In der Sitzung des
Umweltausschusses am 24.11.2011 hat die Verwaltung zum Antrag von Bündnis
90/Die Grünen berichtet. Da weder die Anzahl der entfernten Bäume, noch deren
Vitalitätszustand und Stammumfang ermittelt werden konnten, wurde die
Verwaltung durch den Umweltausschuss gebeten, dies anhand der Bilder in google
street view festzustellen.
Der betreffende
Bereich der Heilstättenstraße ist in google street view nicht
dargestellt.
Der Verwaltung
wurden zur weiteren Aufklärung der Angelegenheit durch einen Bürger Fotos des
betreffenden Grundstücks übergeben, welche die Situation bei einem
Feuerwehreinsatz am 01.03.2008 zeigen, als wegen eines Unwetters bereits einmal
ein Baum aus dem Grundstück heraus auf die Heilstättenstraße zu stürzen drohte.
Diese Bilder zeigen einen gewissen Baumbestand unmittelbar an der
Heilstättenstraße und Bewuchs mit Sträuchern und Büschen im Inneren des
Grundstückes. Den Bildern kann aber nicht eindeutig entnommen werden, wie viele
Bäume sich vormals entlang der Heilstättenstraße auf dem Grundstück befunden
haben. Auch kann anhand der Bilder nicht die Fragestellung beantwortet werden,
welcher Baum am 02.03.2011 umstürzte und welche drei weiteren Bäume bei diesem
Feuerwehreinsatz als umsturzgefährdet eingestuft wurden. Auch diese Bilder sind
daher nicht geeignet, einen Tatvorwurf der Zuwiderhandlung gegen die
Baumschutzverordnung zu begründen.
Eine Besprechung des
Sachverhalts mit dem städtischen Rechtsamt hat erwartungsgemäß deutlich
gemacht, dass eine Ahndung von Verstößen gegen die Baumschutzverordnung nur
dann Erfolg haben kann, wenn die o.g. Punkte gerichtsfest belegt werden können.
Mutmaßungen reichen hierzu nicht aus. Mehr vermag die Verwaltung in diesem Fall
somit nicht zu tun.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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