Die vom Bayerischen Städtetag mit den aktuellen „Pflegekinderrichtlinien“ empfohlene Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder in Vollzeitpflege wird zum 1.1.2013 durchgeführt.
Der Pflegegeldsatz erhöht sich damit wie folgt:
Altersstufen: |
bis vollend. 6.
Lj. |
bis vollend. 12
Lj. |
ab 13. Lj. |
Vollzeitpflege
bisher |
638 € |
720 € |
830 € |
|
|
|
|
Vollzeitpflege ab
1.1.2013 |
696 € |
790 € |
914 € |
Wochenpflege 5 Tage (= 85
%) |
592 € |
672 € |
777 € |
Wochenpflege 6 Tage (=
92,5 %) |
644 € |
731 € |
845 € |
Mit dem
AJJ-Beschluss vom 04.02.2005 wurden für die Stadt Fürth die bayernweit
geltenden „Pflegekinderrichtlinien“ des Städtetags mit dem Ziel übernommen,
auch regelmäßig die aktuellen Anpassungen durchzuführen.
Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1.1.2009.
Die Fortschreibung der Städtetagesempfehlung zum 1.1.2010 wurde gemäß
AJJ-Beschluss vom 8.10.2010 wegen der Finanzsituation der Stadt Fürth bis auf
weiteres nicht umgesetzt.
Die Stadt Fürth ist gemäß Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 1.2.2012 das einzige Jugendamt in Bayern,
das die Pflegegeldsätze noch nicht angepasst hat.
Aus Nachfragen
einzelner Eltern und auch des Pflegeelternvereins wurde ersichtlich, dass sich
die eingefrorenen Pflegegeldsätze motivationshemmend auf die Pflegeeltern
auswirken. Insbesondere wird die Gleichstellung mit Pflegeeltern in den
Nachbarjugendämtern gefordert.
Hier kann es zu
Wettbewerbsnachteilen kommen. Das Jugendamt Fürth kann dann nicht mehr
ausreichend Pflegestellen für neue Fälle gewinnen, was in teuere stationäre
Hilfen mündet.
Eine gesetzliche Regelung gibt es nur dahingehend, dass nach Art. 42 Abs. 2
AGSG ein monatlicher Pauschalbetrag zu zahlen ist. Von der Ermächtigung der
Staatsregierung zur Festsetzung von Mindestsätzen wurde bisher kein Gebrauch
gemacht. Der Städtetag empfahl jedoch in seinem Rundschreiben die neuen
Bezugsgrößen. Auf die Pflegegelder der auswärtig untergebrachten Kinder hat das
JgA keinen Einfluss.
Die Kosten erhöhen sich damit insgesamt um jährlich ca. 40.000 €. Durch die 3 jährige Aussetzung der Anpassung wurden ca. 108.000 € an Pflegegeldern eingespart. Tangible Negativeffekte (z.B. Abwanderung) lassen sich mangels konkreter Rückmeldung jedoch nicht beschreiben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
40.000,--
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
|
Budget-NrSB 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: im SB nicht möglich |
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