Der AJJ-Empfehlung vom 07.03.2012 zur Schaffung von 48 Krippenplätzen in der Amalienstr. 45 wird beigetreten. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Fortschreibungsliste für den Haushalt 2013 aufzunehmen.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass das Objekt für 25 Jahre gesichert ist und der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind. Die dingliche Sicherung erfolgt entsprechend den staatlichen Förderrichtlinien.
Mit
Stadtratsbeschluss vom 13.04.2011 wurde die Betreuungsquote für Kinder von 0 –
3 Jahren auf 35 % festgesetzt und mit Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 um 110
Tagespflegeplätze und 70 Krippenplätze erweitert.
Um das
Versorgungsziel zu erreichen, besteht seitens der Johanniter-Unfall-Hilfe
(Ordenswerk des Johanniterordens) die Bereitschaft, im Mietobjekt Amalienstr.
45 insgesamt 48 Krippenplätze zu schaffen. Der Bedarfsunterdeckung an
Krippenplätzen im statistischen Bezirk 03 (nördliche Südstadt) wäre damit
abgeholfen
Die Geeignetheit des
Objekts ist gegeben. Die Höchstgrenze für die Förderung nach den
Krippenrichtlinien liegt bei 1.477.440,00 € (48 Plätze x 9 m² x 3.420 €). Entsprechend der Kostenschätzung für den
Umbau durch das beauftragte Architektenbüro Bräutigam + Baierlein beziffern
sich die Gesamtbruttokosten auf 1.076.598 €.
Der staatliche
Anteil mit 71,4 % wäre 694.848 €. Der städtische Anteil 139.164 €. Die
Finanzierung wäre in die MIP 2013 aufzunehmen. Zur Planungssicherheit für den
Träger ist Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Stadt+Staat: Träger: ca.
182.000 € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Staat: 755.000 € |
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Kostenschätzung und Lageplan