Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten.
I. Mit
Beschluss vom 13.04.2011 hat der Stadtrat entschieden, mit dem Erlass einer
Informationsfreiheitssatzung abzuwarten, bis mehr Erfahrungen aus anderen
bayerischen Städten vorliegen. Die Verwaltung sollte bis 31.03.2012 über die
Fragen der Häufigkeit der Anfragen, Verwaltungsaufwand und Gebührenerhebung
berichten.
Informationen wurden über den halbjährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch
der bayerischen Großstadtjuristen eingeholt sowie durch Auswertung eines
Fragebogens der Stadt Bamberg, in dem 23 Kommunen Auskünfte erteilten. Die
Erfahrungen lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass
- inzwischen in den meisten Städten eine
IFS besteht; von unseren direkten Nachbarstädten hat Nürnberg seit 01.09.2011
eine IFS, dagegen hat Erlangen nach wie vor keine;
-
die Zahl der Anfragen sich bisher sehr in Grenzen hält (zwischen zwei in
Ingolstadt zwischen 01.03. und 01.11.2011 bis zu zehn in München zwischen
01.04. und 01.11.2011). Die meisten ließen sich mit einer einfachen Auskunft
erledigen und wären auch ohne IFS so bearbeitet worden (z. B. Zusenden eines
Satzungstextes). Es kamen aber auch einzelne Anfragen vor, die mehrere Stunden
Recherche erforderten.
- In den meisten Städten werden die Anfragen dezentral im jeweiligen Amt
bearbeitet, in Einzelfällen sind Hauptamt, Rechtsamt oder Oberbürgermeisterbüro
zuständig.
- Tochterunternehmen in Privatrechtsform
sind durchweg vom Anwendungsbereich ausgeschlossen, erfasst sind dagegen die
Eigenbetriebe.
- Ein möglicherweise konfliktträchtiges
Anwendungsgebiet der IFS sind Anfragen von Einzelstadträten, die per IFS
Informationen zu erlangen versuchen, die ihnen nach der Geschäftsordnung nicht
zustehen.
- Gebühren
werden nach Maßgabe der Kostensatzungen theoretisch erhoben, in der Praxis
spielt die Gebührenerhebung keine große Rolle.
Das Angebot größerer Transparenz scheint also bisher nicht auf großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern zu stoßen. Dies ist einerseits bedauerlich, andererseits wurden die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden unter dem Blickwinkel des Verwaltungsaufwands und der Kosten geäußerten Bedenken nicht bestätigt. Allerdings kann hier z.B. bei umstrittenen Projekten schnell eine Änderung eintreten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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