Betreff
Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr
Vorlage
PA/002/2011
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Die Stadt Fürth zahlt Freiwilligen ein Taschengeld von max. 330 € und gewährt Urlaub in

    analoger Anwendung des TVöD

 

2. Die Stadt Fürth ordnet sich mit ihren anerkannten Einsatzstellen dem Bundesamt für

    Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Zentralstelle an und nimmt deren Angebot

    der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen in Anspruch.


Der neue Bundesfreiwilligendienst ersetzt (auch) bei der Stadt Fürth den bisherigen Zivildienst und - soweit es von den Fachämtern gewünscht wird - auch Plätze des Freiwilligen Sozialen Jahres. Im Vergleich zum letztgenannten Freiwilligendienst verfügt dieser über mehr Flexibilität im Umfang und in der Dauer des Dienstes. Der Bundesfreiwilligendienst ist zwar grundsätzlich in Vollzeit, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit abgeleistet werden. Er dauert mindestens 6 und höchstens 18 Monate; ausnahmsweise ist im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzepts auch eine Stückelung in verschiedene Abschnitte möglich, die jeweils mindestens 3 Monate dauern müssen. Diese Flexibilität und ein weiter Einsatzbereich im gemeinwohlorientierten Einrichtungen der Stadtverwaltung zeichnet ihn gegenüber dem in Fürth bereits abgeleisteten Freiwilligendienst des Freiwilligen Sozialen Jahr aus. Einzelheiten können dem beiliegenden Auszug aus dem KAV-Rundschreiben A7/2011 entnommen werden.

 

Die bislang nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Dienststellen und Plätze wurden automatisch per Gesetz als Einsatzstellen und Plätze des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt.

 

Die Stadt Fürth ordnet sich mit ihren anerkannten Einsatzstellen dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Zentralstelle an und nimmt deren Angebot der pädagogischen Begleitung der Freiwilligen in Anspruch.

 

Das Personalamt koordiniert die Freiwilligendienste bei der Stadt Fürth. Als Einsatzstellen sind bereits anerkannt das Ordnungsamt, das Städtische Altenheim, das Jugendamt und Upl/Müllabfuhr; Stadthalle, Stadttheater, Rundfunkmuseum und Kulturamt kommen als weitere  Einsatzstellen hinzu und können „Bufdis“ nach Abstimmung mit dem PA einsetzen, soweit hierdurch keine Ausweitung ihrer (Personalkosten) Budgets eintritt.

 

Um den Dienst bei der Stadt Fürth attraktiv zu gestalten – die Nachfrage wird sich erwartungsgemäß in Grenzen halten -, wird das Taschengeld für neu einzustellende Freiwillige auf die maximale Höhe von 330 € einheitlich festgelegt (Aufwendungsersatz für Verpflegung und ggf. Unterbringung wird hierauf angerechnet); ca. 40 % Sozialversicherungsbeiträge kommen als städtische Kostenbelastung allerdings noch hinzu.

 

Nach Abzug des Zuschusses des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verbleiben der Stadt dann Eigenkosten von 112 € bzw. 212 € pro Person und Monat (da für kindergeldberechtigte Personen ein staatl. Zuschuss von 250 € gezahlt wird bzw. 350 Euro für nicht kindergeldberechtigte Personen).

 

Die Zahlung des Taschengeldhöchstbetrags spiegelt als finanzieller Anreiz nicht nur das (erwartet „schiefe“) Verhältnis von Angebot und Nachfrage wieder, sondern muss auch im Kontext der Grundgesetzänderung gesehen werden. Die Stadt Fürth entzieht sich trotz schwierigster Haushaltslage nicht ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und führt im bescheidenen Rahmen die Freiwilligendienste fort und trägt Ihren Teil dazu bei, die negativen Folgen der Aussetzung der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes zu minimieren.

 

Freiwillige erhalten Urlaub in analoger Anwendung des TVöD.

 

Es bleibt gleichwohl abzuwarten, ob der Dienst hinreichend Interessentinnen und Interessenten finden wird. Das Personalreferat wird den Mitgliedern des Personal- und Organisationsausschusses in einem Jahr über die Entwicklung berichten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


KAV-Rundschreiben A7/2011