Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Kindertagesstätten und Horten
Vorlage
SVA/002/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Verkehrsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.


In der Stadtratssitzung am 26.10.2011 berichtete die Verwaltung über die Verkehrssituation im Umfeld der Fürther Schulen. Aufgrund der pauschalen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor Schulen im Stadtgebiet Nürnberg erbat die SPD-Stadtratsfraktion entsprechenden Bericht.
Der Stadtrat nahm den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und erteilte den Auftrag, die Situation auch vor den Kindertagesstätten und Horten durchzuführen. Das Prüfungsergebnis ist als tabellarische Zusammenfassung angefügt:

Die überwiegende Anzahl der Kindertagesstätten und Horte befindet sich innerhalb von Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30, 20 und 10 km/h bzw. innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen. Darüberhinaus gibt es Einrichtungen, die nicht in unmittelbarem Umfeld von Straßen liegen, z.B. im Stadtpark.

 

Einrichtungen an Straßen mit gesetzlicher Höchstgeschwindigkeit:

·         Friedrich-Ebert-Straße 21 und 51, Hort "Die Insel"
Die Einrichtungen liegen nahe beieinander und in Nähe einer Fußgängerschutzanlage. Die Friedrich-Ebert-Straße ist gut ausgebaut und weist keine besonderen Gefahrenstellen auf, die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden (dies wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft).

·         Geißäckerstraße 61, ALEA
Die Geißäckerstraße weist einen quartiersbezogenen Verkehr auf, nennenswerter Durchgangsverkehr besteht nicht. Die Straße ist sehr gut ausgebaut und auch im Bereich des Kindergartens sehr gut einsehbar. Auch diese Straße weist keine Besonderheiten auf, welche ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung begründen würde und auch dieses wurde wiederholt geprüft.

·         Jakob-Henle-Straße 44, Kindervilla St. Martin
Die räumliche Enge der Stichstraße, der ansteigende Verlauf und die fehlende Wendemöglichkeit veranlassten das Straßenverkehrsamt bereits im Jahr 2009, die Straße dem allgemeinen Verkehr zu entziehen und ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge anzuordnen.

·         Würzburger Straße 451, evang.Kindergarten
Der Kindergarten liegt zwar an der Würzburger Straße, die Verkehrssituation wurde auch dort mehrfach überprüft und dabei keine Besonderheiten festgestellt, welche eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden.

·         Gebhardtstraße 19, evang. Kindergarten
Die Gebhardtstraße ist Teil der mehrspurigen Ortsdurchfahrt der B 8 (in Richtung Nürnberg) und sehr stark frequentiert. Als Bestandteil des städtischen Hauptstraßennetzes sind Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht möglich aber auch nicht geboten. Trotz der sehr starken Verkehrsbelastung ist die Straße nicht unfallauffällig.

·         Am Vacher Markt 5, evang. Kindergarten
Der Ortskern von Vach weist seit vielen Jahren einen durchaus nennenswerten Durchgangsverkehr auf. Dennoch ist der Vacher Markt und die benachbarten Straßen unauffällig. Die Querung der Herzogenauracher Straße ist im Schutz einer Fußgängersignalanlage möglich. Besondere Maßnahmen sind auch hier nicht erforderlich.

·         Zirndorfer Straße 32, evang. Kindergarten
Das Umfeld des Kindergartens wurde vor geraumer Zeit ausführlich überprüft. Die Situation am bestehenden Fußgängerübergang wurde durch Maßnahmen am und im Umfeld des Fußgängerüberweges verbessert.

·         Königstraße 113, kath. Kindergarten
Die Königstraße ist als mehrspurige Hauptverkehrsstraße Teil der Ortsdurchfahrt der B 8. Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind hier ebenfalls nicht möglich. Im direkten Umfeld des Kindergartens besteht ein Fußgängersignalanlage und eine Fußgängerunterführung. Der Kindergartenzugang zur Königstraße ist gegen das Herauslaufen auf die Fahrbahn durch eine Barriere gesichert.

·         Mannhofer Straße 32, kath. Kindergarten
Die kirchlichen Einrichtungen liegen nicht unmittelbar neben der Fahrbahn sondern etwas zurückversetzt.
Die Verkehrsbelastung auf der Mannhofer Straße ist nicht sehr groß, die Fahrgeschwindigkeiten sind dem Umfeld angemessen. Besondere Auffälligkeiten, die ein Abweichen von der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründen würden, sind nicht bekannt.

·         Alte Reutstraße, Kaiserstraße und Waldstraße
Die Kindertagesstätten und Horte liegen zwar an Straßen, die keine besonderen Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufweisen, dennoch bestehen in deren Umfeld keine besonderen Auffälligkeiten, die ein Abweichen von den allgemein gültigen –gesetzlichen- Bestimmungen rechtfertigen.
Die Straßen sind sehr gut ausgebaut und verfügen über ausreichend breit dimensionierte Gehwege.
In akzeptabler Nähe befinden sich Signalanlagen, die ein sicheres Queren der Fahrbahnen gewährleisten.

 

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Zielgruppe der Kindertagesstätten, ausgenommen Horte, Kinder im Kindergarten- bzw. Vorschulalter sind, die keinesfalls alleine zu der Einrichtung gehen (sollten).
Aber auch ohne diesen Hintergrund sind die umgebenden Bereiche keinesfalls als übermäßig gefährlich zu beurteilen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: