Betreff
Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien
Vorlage
JgA/028/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“ empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege wird zum 1.1.2013 durchgeführt.

 

Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:

Altersstufen:

bis vollend. 6. Lj.

bis vollend. 12 Lj.

ab 13. Lj.

Vollzeitpflege bisher

638 €

720 €

830 €

 

 

 

 

Vollzeitpflege ab 1.1.2013

696 €

790 €

914 €

Wochenpflege

5 Tage (= 85 %)

592 €

672 €

777 €

Wochenpflege

6 Tage (= 92,5 %)

644 €

731 €

845 €

 


Mit dem AJJ-Beschluss vom 04.02.2005 wurden für die Stadt Fürth die bayernweit geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen, auch regelmäßig die aktuellen Anpassungen durchzuführen.

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1.1.2009.
Die Fortschreibung der Städtetagesempfehlung zum 1.1.2010 wurde gemäß AJJ-Beschluss vom 8.10.2010 wegen der Finanzsituation der Stadt Fürth bis auf weiteres nicht umgesetzt.

Die Stadt Fürth ist gemäß Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 1.2.2012 das einzige Jugendamt in Bayern, das die Pflegegeldsätze noch nicht angepasst hat.

 

Aus Nachfragen einzelner Eltern und auch des Pflegeelternvereins wurde ersichtlich, dass sich die eingefrorenen Pflegegeldsätze motivationshemmend auf die Pflegeeltern auswirken. Insbesondere wird die Gleichstellung mit Pflegeeltern in den Nachbarjugendämtern gefordert.

Hier kann es zu Wettbewerbsnachteilen kommen. Das Jugendamt Fürth kann dann nicht mehr ausreichend Pflegestellen für neue Fälle gewinnen, was in teuere stationäre Hilfen mündet.

Eine gesetzliche Regelung gibt es nur dahingehend, dass nach Art. 42 Abs. 2 AGSG ein monatlicher Pauschalbetrag zu zahlen ist. Von der Ermächtigung der Staatsregierung zur Festsetzung von Mindestsätzen wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Der Städtetag empfahl jedoch in seinem Rundschreiben die neuen Bezugsgrößen. Auf die Pflegegelder der auswärtig untergebrachten Kinder hat das JgA keinen Einfluss.

Die Kosten erhöhen sich damit insgesamt um jährlich ca. 40.000 €. Durch die 3 jährige Aussetzung der Anpassung wurden ca. 108.000 € an Pflegegeldern eingespart. Tangible Negativeffekte (z.B. Abwanderung) lassen sich mangels konkreter Rückmeldung jedoch nicht beschreiben.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

40.000,-- €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

 

Budget-NrSB 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: im SB nicht möglich