Betreff
Informationsfreiheitssatzung, Erfahrungen anderer Städte
Vorlage
RA/002/2012
Aktenzeichen
RA/Gw
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten.


I.       Mit Beschluss vom 13.04.2011 hat der Stadtrat entschieden, mit dem Erlass einer Informationsfreiheitssatzung abzuwarten, bis mehr Erfahrungen aus anderen bayerischen Städten vorliegen. Die Verwaltung sollte bis 31.03.2012 über die Fragen der Häufigkeit der Anfragen, Verwaltungsaufwand und Gebührenerhebung berichten.

Informationen wurden über den halbjährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch der bayerischen Großstadtjuristen eingeholt sowie durch Auswertung eines Fragebogens der Stadt Bamberg, in dem 23 Kommunen Auskünfte erteilten. Die Erfahrungen lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass

 - inzwischen in den meisten Städten eine IFS besteht; von unseren direkten Nachbarstädten hat Nürnberg seit 01.09.2011 eine IFS, dagegen hat Erlangen nach wie vor keine;

 -  die Zahl der Anfragen sich bisher sehr in Grenzen hält (zwischen zwei in Ingolstadt zwischen 01.03. und 01.11.2011 bis zu zehn in München zwischen 01.04. und 01.11.2011). Die meisten ließen sich mit einer einfachen Auskunft erledigen und wären auch ohne IFS so bearbeitet worden (z. B. Zusenden eines Satzungstextes). Es kamen aber auch einzelne Anfragen vor, die mehrere Stunden Recherche erforderten.

- In den meisten Städten werden die Anfragen dezentral im jeweiligen Amt bearbeitet, in Einzelfällen sind Hauptamt, Rechtsamt oder Oberbürgermeisterbüro zuständig.

 - Tochterunternehmen in Privatrechtsform sind durchweg vom Anwendungsbereich ausgeschlossen, erfasst sind dagegen die Eigenbetriebe.

 - Ein möglicherweise konfliktträchtiges Anwendungsgebiet der IFS sind Anfragen von Einzelstadträten, die per IFS Informationen zu erlangen versuchen, die ihnen nach der Geschäftsordnung nicht zustehen.

-       Gebühren werden nach Maßgabe der Kostensatzungen theoretisch erhoben, in der Praxis spielt die Gebührenerhebung keine große Rolle.

Das Angebot größerer Transparenz scheint also bisher nicht auf großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern zu stoßen. Dies ist einerseits bedauerlich, andererseits wurden die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden unter dem Blickwinkel des Verwaltungsaufwands und der Kosten geäußerten Bedenken nicht bestätigt. Allerdings kann hier z.B. bei umstrittenen Projekten schnell eine Änderung eintreten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: