verbraucht. Der Lieferservice
„Fürth bringt`s“ wird aktuell noch während des Lockdowns weitergeführt, sollte
beibehalten und ökologisch ausgebaut werden. Weitere 20.000 € sind hierfür erforderlich. Im Bereich
Lastenradförderprogramm wurden bereits gesonderte Beschlüsse gefasst. Für die
stark gebeutelte Gastronomie sollte
ebenfalls ein testweiser Lieferservice umgesetzt werden. Auch hierfür
sollten weitere 20.000 €
bereitgestellt werden.
Der
Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Lieferservice für
die Gastronomie nur während Zeiten des Lockdowns zu fördern. Sollte die
Gastronomie wieder geöffnet werden, können die Gelder auch zusätzlich für
Veranstaltungen für die Gastronomie verwendet werden.
9. Zwei weitere kostenfreie Samstage des ÖPNV
(ab 2021) und Parkgutscheine – kostenfreie Samstage des ÖPNV wurden über
die Kämmerei im Haushalt vorgemerkt; die Termine mit der infra verkehr gmbh
abgestimmt (Ostersamstag und Samstag der Mobilitätswoche). Parkgutscheine
wurden in einem ersten Schritt an den Handel zu subventionierten Preisen
angeboten, hier besteht aktuell kein zusätzlicher Finanzbedarf bzw. der Bedarf
kann aus dem Budget des Wirtschaftsreferates getragen werden.
10. 10.000 € pro noch stattfindenden
verkaufsoffenen Sonntag wegen erhöhter Mehraufwendungen
(max. 40.000 €) sowie 10.000 € für ein „Streetart“-Weinfest zur Unterstützung
der Gastronomie – es durften 2020 keine verkaufsoffenen Sonntage
durchgeführt werden, daher wurde das Budget nicht angegangen. Ein
„Streetart“-Weinfest konnte aufgrund der Pandemie ebenfalls nicht durchgeführt
werden. Die Mittel stehen ggf. noch zur Verfügung.
11. 30.000 € jährlich für einen Baustellenunterstützungsfond – Die Gelder wurden verbraucht insbesondere zur Unterstützung der Händler in der unteren Königstraße und Billinganlage. Die gleiche Summe wurde für 2021 eingestellt und sollte auch weiterhin zur Verfügung stehen, da sie verhindert, dass bestehende Geschäfte durch länger andauernde Baumaßnahmen unverschuldet insolvent gehen.
12. Unterstützung Fürther KMU durch Digitales Standort- und Berufsmarketing während sowie nach den Einschränkungen bedingt durch die Corona Pandemie
Digitales Standortmarketing
Um die Wirtschaftskraft der KMU in Fürth zu stärken,
wird ein Digitales Standortmarketing benötigt, welches den aktuellen Trends wie
Digitalisierung, Mobilität und Transparenz Rechnung trägt. Dies gilt
insbesondere auch für die Ortskernentwicklungen in den Außenbereichen.
In den Unternehmensbefragungen 2020 und 2019 wurden
als die wichtigsten Wirtschaftsaktivitäten der Aufbau von Netzwerken für
Kooperationen, Newsletter und insbesondere die Imagewerbung von den Betrieben
benannt.
Berufsmarketing
Seit März 2020 wurde das klassische
Berufsmarketing sprichwörtlich auf „Null“ gefahren.
Geplante Veranstaltungen wie Girls-and Boys Day, Berufsinfotage an den Schulen,
Praktikumswochen wie auch professionelle Ausbildungsmessen wurden 2020 abgesagt
und für 2021 wurden die ersten geplanten Veranstaltungen bereits verworfen.
Rückmeldungen aus den Schulen zeigen einen eindeutigen Trend, dass statt einer
Ausbildung die weiterführende Schule vorgezogen wird. Ziel der
Wirtschaftsförderung ist deshalb, die zu erwartende
Anzahl der unversorgten Ausbildungsbewerber/-innen in Fürth zu minimieren und
die Bildungsaspiration zu stoppen. Im Bereich digitales Berufsmarketing wurde bereits Einiges durch das
Wirtschaftsreferat veranlasst. Ende 2020 ging das digitale Pilotprojekt
„Onlinebewerberbuch“ an den Start, dieses soll 2021 weiter ausgebaut werden. Im März 2021 führt AWS eine
Online-Azubi-Messe durch, welche bei Bedarf im Herbst 2021 wiederholt wird.
Dies ist nicht ausreichend. Denn die Firmen benötigen vermehrt Unterstützung im
digitalen Berufsmarketing ihres Betriebes, so sind für 2021 digitale
Fortbildungen geplant. Es gibt gerade bei den KKU noch Betriebe die weder eine
Homepage noch eine Mailadresse haben. Die Themenbereiche sind Gestaltung der
Homepage, Präsenz im Social Media bis hin zu Bewerbungsgespräche online führen.
Es besteht zudem der Wunsch der Firmen nach einem Live-Chat mit den Schülern,
Online Speed Dating und vieles mehr.
Für die Unterstützung der Fürther Betriebe im
digitalen Standort- und Berufsmarketing werden 50.000 € benötigt.
Der
Wirtschafts- und Grundstückausschuss wünscht eine enge Abstimmung der
Mittelverwendung mit dem Referat I. (Der Abstimmungstermin ist für den
23.02.2021 vorgesehen)
13. Eigenmittel
für sofortigen Einstieg in Innenstadt-Rettungsprogramme
Die Verwaltung erwartet in den nächsten Jahren bis zu 30 % Leerstand, selbst im
Bereich der Fußgängerzonen. Um die Attraktivität des Innenstadtzentrums zu
erhalten, schlägt die Verwaltung die vorsorgliche Bereitstellung von Geldern
für ein Projekt zur Zwischennutzung der Leerstände im zentralen
Versorgungsbereich vor. Neben klassischen Maßnahmen wie Schaufensterdekoration
und Zwischennutzung durch Pop-up-Stores, wäre eine Nutzung durch Kunst und
Kultur vorstellbar (siehe Freiraumkonzept Punkt 14). Gewerberäume könnten auch
als Testräume für neue digitale und nachhaltige Konzepte genutzt werden.
Bezüglich digitalen Neuerungen wurden erste Gespräche mit dem Fraunhofer
Institut geführt. Erste Vorgespräche mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium
bzgl. einer Fördermaßnahme wurden zudem im Herbst 2020 geführt. Seitens der
Stadt Fürth waren Eigenmittel in Höhe von 50.000
€ gefordert. Der Einsatz der Mittel steht vorbehaltlich einer
Fördermaßnahme.
14. Freiraum-Konzept
25.000 € für Kultur-Pop-Ups
Erste
Gespräche mit dem Kulturamt ergaben, dass hier folgende Kooperation möglich
ist: Künstler und Kunsthandwerker könnten Leerstände zu von der Stadt
Fürth unterstützten Mieten temporär nutzen und somit zur Attraktivität der
Innenstadt beitragen. Das Kulturamt könnte die Organisation übernehmen,
Künstler einplanen und entlohnen. Die Wirtschaftsförderung würde die Anmietung
der Räume vornehmen. Mit 25.000 € könnten
bereits im Frühjahr zwei bis drei Geschäfte hierfür angemietet werden.
Eine einheitliche Folierung von Schaufenstern
bestehender Leerstände unterstützt
die Neuvermietung positiv und gestaltet das Innenstadtbild attraktiver. Hierfür
wären zusätzlich 15.000 € für ein
einheitliches Schaufensterkonzept notwendig.
15. Erlass von
Sondernutzungsgebühren
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2020 hat die Stadt Fürth die Gebühren für
Außenbestuhlungen bereits für das gesamte Jahr 2021 erlassen, um insbesondere
die stark betroffene Gastronomie zu unterstützen. Die Stadt Fürth verzichtet
auf ca. 60.000 € Gebühreneinnahmen.
Seit 16.12.2020 wurden mitten im Weihnachtsgeschäft alle
Einzelhandelsbetriebe bis auf Lebensmitteleinzelhandel und systemrelevante
Dienstleister geschlossen, die Maßnahmen gelten nun mindestens bis 07.03.2021.
Bayern erlaubt seit 11.01.2021 zwar „Click & Collect“, allerdings sind
damit die üblichen Umsätze nicht aufzufangen, geschweige denn die entgangenen
Umsätze der letzten Weihnachtswoche. Daher sollte die Stadt Fürth in Abänderung
des Stadtratsbeschlusses vom 28.10.2020 auch im Jahr 2021 die Gebühren für Warenauslagen und
Werbeschilder erlassen, um so die Einzelhändler für ihren Neustart 2021 zu
unterstützen. 2020 wurde bei 168 Geschäften auf Einnahmen in Höhe von 22.070 € verzichtet.
16. Erlass
der Kooperationsbeiträge
Aussetzen der Kooperationsbeiträge für Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter
und sonstige touristische Anbieter für 2021
Das Amt für Tourismus arbeitet seit 25 Jahren mit touristischen Anbietern wie Hotels, Gasthäuser, Privatvermieter, sowie Gastronomie, Einzelhandel und sonstigen touristischen Partnern zusammen. Die Kooperationspartner beteiligen sich im Rahmen des Kooperationsvertrages mit einem Betrag von rund 26.000 € jährlich.
Voraussichtliche Kooperationsbeiträge 2021
Art der Sponsoren |
Sponsorenbeitrag einzeln |
Höhe der Einnahmen gesamt |
Hotellerie (20) |
Anzahl der Zimmer x 15 € + Mwst |
17.201,45 € |
Privatvermieter (34) |
130,90 € + evtl. Mehrbetrag |
4.712,40 € |
Gastronomie (22) |
130,90 € |
2.879,80 € |
Sonstiges (11) |
130,90 € |
1.439,90 € |
Gesamt |
|
26.233,55 € |
Die Kooperationspartner sind durch die langen Schließungen im Rahmen des Lockdowns auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Das Amt für Tourismus möchte hier unter anderem durch das Aussetzen des Kooperationsbeitrages ihren Teil dazu beitragen. Auch wenn es sich bei den Kooperationsbeiträgen teilweise nur um kleine Beträge handelt, so ist die Symbolwirkung nicht zu unterschätzen.
Sollte die Tourist-Information die Beiträge in diesem Jahr einfordern, so ist mit einer größeren Kündigungswelle der Kooperationspartner für das nächste Jahr zu rechnen.
Um der Kündigungswelle entgegen zu wirken, sowie unsere Kooperationspartner in schwierigen Zeiten Best möglichst zu unterstützen, hält es das Amt für Tourismus für angebracht die Beiträge für dieses Jahr auszusetzen ohne die unseren Leistungen (Webpräsenz der Kooperationspartner, Marketingmaßnahmen u.ä.) zu kürzen.
2022 sollen die Beiträge von den Kooperationspartnern wieder eingefordert werden.
Eine komplette Deckung dieses besonderen
Maßnahmenpakets aus Mitteln des Wirtschaftsreferates ist nicht möglich. Der
Haushaltsrest bei der Haushaltsstelle Fitnessprogramm aus 2020 wird vollständig
im Rahmen der Beteiligung eingesetzt. Die bereits verplanten Gelder aus dieser
Haushaltsstelle werden aus anderen Haushaltsstellen des Wirtschaftsreferates
kompensiert. Daher müssten zusätzlich folgende überplanmäßigen Erhöhungen bei
folgenden Haushaltsstellen vorgenommen werden bzw. zwei neue Haushaltsstellen
eingerichtet werden:
Hst. 01.7910.6588.9010 (Fitnessprogramm) um 80.000 € 2021 (Ziffern 1. und 3.)
und um 20.000 € dauerhaft (Ziffer 3.)
Hst. 01.7910.6550.006 (Sachverständigenkosten) um 15.000 € (Ziffer 2.)
Hst. 01.7910.6588.9030
(Corona-Unterst.) um 50.000 € (Ziffern 4. und 5.)
Hst. 01.7910.6321.2006
(Öffentlichkeitsarbeit; Corona-Unterst.) um 120.000 € (Ziffern 6.,8.,14.)
Hst. „neu“ (Begrünung Haupteinkaufsbereiche) 30.000 €
Hst. „neu“ (digitales
Standort- und Berufsmarketing) 50.000 €
Hst. 01.7910.6588.9000 (sep.
Projekte) um 50.000 € (Ziffer 13.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
375.000 € |
|
nein |
X |
ja |
100.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag:
Hst.
01.7910.6588.9010 (Fitnessprogramm) der Haushaltsrest in Höhe von
49.124,56 € (vorbehaltlich einer Übertragung der Mittel) wird eingesetzt.
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