Betreff
Haushalt 2012, Pauschale für bewegliches Vermögen
Vorlage
Käm/018/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zur Verwendung der Pauschale für bewegliches Vermögen in Höhe von 400.000 € an die Referate zu. Darüber hinaus wird das Finanzreferat ermächtigt, über die Verteilung von Mitteln in Höhe von 68.000 € sowie den in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsrest von 133.000 € selbst zu entscheiden. Über die Verwendung dieser Beträge ist dem Finanz- und Verwaltungssauschuss wieder zu berichten.


Haushaltsvollzug 2012 (s. Anlage 1)

Bei den Haushaltsberatungen 2012 hat der Stadtrat eine Pauschale für Beschaffungen

(bewegliches Vermögen) in Höhe von 468.000 € bei HHSt.: 9000.9350 in den Haushalt 2012 eingestellt. 

 

Aus dieser Pauschale sollen die dringlichsten Beschaffungen (im Einzelfall jeweils unter

50.000 €) im Haushaltsjahr 2012 bestritten werden. Bei der Verabschiedung des Haushalts 2012 wurden mit Ausnahme von gesondert dotierten Ansätzen bei der Feuerwehr (481.000 €), im Schulbereich (291.700 €), Jugendarbeit (15.200 €) und Müllabfuhr (293.000 €) keine Einzelansätze für bewegliches Vermögen veranschlagt. Stattdessen wurde eine Pauschale veranschlagt, über deren Verteilung wie in den letzten Jahren der Finanz- und Verwaltungsausschuss im Haushaltsvollzug 2012 entscheiden soll.

 

Aus dem Pauschalansatz 2012 soll den Referaten vorerst ein Gesamtbetrag in Höhe von 400.000 € bereitgestellt werden. Den Referaten bleibt es dabei überlassen, die Verteilung dieser Finanzmittel entsprechend den Prioritäten an die Fachämter selbst vorzunehmen.

Die Höhe der Mittelbereitstellung für die einzelnen Referate ergibt sich aus dem jeweiligen prozentualen Anteil, der für die Beschaffungspauschale 2012 beantragten Ersatz- bzw.

Neuanschaffungen und ist der beigefügten Liste (Anlage 1) zu entnehmen.

Über den verbleibenden Betrag in Höhe von 68.000 € soll Rf. II im Haushaltsvollzug 2012 entscheiden.

 

 

Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2011 (s. Anlage 2)     

Für Ersatz-/Neubeschaffungen von beweglichem Vermögen waren für das Haushaltsjahr 2011  Finanzmittel von insgesamt 564.600 € bereitgestellt. Hierin enthalten ist der veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von 480.000 €, sowie der aus dem Haushalts-vollzug 2010 noch ins Folgejahr übertragbare Haushaltsrest in Höhe von 84.600 €.

 

Vom Pauschalansatz wurde den Referaten zur Weiterverteilung an die Fachämter Finanzmittel i. H. v.  330.000 € bereitgestellt (s. Beschluss Finanz- und Verwaltungsausschuss v. 23.02.2011). Von den bereitgestellten Mitteln wurden 311.900 € in Anspruch genommen.

 

Darüber hinaus wurde das Finanzreferat ermächtigt, über die Restverteilung aus der Pauschale 2011 (150.000 €) selbst zu entscheiden. Die Ermächtigung wurde in Höhe von 119.483 € in Anspruch genommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die noch vorhandenen Restmittel aus der Abwicklung 2011 in Höhe von 133.000 € (gerundet) in das Folgejahr zu übertragen und neben den 68.000 € aus der Pauschale ebenfalls durch Rf. II im Haushaltsvollzug 2012 verteilen zu lassen.

Davon soll insbes. ein unabweisbarer Bedarf aus den Anmeldungen der Beschaffungen finanziert werden, der im Einzelfall über 50.000 € liegt und die bei den HH-Beratungen nicht gesondert dotiert wurden (s. Anlage 3). Beschaffungen, die zu einer wirtschaftlichen Aufgabenerledigung dienen, sollen hierbei Vorrang haben.

Über die Verwendung dieses Betrages soll dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wieder zu gegebener Zeit berichtet werden

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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