Die Baumreihe aus Roteichen
am Kirchenweg in Oberfürberg befindet sich auf einem Grünstreifen, der an
landwirtschaftliche Ackerflächen angrenzt. Insbesondere durch den Einsatz
landwirtschaftlicher Maschinen und die Bewirtschaftung der Flächen bis in den
Kronentraufbereich der Bäume kommt es laut Grünflächenamt zu Wurzelschädigungen
und Wurzelabrissen, welche Eingangspforten für holzzersetzende Pilze sind, so
dass die Lebenserwartung der Bäume verringert wird. Auch wenn die Schäden erst
längerfristig auftreten, mussten auf Grund von Pilzbefall und mangelnder
Standsicherheit bereits mehrere Roteichen gefällt werden, so dass die Baumreihe
lückig ist.
Um Eingriffe in den
Wurzelraum zu vermeiden, müsste bei der Bewirtschaftung mindestens ein Abstand
von 1,5 m zum Kronentraufbereich der Bäume eingehalten werden.
Die Baumreihe stellt einen
wichtigen, das Orts- und Landschaftsbild prägenden Bestandteil der
Kulturlandschaft dar, deren Schutz und Erhalt auch aus städtebaulicher Sicht
erforderlich ist.
Die Problematik wurde
bereits in der Sitzung des Umweltausschusses vom 11.11.2010 diskutiert. Auf die
Vorlage wird insoweit verwiesen. Daraufhin beantragte die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses
vom 24.01.2011, die Stadt Fürth solle zusätzliche Grundstücksflächen entlang
der Baumallee am Oberfürberger Kirchenweg aus Mitteln des Ökokontos erwerben,
um die Bäume dauerhaft zu sichern.
Das Stadtplanungsamt und das
Grünflächenamt erachten den Fortbestand der Baumreihe zwar für absolut
wünschenswert, sprechen sich jedoch gegen eine Finanzierung aus Mitteln des
Ökokontos aus, da diese Maßnahmen verglichen mit dem relativ geringen
Aufwertungspotential der Fläche in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehe.
Insoweit müsste laut Liegenschaftsamt der Ankauf aus Mitteln des allgemeinen
Grunderwerbs finanziert werden. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Eine Beschlussfassung über
den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen durch den Wirtschafts- und
Grundstücksausschuss wurde deshalb zurückgestellt. Die Verwaltung wurde
gebeten, zu prüfen, ob der Schutz des Baumbestandes durch rechtliche Vorgaben
oder durch Fördermöglichkeiten aus Landschaftspflegeprogrammen erreicht werden
kann.
Eine Förderung des
Flächenankaufs mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds erscheint aus Sicht
des Amtes für Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste sehr
unwahrscheinlich. Nach den gültigen Förderrichtlinien des Naturschutzfonds ist
für die Förderfähigkeit u.a. das Vorkommen seltener oder bedrohter Tiere,
Pflanzen oder Lebensgemeinschaften entscheidend. Dies trifft für die Baumreihe
nicht zu. Es gibt hierzu in den einschlägigen Informationssystemen keine
Aussagen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Roteiche keine heimische Baumart
ist.
Ebenso wenig werden mit dem
Vorhaben die Kriterien „Seltenheitsgrad und regionaltypische Ausprägung
innerhalb des Naturraums“, „Qualität des Projektes zum landesweiten
Biotopverbund“ und „pilothafter Charakter des Vorhabens“ erfüllt.
Das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (AELF) teilte auf Nachfrage des Ordnungsamtes mit,
dass die Flächen entlang der Baumreihe nach den Grundsätzen der guten
fachlichen Praxis bewirtschaftet werden. Auch werden die Grundstücksgrenzen
nach Überprüfung im Flächenidentifizierungssystem von den Landwirten genau
eingehalten. Allerdings seien bei der Pflanzung der Bäume die Grenzabstände nicht
eingehalten worden, was jedoch nicht im Verantwortungsbereich der Landwirte
liege.
Ein
Landschaftspflegeprogramm zum Schutz der Bäume ist dem AELF nicht bekannt.
Mittel aus
Ausgleichszahlungen der Baumschutzverordnung stehen derzeit nicht in ausreichendem
Umfang zur Verfügung. Vorhandene Mittel werden zunächst angespart, um in den
Jahren 2013/2014 ein größeres Projekt zu realisieren.
Das Rechtsamt weist darauf
hin, dass grundsätzlich zivil- und öffentlich-rechtliche Unterlassungsansprüche
gegen die Landwirte bestehen. Jedoch ist deren Durchsetzung äußerst
problematisch. Wenn die von landwirtschaftlichen Geräten verursachten Schäden
überwiegend solche Wurzeln betreffen, die in die Grundstücke der Landwirte
eingewachsen sind, dann beeinträchtigen die Bäume im Gegenzug die Grundstücke
der Landwirte. Diese könnten dann ihrerseits Abwehransprüche gegen den
Wurzelwuchs geltend machen. In diesem Zusammenhang müsste auf jeden Fall eine
genaue Vermessung der Grundstücke erfolgen, da der Grenzverlauf nicht eindeutig
ist.
Abschließend ist
festzustellen, dass eine einseitige rechtliche Verpflichtung der Landwirte,
einen Mindestabstand einzuhalten, nicht möglich ist. Auch stehen weder
städtische noch landschaftspflegerische Mittel zum Grunderwerb bzw. zur dauerhaften
Sicherung des Baumbestandes zur Verfügung.
Es verbleibt daher zunächst
(bis eventuell wieder Mittel aus dem allgemeinen Grunderwerbskonto zur
Verfügung stehen) nur die Möglichkeit, die Bäume an den Schadstellen
gärtnerisch zu pflegen und deren Bestand und Lebensdauer somit bestmöglich zu
erhalten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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