Betreff
Baumreihe am Kirchenweg/Oberfürberg
Vorlage
OA/001/2011
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-1
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Baumreihe aus Roteichen am Kirchenweg in Oberfürberg befindet sich auf einem Grünstreifen, der an landwirtschaftliche Ackerflächen angrenzt. Insbesondere durch den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen und die Bewirtschaftung der Flächen bis in den Kronentraufbereich der Bäume kommt es laut Grünflächenamt zu Wurzelschädigungen und Wurzelabrissen, welche Eingangspforten für holzzersetzende Pilze sind, so dass die Lebenserwartung der Bäume verringert wird. Auch wenn die Schäden erst längerfristig auftreten, mussten auf Grund von Pilzbefall und mangelnder Standsicherheit bereits mehrere Roteichen gefällt werden, so dass die Baumreihe lückig ist.

Um Eingriffe in den Wurzelraum zu vermeiden, müsste bei der Bewirtschaftung mindestens ein Abstand von 1,5 m zum Kronentraufbereich der Bäume eingehalten werden.

 

Die Baumreihe stellt einen wichtigen, das Orts- und Landschaftsbild prägenden Bestandteil der Kulturlandschaft dar, deren Schutz und Erhalt auch aus städtebaulicher Sicht erforderlich ist.

 

Die Problematik wurde bereits in der Sitzung des Umweltausschusses vom 11.11.2010 diskutiert. Auf die Vorlage wird insoweit verwiesen. Daraufhin beantragte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Wirtschafts- und Grundstücksausschusses vom 24.01.2011, die Stadt Fürth solle zusätzliche Grundstücksflächen entlang der Baumallee am Oberfürberger Kirchenweg aus Mitteln des Ökokontos erwerben, um die Bäume dauerhaft zu sichern.

 

Das Stadtplanungsamt und das Grünflächenamt erachten den Fortbestand der Baumreihe zwar für absolut wünschenswert, sprechen sich jedoch gegen eine Finanzierung aus Mitteln des Ökokontos aus, da diese Maßnahmen verglichen mit dem relativ geringen Aufwertungspotential der Fläche in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehe. Insoweit müsste laut Liegenschaftsamt der Ankauf aus Mitteln des allgemeinen Grunderwerbs finanziert werden. Diese stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Eine Beschlussfassung über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen durch den Wirtschafts- und Grundstücksausschuss wurde deshalb zurückgestellt. Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob der Schutz des Baumbestandes durch rechtliche Vorgaben oder durch Fördermöglichkeiten aus Landschaftspflegeprogrammen erreicht werden kann.

 

Eine Förderung des Flächenankaufs mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds erscheint aus Sicht des Amtes für Umweltplanung, Abfallwirtschaft und städtische Forste sehr unwahrscheinlich. Nach den gültigen Förderrichtlinien des Naturschutzfonds ist für die Förderfähigkeit u.a. das Vorkommen seltener oder bedrohter Tiere, Pflanzen oder Lebensgemeinschaften entscheidend. Dies trifft für die Baumreihe nicht zu. Es gibt hierzu in den einschlägigen Informationssystemen keine Aussagen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Roteiche keine heimische Baumart ist.

Ebenso wenig werden mit dem Vorhaben die Kriterien „Seltenheitsgrad und regionaltypische Ausprägung innerhalb des Naturraums“, „Qualität des Projektes zum landesweiten Biotopverbund“ und „pilothafter Charakter des Vorhabens“ erfüllt.

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) teilte auf Nachfrage des Ordnungsamtes mit, dass die Flächen entlang der Baumreihe nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis bewirtschaftet werden. Auch werden die Grundstücksgrenzen nach Überprüfung im Flächenidentifizierungssystem von den Landwirten genau eingehalten. Allerdings seien bei der Pflanzung der Bäume die Grenzabstände nicht eingehalten worden, was jedoch nicht im Verantwortungsbereich der Landwirte liege.

 

Ein Landschaftspflegeprogramm zum Schutz der Bäume ist dem AELF nicht bekannt.

 

Mittel aus Ausgleichszahlungen der Baumschutzverordnung stehen derzeit nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Vorhandene Mittel werden zunächst angespart, um in den Jahren 2013/2014 ein größeres Projekt zu realisieren.

 

Das Rechtsamt weist darauf hin, dass grundsätzlich zivil- und öffentlich-rechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Landwirte bestehen. Jedoch ist deren Durchsetzung äußerst problematisch. Wenn die von landwirtschaftlichen Geräten verursachten Schäden überwiegend solche Wurzeln betreffen, die in die Grundstücke der Landwirte eingewachsen sind, dann beeinträchtigen die Bäume im Gegenzug die Grundstücke der Landwirte. Diese könnten dann ihrerseits Abwehransprüche gegen den Wurzelwuchs geltend machen. In diesem Zusammenhang müsste auf jeden Fall eine genaue Vermessung der Grundstücke erfolgen, da der Grenzverlauf nicht eindeutig ist.

 

Abschließend ist festzustellen, dass eine einseitige rechtliche Verpflichtung der Landwirte, einen Mindestabstand einzuhalten, nicht möglich ist. Auch stehen weder städtische noch landschaftspflegerische Mittel zum Grunderwerb bzw. zur dauerhaften Sicherung des Baumbestandes zur Verfügung.

 

Es verbleibt daher zunächst (bis eventuell wieder Mittel aus dem allgemeinen Grunderwerbskonto zur Verfügung stehen) nur die Möglichkeit, die Bäume an den Schadstellen gärtnerisch zu pflegen und deren Bestand und Lebensdauer somit bestmöglich zu erhalten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: