Betreff
Bündnis für Mobilität
Vorlage
SzA/007/2011
Art
Beschlussvorlage - AB

Zum 01. Januar 2012 wird die Fürther Regelung, nach der die Tarifstufe K im gesamten Stadtgebiet gilt, zurückgenommen. Wie vor 1992 gilt K nur noch für Fahrten mit Einzel- und Streifenkarten bis zum übernächsten Tarifpunkt. Für längere Fahrten innerhalb Fürths löst der Fahrgast dann die neu eingeführte Preisstufe Z. Bei den Zeitkarten bietet die infra fürth verkehr GmbH im Binnenverkehr Fürth ausschließlich die Tarifstufe Z an. Im Vergleich zu der bisherigen Regelung führt dies zu einer Preissteigerung im Bereich des Monatspreises eines JahresAbos von 26,90 € (K-Tarif in 2011) auf 33,80 € (Z-Tarif 2012).

 

Da es bisher VGN-weit für finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger keinen Sozialtarif gibt, wurde das Fürther Bündnis für Mobilität, bestehend aus der infra fürth verkehr GmbH, der Stadt Fürth und der Bürgerstiftung, ins Leben gerufen. Die Idee des Fürther Bündnisses für Mobilität ist, dass finanziell benachteiligte Fürtherinnen und Fürther über 15 Jahre pro Monat einen Mobilitätsbonus in Höhe von fünf Euro erhalten. Dazu gehören Empfänger von SGB II und SGB XII, Langzeitarbeitslose, Senioren, die Grundsicherung beziehen, sowie Empfänger von Wohngeld und der wirtschaftlichen Jugendhilfe. In Summe sind dies rund 10.500 Berechtigte. Aufgrund von Erfahrungswerten aus anderen Städten, kann davon ausgegangen werden, dass rund 20 Prozent dieser Personen dieses Angebot tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Bei einem monatlichen Bedarf von fünf Euro für 2.100 Personen ergibt dies eine Jahressumme von rund 126.000 Euro. Zuzüglich eines gewissen Puffers ist von einem jährlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von 150.000 Euro auszugehen.

 

Die infra fürth verkehr GmbH und die infra fürth GmbH haben gemeinsam eine Anschubfinanzierung geleistet. Außerdem konnte die WBG Fürth als weiterer Sponsor gewonnen werden. Rund 65.000,-- Euro sind bereits im Fördertopf. Damit der Bedarf jedoch dauerhaft gedeckt werden kann ist die Solidarität weiterer Unterstützer erforderlich. Dies kann sowohl durch Unternehmen, die sich öffentlichkeitswirksam als Sponsoren engagieren wollen, als auch durch Privatpersonen im Wege einer Mobilitätspatenschaft geschehen. Hier werden 60 € pro Jahr (entspricht 5 € pro Monat) an die Bürgerstiftung Fürth überwiesen.

Grundlage für die Auszahlung der Mobilitätstaler ist zum einen der Fürth-Pass, zum anderen
ein Antrag an die Bürgerstiftung Fürth. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Ausgabe des Fürth-Passes erfolgt an den bisherigen Ausgabestellen in der Bürgerinformation (SGB II), im Sozialamt (SGB XII, Wohngeld und AsylbLG) und im Jugendamt (SGB VIII). Die vorgenannten Dienststellen geben auch die erforderlichen Anträge für die Mobilitätstaler aus.

Die Mobilitätstaler werden im Sozialrathaus/Kasse bei Vorlage des Antrages ausgegeben, solange der Vorrat reicht.

Eingelöst werden die Mobilitätstaler (Wert: fünf Euro pro Stück) dann nur im Kundencenter der infra fürth verkehr GmbH am Fürther Hauptbahnhof im U-Bahnverteilergeschoss. Dabei können die Mobilitätstaler für alle Fahrkarten ab fünf Euro eingesetzt werden. Dazu sind neben dem Mobilitätstaler auch der Fürth-Pass sowie der Ausweis nötig. Wie die Mobilitätstaler eingesetzt werden, bleibt dem Berechtigten überlassen, da für die Bezahlung einer Fahrkarte auch mehrere Mobilitätstaler eingesetzt werden können. Das heißt, dass diese auch gesammelt werden können. Restbeträge werden allerdings nicht erstattet.

 

 

Den Mobilitätsbonus versteht das Fürther Bündnis für Mobilität als Zwischenlösung auf dem Weg zu einem angestrebten Sozialticket im VGN, an dem in der Verwaltung bereits gearbeitet wurde.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

bei Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: