Bündnis 90 / Die Grünen
beantragen, dass zum Stand der Baumfällungen auf dem Grundstück Kuckucksweg
31/33 berichtet wird. Hierzu wird auf ein Schreiben des Referates III an die
Kreisgruppe Fürth des Bund Naturschutz vom 25.10.2011 Bezug genommen. Um einen
einheitlichen Kenntnisstand herzustellen sind dieser Vorlage u.a. das in Bezug
genommene Schreiben sowie der Bericht der FN (Ausgabe vom 18.11.2011)
beigefügt.
Zum Sachverhalt darf
der Einfachheit halber auf das beigefügte Schreiben vom 25.10.2011 (Seite 1,
letzter Absatz bis Seite 2, 2. Absatz) sowie die ebenfalls beigefügte
Berichterstattung in der Ausgabe der FN vom 18.11.2011 verwiesen werden. Zu
Letzterer zwei Anmerkungen:
Angesprochen wurde
durch das Ordnungsamt nicht etwa allgemein „ein gewisses Problem im Vollzug der
Baum-schutzverordnung“, thematisiert wurde vielmehr die Schwierigkeit, im
vorliegenden Fall einen möglichen Verstoß gegen die Baumschutzverordnung
gerichtsfest nachweisen zu können. Dieser Nachweis kann vorliegend nicht
geführt werden. Auch die durch den BN, der öffentlich die Verhängung eines
Bußgeldes einfordert, angesproche-nen Luftbilder können diesen Beweis
jedenfalls nicht erbringen (auf das dieser Vorlage beigefügte Luftbild aus dem
Jahr 2011, Maßstab 1:250, wird insoweit verwiesen). Dem Bild kann weder die
genaue Anzahl der Bäume, noch deren Stammumfang und auch nicht deren Vitalität
entnommen werden. Anhand des Zustands der Bäume auf den angrenzenden
Grundstücken auf den Zustand der gefällten Bäume schließen zu wollen (auch dies
schlug der BN vor), wird ebenfalls vor keinem Gericht als Beweis standhalten
können. Hier etwas anderes zu behaupten ist unlauter. In einem Rechtsstaat muss
ein Tatvorwurf auch bewiesen werden. Und das ist auch gut so.
Nur der Vollständigkeit
halber soll das durch den BN in Umlauf gebrachte (vermeintliche) Luftbild des
Anwesens Kuckucksweg 31/33 hingewiesen werden (liegt der Vorlage ebenfalls
bei). Markiert wurde darin ein vollständig und dicht mit Bäumen bestandenes
Grundstück. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um das Grundstück Kuckucksweg
31/33 (auf dem sich weitaus weniger Bäume befunden haben), sondern um das
Grundstück Kuckucksweg 51. Diese Klarstellung erfolgt, dies sei ausdrücklich
gesagt, nicht um den Umfang der Baumfällungen kleinzureden, sondern nur um
einer korrekten Darstellung willen.
Weiter zitieren die
FN, dass in vielen anderen Städten der „Baumschutz wesentlich laxer gehandhabt
werde“. Auch diese Formulierung bedarf einer gewissen Klarstellung. Zum einen
soll dem Eindruck entgegengetreten werden, der Baumschutz würde in Fürth lax,
anderenorts laxer betrieben. Der Vollzug der Baumschutzverordnung wird durch
das Ordnungsamt entsprechend der Beschlusslage des Umweltausschusses restriktiv
gehandhabt. Dies kann der jährlich vorgelegten Baumschutzstatistik ebenso
entnommen werden, wie dem immer umfangreicher werdenden Schriftverkehr mit
unzufriedenen Grundstückseigentümern, deren Fällungsanträgen nicht entsprochen
werden kann. Sofern gewünscht, kann dem Umweltausschuss gerne eine Auswahl der
ideenreichen und in der Sache zum Teil sehr deutlich formulierten Schreiben
vorgelegt werden. Auch hat sich das Ordnungsamt kein Urteil darüber erlaubt,
mit welcher Intensität in den Nachbarkommunen der Baumschutzvollzug erfolgt. Fakt
ist jedoch, dass die Nachbarstädte hinsichtlich des sachlichen Geltungsbereichs
der Baumschutzverordnungen (maßgeblicher Stammumfang) weniger stark in die
Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, als es die Stadt Fürth
(zumin-dest bislang) tut.
Zurück zum Fall Kuckucksweg 31/33: Zwischenzeitlich wurde auf dem Grundstück eine Baugrube ausgehoben. Das städtische Baureferat prüft derzeit, ob und in welchem Umfang die Entfernung der Bäume planungsrechtlich zulässig war und in welchem Umfang nun im Vollzug des geltenden Bebauungsplanes ggf. mögliche Ersatzpflan-zungen gefordert werden können. Die Prüfung dauert noch an, ein Ergebnis kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlagen
Antwortschreiben des Referates III an den BN vom 25.10.2011
FN-Bericht vom 18.11.2011
Luftbild BN
Luftbild Kuckucksweg 31/33