Der Verkehrsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur
Kenntnis.
In der Stadtratssitzung am 26.10.2011 berichtete die
Verwaltung über die Verkehrssituation im Umfeld der Fürther Schulen. Aufgrund
der pauschalen Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor
Schulen im Stadtgebiet Nürnberg erbat die SPD-Stadtratsfraktion entsprechenden
Bericht.
Der Stadtrat nahm den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
erteilte den Auftrag, die Situation auch vor den Kindertagesstätten und Horten
durchzuführen. Das Prüfungsergebnis ist als tabellarische Zusammenfassung
angefügt:
Die
überwiegende Anzahl der Kindertagesstätten und Horte befindet sich innerhalb
von Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30, 20 und 10 km/h bzw.
innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen. Darüberhinaus gibt es
Einrichtungen, die nicht in unmittelbarem Umfeld von Straßen liegen, z.B. im
Stadtpark.
Einrichtungen
an Straßen mit gesetzlicher Höchstgeschwindigkeit:
·
Friedrich-Ebert-Straße 21 und 51, Hort "Die Insel"
Die Einrichtungen liegen nahe beieinander und in Nähe einer
Fußgängerschutzanlage. Die Friedrich-Ebert-Straße ist gut ausgebaut und weist
keine besonderen Gefahrenstellen auf, die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
rechtfertigen würden (dies wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft).
·
Geißäckerstraße 61, ALEA
Die Geißäckerstraße weist einen quartiersbezogenen Verkehr auf, nennenswerter
Durchgangsverkehr besteht nicht. Die Straße ist sehr gut ausgebaut und auch im
Bereich des Kindergartens sehr gut einsehbar. Auch diese Straße weist keine
Besonderheiten auf, welche ein Abweichen von der gesetzlichen Regelung
begründen würde und auch dieses wurde wiederholt geprüft.
·
Jakob-Henle-Straße 44, Kindervilla St. Martin
Die räumliche Enge der Stichstraße, der ansteigende Verlauf und die fehlende
Wendemöglichkeit veranlassten das Straßenverkehrsamt bereits im Jahr 2009, die
Straße dem allgemeinen Verkehr zu entziehen und ein Verkehrsverbot für
Kraftfahrzeuge anzuordnen.
·
Würzburger Straße 451, evang.Kindergarten
Der Kindergarten liegt zwar an der Würzburger Straße, die Verkehrssituation
wurde auch dort mehrfach überprüft und dabei keine Besonderheiten festgestellt,
welche eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen
würden.
·
Gebhardtstraße 19, evang. Kindergarten
Die Gebhardtstraße ist Teil der mehrspurigen Ortsdurchfahrt der B 8 (in
Richtung Nürnberg) und sehr stark frequentiert. Als Bestandteil des städtischen
Hauptstraßennetzes sind Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
nicht möglich aber auch nicht geboten. Trotz der sehr starken Verkehrsbelastung
ist die Straße nicht unfallauffällig.
·
Am Vacher Markt 5, evang. Kindergarten
Der Ortskern von Vach weist seit vielen Jahren einen durchaus nennenswerten
Durchgangsverkehr auf. Dennoch ist der Vacher Markt und die benachbarten
Straßen unauffällig. Die Querung der Herzogenauracher Straße ist im Schutz
einer Fußgängersignalanlage möglich. Besondere Maßnahmen sind auch hier nicht
erforderlich.
·
Zirndorfer Straße 32, evang. Kindergarten
Das Umfeld des Kindergartens wurde vor geraumer Zeit ausführlich überprüft. Die
Situation am bestehenden Fußgängerübergang wurde durch Maßnahmen am und im
Umfeld des Fußgängerüberweges verbessert.
·
Königstraße 113, kath. Kindergarten
Die Königstraße ist als mehrspurige Hauptverkehrsstraße Teil der Ortsdurchfahrt
der B 8. Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind hier
ebenfalls nicht möglich. Im direkten Umfeld des Kindergartens besteht ein
Fußgängersignalanlage und eine Fußgängerunterführung. Der Kindergartenzugang
zur Königstraße ist gegen das Herauslaufen auf die Fahrbahn durch eine Barriere
gesichert.
·
Mannhofer Straße 32, kath. Kindergarten
Die kirchlichen Einrichtungen liegen nicht unmittelbar neben der Fahrbahn
sondern etwas zurückversetzt.
Die Verkehrsbelastung auf der Mannhofer Straße ist nicht sehr groß, die
Fahrgeschwindigkeiten sind dem Umfeld angemessen. Besondere Auffälligkeiten,
die ein Abweichen von der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit begründen
würden, sind nicht bekannt.
·
Alte Reutstraße, Kaiserstraße und Waldstraße
Die Kindertagesstätten und Horte liegen zwar an Straßen, die keine besonderen
Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufweisen, dennoch bestehen
in deren Umfeld keine besonderen Auffälligkeiten, die ein Abweichen von den
allgemein gültigen –gesetzlichen- Bestimmungen rechtfertigen.
Die Straßen sind sehr gut ausgebaut und verfügen über ausreichend breit
dimensionierte Gehwege.
In akzeptabler Nähe befinden sich Signalanlagen, die ein sicheres Queren der
Fahrbahnen gewährleisten.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die
Zielgruppe der Kindertagesstätten, ausgenommen Horte, Kinder im Kindergarten-
bzw. Vorschulalter sind, die keinesfalls alleine zu der Einrichtung gehen
(sollten).
Aber auch ohne diesen Hintergrund sind die umgebenden Bereiche keinesfalls als
übermäßig gefährlich zu beurteilen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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