Betreff
Corona-Unterstützungsmaßnahmen "Lebendige Kleeblattstadt 2021"
Vorlage
Rf. VI/0081/2021
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung und Fortführung des 10-Punkte-Programms „Lebendige Kleeblattstadt“ im Jahr 2021 mit einem neuen Gesamtpaket von ca. 443.000 € zur Stärkung insbesondere der Fürther Innenstadtbetriebe und der lokalen Identität. Er verzichtet auf Gebühren und Kooperationsbeiträge in Höhe von ca. 48.000 €. Zusätzlich sollen dem Wirtschaftsreferat Mittel in Höhe von bis zu 395.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen grundsätzlich wie folgt verwendet werden:


1. 30.000 € zur Erweiterung der bestehenden Förderrichtlinie, um die Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie und inhabergeführter Dienstleister in der Innenstadt zu unterstützen. In besonderen Fällen können die Mittel 2021 auch zum Erhalt inhabergeführter Betriebe eingesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen

 

2. 15.000 € für erweiterte Befragung im Rahmen der Kundenherkunftsanalyse. Die Befragung ist erst nach Wiedereröffnung sämtlicher Betriebe durchzuführen

 

3. 20.000 € für die Darstellung auf bestehendem Online-Portal, 30.000 € für kurzfristige Optimierung der digitalen Auffindbarkeit des inhabergeführten Einzelhandels und der inhabergeführten Gastronomie sowie dauerhaft 20.000 € ab 2022 für Digitalisierungsmaßnahmen in der Innenstadt

 

4. 20.000 € für das bargeldlose Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ und 10.000 € für den Fürth Scheck. Für Aktionen wird eine Förderung durch die Stadt Fürth in Höhe von 10% für ausreichend erachtet

 

5. 20.000 € für Kunst-/Mitmachaktionen insbesondere für Kinder, d.h. Fortsetzung des Programms „Kultur am Freitag“ mit Fokus auf Aktionen für Familien


6. 40.000 € für zusätzliches Budget für Corona-Innenstadtwerbung, speziell im erweiterten Einzugsbereich der Stadt Fürth und für Gastronomie-Werbung

 

7. 30.000 € werden dem Referat VI für die geplanten nachhaltigen Begrünungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese dürfen innerhalb eines Modellversuchs „einheitliche Begrünung der Haupteinkaufsbereiche“ mit dem exklusiven Anbieter „Flower and Shower“ durchgeführt werden

8. 20.000 € für Fortführung und Ausbau des Lieferservice, 20.000 € für Lieferservice Gastronomie. Der Lieferservice für die Gastronomie kann nur gefördert werden in Zeiten von Lockdowns, nicht verwendete Mittel sollen für Veranstaltungen für die Gastronomie eingesetzt werden

9.-11. Aktuelle Sachstände zu ÖPNV und Parkgutscheinen, verkaufsoffene Sonntage sowie dem Baustellenunterstützungsfond werden zur Kenntnis genommen

 

12. 50.000 € für Standort- und Fachkräftesicherung (digitales Standort- und Berufsmarketing), die Mittelverwendung soll in enger Abstimmung mit dem Referat I erfolgen

 

13. 50.000 € als Eigenmittel bei neuen Förderprogrammen für die Innenstadt, vorbehaltlich entsprechender Auslobung

 

14. 25.000 € für kurzfristige Kooperation gemeinsam mit dem Kulturamt zur Zwischennutzung von Leerständen durch „Kultur-Pop-Up-Projekte“, 15.000 € für Folierung von Leerständen

15. Erlass Sondernutzungsgebühren: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der erneuten Schließung einer Vielzahl der Einzelhandelsbetriebe ab 16.12.2020 auch auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeschilder im Jahr 2021.Die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungen wurden für 2021 bereits erlassen (Einnahmeverzicht ca. 22.000)


16. Erlass der Kooperationsbeiträge: Die Stadt Fürth verzichtet aufgrund der langen Schließungen auf die Kooperationsbeiträge der Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter und sonstigen touristischen Anbieter für das Amt für Tourismus. Ab 2022 sollen die Beiträge wieder erhoben werden (Einnahmeverzicht ca. 26.000 €)


Auf die bisherigen Beschlüsse und Unterstützungsmaßnahmen wird Bezug genommen. In den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 wurde das Wirtschaftsreferat beauftragt, im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss/Stadtrat weitere Maßnahmen sowie Mittelbedarf darzulegen.
Die Unternehmen sind sehr dankbar für die zusätzlichen Anstrengungen und die Unterstützung der Stadt Fürth durch Gebührenerlässe, Stundungen, Beratungs- und Lotsenfunktionen sowie finanzielle Unterstützung von Werbemaßnahmen, Errichtung von Lieferservice und gemeinsamer Werbeauftritte. Die Dauer der Pandemie und die Einschränkungen stellen eine Vielzahl der Fürther Unternehmen – insbesondere den inhabergeführten Einzelhandel, die Dienstleister und die Gastronomie – vor existenzielle Herausforderungen. Im Jahr 2021 muss – vor allem in der Innenstadt – mit zunehmenden Leerständen gerechnet werden. Hauptaufgabe wird es sein, die noch bestehenden Betriebe zu unterstützen, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und nachhaltige Maßnahmen für einen Neustart in den nächsten Jahren zu treffen. Die Verwaltung informiert über die Mittelverwendung und schlägt die Bereitstellung folgender zusätzlicher Mittel vor:

1.       Förderprogramm zur Ansiedlung inhabergeführter Betriebe – die Gelder wurden 2020 weitgehend verbraucht (29.000 €), die Mittelerhöhung von 2020 zeigt positive Resonanz. Das Wirtschaftsreferat erhöht aus eigenen Mitteln bei Bedarf auf 50.000 €. Diese Maßnahme ist äußerst wirksam, da damit die Ansiedlung inhabergeführter Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt gefördert wird. Branchenmix ist seit Jahren der Hauptgrund für Besucher, in die Innenstädte zu kommen. Seit einigen Jahren spielt attraktive Gastronomie eine immer stärker werdende Rolle. In der vom Wirtschaftsreferat in Auftrag gegebenen Besucherbefragung haben im August 2020 25% der Befragten fehlendes gastronomisches Angebot beklagt. Es wird vorgeschlagen, auch für die Ansiedlung inhabergeführter Gastronomie ein Budget von 30.000 € 2021 zur Verfügung zu stellen und die interne Förderrichtlinie entsprechend zu ergänzen.
Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt zusätzlich noch die Förderung der Ansiedlung von Dienstleistern. Zudem sollen die Mittel in besonderen Fällen auch für den Erhalt von Betrieben eingesetzt werden können. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend ergänzt.

2.       Kundenherkunfts- und Kaufkraftanalyse – (durchgeführt ca. 17.500 €). Die Kundenherkunftsanalyse ergab einen erheblichen Rückgang der Kunden aus dem klassischen Einzugsbereich der Stadt Fürth, dem Fürther Landkreis. Eine Befragung ausgewählter Landkreishaushalte zur Ausschöpfung neuer Potenziale bzw. Kundenrückgewinnung ist dringend erforderlich. Zudem sollen die Bedürfnisse nach der Zeit der Pandemie eruiert werden, um Kunden wieder für den Fürther Handel zu gewinnen. Ein Budget von 15.000 € sollte vorgesehen werden.

3.       Online-(Shopping)-Maßnahmen – durchgeführt wurden Influencermarketing zur Reichweitenoptimierung der Händler sowie „Click & Collect“-Maßnahmen. Diese wurden aus Mitteln des Wirtschaftsreferates getragen. Ab 2022 sollten hierfür jährlich zusätzlich 20.000 € zur Verfügung stehen.
Für folgende Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung, unterstützende Gelder einzustellen:
Gemeinsame Online-Plattform: 20.000 € für die Darstellung der Onlineshops sowie Auftritte auf einer gemeinsamen Online-Plattform. Viele Fürther Einzelhändler haben in der Corona-Pandemie eigene Online-Shops aufgebaut. Um eine optimierte Suche zu ermöglichen, wäre die Darstellung auf einem möglichst gut auffindbaren Online-Portal wünschenswert (44% Wunsch aus der Besucherbefragung), bis eine Umsetzung auf der städtischen Homepage möglich ist. Eine Umsetzung mit dem „Fürth Faktor“ ist möglich.
Die bereits zur Verfügung gestellten 30.000 € für Online-Optimierung mittels digitalen Beratungsgutscheinen, reichen für eine adäquate Umsetzung zum Vorteil mehrerer Betriebe nicht aus. Dies ergab sich nach der Einholung verschiedenster Angebote. Es wird deshalb empfohlen, die Mittel um 25.000 € zu erhöhen.
5.000 € für Google-Optimierung: Suchanfragen laufen zum überwiegenden Anteil über Google. Die Auffindbarkeit ist bei vielen Geschäften noch nicht optimal genutzt, was beispielsweise Bilder und Infos betrifft. Die Google-My-Business-Accounts sollten in individuellen Einzelgesprächen mit den Händlern optimiert werden. Die Verwaltung wird entsprechende Workshops anbieten.

 

Mit der infra verkehr gmbh sind Gespräche über ein modernes kostenfreies WLAN in der Innenstadt geführt worden. Die infra verkehr gmbh führt 01/2021 die Lieferantenauswahl durch und wird dann Preise für den Betrieb benennen können. Die Verwaltung wird die Ergebnisse gesondert vorstellen.

4.    Bargeldloses Gutscheinsystem „Ein Herz für Fürth“ – die Verwaltung hat die Einrichtung bzw. Erweiterung des digitalen Fürther Gutscheinsystems sowie damit verbundene Marketingmaßnahmen finanziell unterstützt. Insbesondere die Unterstützungs-Aktion des vorweihnachtlichen 20%-Zuschusses durch die Stadt Fürth hat zum vermehrten Erwerb von Gutscheinen (im Wert von 130.000 € in der Werbephase) geführt. Die bisher bereitgestellten Gelder wurden aus dem Budget des Wirtschaftsreferates aufgestockt. Zur Stärkung der Teilnehmer und des bargeldlosen Systems sollten weitere Mittel (20.000 €) für eine neuerliche Aktion zur Verfügung gestellt werden.
Ein weiteres Bindungsinstrument ist der „Fürth Scheck“, welcher von der Vision Fürth herausgegeben wird. Die Einführung wurde über drei Jahre von der Neuen Mitte, der Sparkasse Fürth und dem Wirtschaftsreferat bereits finanziell unterstützt. Auch hier wurde vor allem in der Vorweihnachtszeit von Bürgern ein eventuelles Sponsoring durch die Stadt Fürth nachgefragt.
Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt die Reduzierung der Fördersumme des Fürth Schecks auf 10.000 €. Aktionen sollen generell nur noch mit 10% von der Stadt Fürth bezuschusst werden.
Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend geändert und ergänzt.

    

5.    Kunstaktionen und „Walking Acts“ Fürther Künstler – die zur Verfügung gestellten     20.000 € wurden verbraucht – gerne würde die Verwaltung die Maßnahme zur Unterstützung der Fürther Künstler „Kultur am Freitag“ weiterführen und zusätzlich noch Mitmach-, Bewegungsaktionen insbesondere für Kinder unterstützen. Hier würde das Wirtschaftsreferat erneut 20.000 € für das Jahr 2021 benötigen.

 

6.       Darstellung der Einkaufsmöglichkeiten/allgemeine Innenstadt-Werbung – 20.000 € wurden in 2020 abgerufen, Aufträge für weitere Maßnahmen wurden bereits vergeben in Höhe von zusätzlich 35.000 €; Werbung bspw. in der StadtZeitung, FN und Lokalanzeiger im Landkreis sowie via Ströer im Landkreis wurden bis März 2021 beauftragt. Allgemeine Weihnachtswerbung wurde aus dem Budget des Wirtschaftsreferates getragen. Das vorhandene Restbudget sollte aus hiesiger Sicht nochmals um 40.000 € verstärkt werden. Geplant sind Maßnahmen im Bereich von „Willkommen zurück“- Konzepte, Rabattaktionen, Themenmärkte wie „Kunsthandwerker am Fürther Markt“, „Einkaufswoche zur Eröffnung des Flair Fürth“ im September 2021, um den Innenstadt-Handel allgemein in Fürth zu beteiligen. Auch Werbeaktionen für die Gastronomie sollen daraus finanziert werden.

7.       Nachhaltige Begrünungsmaßnahmen  Der Fürther Markt hat 2020 den Stadtmarketingpreis Bayern gewonnen und damit auch eine Begrünung durch die Firma „Flower and Shower“ (10 x doppelte Baskets – 20 Gefäße – oder im gleichen Wert sog. Flower Towers oder Flower Baskets). Die Umsetzung ist 2021 geplant, ein Termin mit der Firma hat am 17.02.2021 stattgefunden. Die Standorte wurden mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. 2020 wurden im Stadtrat 30.000 € für eine nachhaltige bienenfreundliche Begrünung zur Verfügung gestellt. Diese 30.000 € würde nun das Baureferat für „Parklets“ verwenden. Daher benötigt das Wirtschaftsreferat nun nochmals 30.000 € für eine Begrünung der Einkaufsbereiche.  Auf die Begründung zum Stadtratsbeschluss vom 24.06.2020 darf verwiesen werden. Eine einheitliche Begrünung trägt zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Besucher bei. Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Wirtschaftsreferat 30.000.- € für eine nachhaltige Begrünung der Einkaufsbereiche zur Verfügung zu stellen.

8.       Testweise Einführung eines Lieferservice und für das Lastenradförderprogramm – Ein Lieferservice startete testweise im Weihnachtsgeschäft auf Wunsch des Handels und führte nach den Rückmeldungen aus dem Fachhandel zu erfolgreicher Unterstützung vieler Betriebe im Weihnachtsgeschäft, ca. 11.000 € wurden zum Stand 20.01.2021 verbraucht. Der Lieferservice „Fürth bringt`s“ wird aktuell noch während des Lockdowns weitergeführt, sollte beibehalten und ökologisch ausgebaut werden. Weitere 20.000 € sind hierfür erforderlich. Im Bereich Lastenradförderprogramm wurden bereits gesonderte Beschlüsse gefasst. Für die stark gebeutelte Gastronomie sollte ebenfalls ein testweiser Lieferservice umgesetzt werden. Auch hierfür sollten weitere 20.000 € bereitgestellt werden.
Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Lieferservice für die Gastronomie nur während Zeiten des Lockdowns zu fördern. Sollte die Gastronomie wieder geöffnet werden, können die Gelder auch zusätzlich für Veranstaltungen für die Gastronomie verwendet werden.

9.       Zwei weitere kostenfreie Samstage des ÖPNV (ab 2021) und Parkgutscheine – kostenfreie Samstage des ÖPNV wurden über die Kämmerei im Haushalt vorgemerkt; die Termine mit der infra verkehr gmbh abgestimmt (Ostersamstag und Samstag der Mobilitätswoche). Parkgutscheine wurden in einem ersten Schritt an den Handel zu subventionierten Preisen angeboten, hier besteht aktuell kein zusätzlicher Finanzbedarf bzw. der Bedarf kann aus dem Budget des Wirtschaftsreferates getragen werden.

10.   10.000 € pro noch stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag wegen erhöhter Mehraufwendungen (max. 40.000 €) sowie 10.000 € für ein „Streetart“-Weinfest zur Unterstützung der Gastronomie – es durften 2020 keine verkaufsoffenen Sonntage durchgeführt werden, daher wurde das Budget nicht angegangen. Ein „Streetart“-Weinfest konnte aufgrund der Pandemie ebenfalls nicht durchgeführt werden. Die Mittel stehen ggf. noch zur Verfügung.

11.  30.000 € jährlich für einen Baustellenunterstützungsfond – Die Gelder wurden verbraucht insbesondere zur Unterstützung der Händler in der unteren Königstraße und Billinganlage. Die gleiche Summe wurde für 2021 eingestellt und sollte auch weiterhin zur Verfügung stehen, da sie verhindert, dass bestehende Geschäfte durch länger andauernde Baumaßnahmen unverschuldet insolvent gehen.

 

12.  Unterstützung Fürther KMU durch Digitales Standort- und Berufsmarketing während sowie nach den Einschränkungen bedingt durch die Corona Pandemie

Digitales Standortmarketing

Um die Wirtschaftskraft der KMU in Fürth zu stärken, wird ein Digitales Standortmarketing benötigt, welches den aktuellen Trends wie Digitalisierung, Mobilität und Transparenz Rechnung trägt. Dies gilt insbesondere auch für die Ortskernentwicklungen in den Außenbereichen.

In den Unternehmensbefragungen 2020 und 2019 wurden als die wichtigsten Wirtschaftsaktivitäten der Aufbau von Netzwerken für Kooperationen, Newsletter und insbesondere die Imagewerbung von den Betrieben benannt. 

Berufsmarketing

Seit März 2020 wurde das klassische Berufsmarketing sprichwörtlich auf Null gefahren. Geplante Veranstaltungen wie Girls-and Boys Day, Berufsinfotage an den Schulen, Praktikumswochen wie auch professionelle Ausbildungsmessen wurden 2020 abgesagt und für 2021 wurden die ersten geplanten Veranstaltungen bereits verworfen. Rückmeldungen aus den Schulen zeigen einen eindeutigen Trend, dass statt einer Ausbildung die weiterführende Schule vorgezogen wird. Ziel der Wirtschaftsförderung ist deshalb, die zu erwartende Anzahl der unversorgten Ausbildungsbewerber/-innen in Fürth zu minimieren und die Bildungsaspiration zu stoppen. Im Bereich digitales Berufsmarketing wurde bereits Einiges durch das Wirtschaftsreferat veranlasst. Ende 2020 ging das digitale Pilotprojekt „Onlinebewerberbuch“ an den Start, dieses soll 2021 weiter ausgebaut werden. Im März 2021 führt AWS eine Online-Azubi-Messe durch, welche bei Bedarf im Herbst 2021 wiederholt wird. Dies ist nicht ausreichend. Denn die Firmen benötigen vermehrt Unterstützung im digitalen Berufsmarketing ihres Betriebes, so sind für 2021 digitale Fortbildungen geplant. Es gibt gerade bei den KKU noch Betriebe die weder eine Homepage noch eine Mailadresse haben. Die Themenbereiche sind Gestaltung der Homepage, Präsenz im Social Media bis hin zu Bewerbungsgespräche online führen. Es besteht zudem der Wunsch der Firmen nach einem Live-Chat mit den Schülern, Online Speed Dating und vieles mehr.

Für die Unterstützung der Fürther Betriebe im digitalen Standort- und Berufsmarketing werden 50.000 € benötigt.
Der Wirtschafts- und Grundstückausschuss wünscht eine enge Abstimmung der Mittelverwendung mit dem Referat I. (Der Abstimmungstermin ist für den 23.02.2021 vorgesehen)

 

13.  Eigenmittel für sofortigen Einstieg in Innenstadt-Rettungsprogramme
Die Verwaltung erwartet in den nächsten Jahren bis zu 30 % Leerstand, selbst im Bereich der Fußgängerzonen. Um die Attraktivität des Innenstadtzentrums zu erhalten, schlägt die Verwaltung die vorsorgliche Bereitstellung von Geldern für ein Projekt zur Zwischennutzung der Leerstände im zentralen Versorgungsbereich vor. Neben klassischen Maßnahmen wie Schaufensterdekoration und Zwischennutzung durch Pop-up-Stores, wäre eine Nutzung durch Kunst und Kultur vorstellbar (siehe Freiraumkonzept Punkt 14). Gewerberäume könnten auch als Testräume für neue digitale und nachhaltige Konzepte genutzt werden. Bezüglich digitalen Neuerungen wurden erste Gespräche mit dem Fraunhofer Institut geführt. Erste Vorgespräche mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium bzgl. einer Fördermaßnahme wurden zudem im Herbst 2020 geführt. Seitens der Stadt Fürth waren Eigenmittel in Höhe von 50.000 € gefordert. Der Einsatz der Mittel steht vorbehaltlich einer Fördermaßnahme.

 

14.  Freiraum-Konzept

25.000 € für Kultur-Pop-Ups

Erste Gespräche mit dem Kulturamt ergaben, dass hier folgende Kooperation möglich ist: Künstler und Kunsthandwerker könnten Leerstände zu von der Stadt
Fürth unterstützten Mieten temporär nutzen und somit zur Attraktivität der Innenstadt beitragen. Das Kulturamt könnte die Organisation übernehmen, Künstler einplanen und entlohnen. Die Wirtschaftsförderung würde die Anmietung der Räume vornehmen. Mit 25.000 € könnten bereits im Frühjahr zwei bis drei Geschäfte hierfür angemietet werden.

Eine einheitliche Folierung von Schaufenstern bestehender Leerstände unterstützt die Neuvermietung positiv und gestaltet das Innenstadtbild attraktiver. Hierfür wären zusätzlich 15.000 € für ein einheitliches Schaufensterkonzept notwendig.

 

15.  Erlass von Sondernutzungsgebühren

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2020 hat die Stadt Fürth die Gebühren für Außenbestuhlungen bereits für das gesamte Jahr 2021 erlassen, um insbesondere die stark betroffene Gastronomie zu unterstützen. Die Stadt Fürth verzichtet auf ca. 60.000 € Gebühreneinnahmen.
Seit 16.12.2020 wurden mitten im Weihnachtsgeschäft alle Einzelhandelsbetriebe bis auf Lebensmitteleinzelhandel und systemrelevante Dienstleister geschlossen, die Maßnahmen gelten nun mindestens bis 07.03.2021. Bayern erlaubt seit 11.01.2021 zwar „Click & Collect“, allerdings sind damit die üblichen Umsätze nicht aufzufangen, geschweige denn die entgangenen Umsätze der letzten Weihnachtswoche. Daher sollte die Stadt Fürth in Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 28.10.2020 auch im Jahr 2021 die Gebühren für Warenauslagen und Werbeschilder erlassen, um so die Einzelhändler für ihren Neustart 2021 zu unterstützen. 2020 wurde bei 168 Geschäften auf Einnahmen in Höhe von 22.070 € verzichtet.

 

16.  Erlass der Kooperationsbeiträge
Aussetzen der Kooperationsbeiträge für Hotellerie, Gastronomie, Privatvermieter und sonstige touristische Anbieter für 2021

 

Das Amt für Tourismus arbeitet seit 25 Jahren mit touristischen Anbietern wie Hotels, Gasthäuser, Privatvermieter, sowie Gastronomie, Einzelhandel und sonstigen touristischen Partnern zusammen. Die Kooperationspartner beteiligen sich im Rahmen des Kooperationsvertrages mit einem Betrag von rund 26.000 € jährlich.

 

Voraussichtliche Kooperationsbeiträge 2021

Art der Sponsoren

 

Sponsorenbeitrag einzeln

Höhe der Einnahmen gesamt

Hotellerie (20)

Anzahl der Zimmer x

15 € + Mwst

17.201,45 €

Privatvermieter (34)

130,90 € +  evtl. Mehrbetrag

4.712,40 €

Gastronomie  (22)

130,90 €

2.879,80 €    

Sonstiges (11)

130,90 €

1.439,90 €

 

Gesamt

 

 

26.233,55 €

 

 

 

Die Kooperationspartner sind durch die langen Schließungen im Rahmen des Lockdowns auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Das Amt für Tourismus möchte hier unter anderem durch das Aussetzen des Kooperationsbeitrages ihren Teil dazu beitragen. Auch wenn es sich bei den Kooperationsbeiträgen teilweise nur um kleine Beträge handelt, so ist die Symbolwirkung nicht zu unterschätzen.

Sollte die Tourist-Information die Beiträge in diesem Jahr einfordern, so ist mit einer größeren Kündigungswelle der Kooperationspartner für das nächste Jahr zu rechnen.

Um der Kündigungswelle entgegen zu wirken, sowie unsere Kooperationspartner in schwierigen Zeiten Best möglichst zu unterstützen, hält es das Amt für Tourismus für angebracht die Beiträge für dieses Jahr auszusetzen ohne die unseren Leistungen (Webpräsenz der Kooperationspartner, Marketingmaßnahmen u.ä.) zu kürzen.

2022 sollen die Beiträge von den Kooperationspartnern wieder eingefordert werden.


Eine komplette Deckung dieses besonderen Maßnahmenpakets aus Mitteln des Wirtschaftsreferates ist nicht möglich. Der Haushaltsrest bei der Haushaltsstelle Fitnessprogramm aus 2020 wird vollständig im Rahmen der Beteiligung eingesetzt. Die bereits verplanten Gelder aus dieser Haushaltsstelle werden aus anderen Haushaltsstellen des Wirtschaftsreferates kompensiert. Daher müssten zusätzlich folgende überplanmäßigen Erhöhungen bei folgenden Haushaltsstellen vorgenommen werden bzw. zwei neue Haushaltsstellen eingerichtet werden:
Hst. 01.7910.6588.9010 (Fitnessprogramm) um 80.000 € 2021 (Ziffern 1. und 3.) und um 20.000 € dauerhaft (Ziffer 3.)
Hst. 01.7910.6550.006 (Sachverständigenkosten) um 15.000 € (Ziffer 2.)

Hst. 01.7910.6588.9030 (Corona-Unterst.) um 50.000 € (Ziffern 4. und 5.)

Hst. 01.7910.6321.2006 (Öffentlichkeitsarbeit; Corona-Unterst.) um 120.000 € (Ziffern 6.,8.,14.)
Hst. „neu“ (Begrünung Haupteinkaufsbereiche) 30.000 €

Hst. „neu“ (digitales Standort- und Berufsmarketing) 50.000 €

Hst. 01.7910.6588.9000 (sep. Projekte) um 50.000 € (Ziffer 13.)



 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

375.000

 

nein

X

ja

100.000

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Das Wirtschaftsreferat trägt aus eigenen Mitteln mit fast 50.000 € zum Maßnahmenpaket bei:

Hst. 01.7910.6588.9010 (Fitnessprogramm) der Haushaltsrest in Höhe von 49.124,56 € (vorbehaltlich einer Übertragung der Mittel) wird eingesetzt.