Betreff
KommunalBIT, Wirtschaftsplan 2012
Vorlage
R II/002/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder zu folgender Beschlussfassung im Verwal­tungsrat des KommunalBIT:

 

Der ordentliche Wirtschaftsplan 2012 wird in der lt. Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen mit der Maßgabe, dass das KommunalBIT mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Kostenvolumens aufzeigt.


Es obliegt dem Verwaltungsrat, den Wirtschaftsplan zu beschließen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Unternehmenssatzung). Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats bedarf nach § 6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung einer vorangehenden Weisung bzw. Ermächtigung durch den Stadtrat.

Der Wirtschaftsplan 2012 des KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, ist als Anlage beigefügt. Auf den S. 12 und 13 der Anlage findet sich der Stellenplan.

Erstmals wurde seitens KommunalBIT auch eine mittelfristige Finanzplanung (§ 19 KUV) er­stellt. Die mittelfristige Finanzplanung ist den S. 9 bis 11 der Anlage zu entnehmen.

Der Planung 2012 liegen, im Vergleich zum Vorjahr, folgende Eckwerte zugrunde (s. Folgesei­te):

Die Umlage beträgt somit 358 Tsd. € mehr als im Haushalt 2012 veranschlagt.

Im Ausgabenansatz 2012 (gegenüber dem Jahr 2011 um 200 Tsd. € niedriger) greift zudem die 3. Stufe der Haushaltskonsolidierung 2010 bis 2013 (vgl. StR-Beschluss vom 29.09.2010, dort Maßnahme 50). Diese Haushaltskonsolidierung, die zwischen KommunalBIT und Stadt im Vor­feld abgestimmt wurde, war auch insoweit konsequent, als bei der seinerzeitigen Unterneh­mensgründung eine deutliche Kostenreduktion ab 2012 (allerdings bezogen auf das Leistungs­portfolio 2009) unterstellt worden war.

Überdies lässt die mittelfristige Finanzplanung erkennen, dass in den Folgejahren seitens Kom­munalBIT von keiner Trendumkehr ausgegangen wird.

In den vergangenen Monaten wurde daher seitens der 3 Städte in einer Reihe von Verhand­lungsrunden darauf hingewirkt, dass KommunalBIT sein (Gesamt-)Kostenvolumen absenkt. Ge­genüber früheren KommunalBIT-Planungsentwürfen konnte eine Global-Einsparvorgabe von 500 Tsd. € erreicht werden. Die Auswirkungen hat KommunalBIT erläutert. Die 500 Tsd. € sind im vorliegenden Wirtschaftsplan bereits eingearbeitet.

Gleichwohl (vgl. oben) weicht die KommunalBIT-Kostenentwicklung weiterhin erheblich von den Zielvorgaben ab. Als Ursachen hierfür sind insbesondere zu nennen:

·          Für das Jahr 2008, das als (Vergleichs-)Referenz für die städtischen IT-Kosten diente, konnten (damals) nicht alle tatsächlichen IT-Kosten identifiziert werden. Denkbar ist des Weiteren, dass das Jahr 2008 – im Sinn einer mehrjährigen Zeitraumbetrachtung – nicht vollumfänglich repräsentativ war.

·          Die Synergieeffekte (insbesondere im Personalbereich) lassen sich nicht so realisieren, wie dies ursprünglich angenommen wurde. Der Stellenplan 2012 (mit 60 VZÄ, allerdings incl. 5 VZÄ für die Betreuung der Erlanger Schulen) verdeutlicht dies.

·          Gegenüber dem IT-Leistungsspektrum, das dem Masterplan zugrunde lag, kam es zu Meh­rungen infolge eines gesteigerten IT-Bedarfs der Städte.

Hinsichtlich der Fürther IT-Mehrungen hat OrgA eine überschlägige Übersicht erstellt und be­wertet (da Produktpreise seitens KommunalBIT noch nicht vorliegen). Aus der OrgA-Bewertung kann abgeleitet werden, dass die städtischen Budgets, die in den Jahren 2010 bis 2012 die IT-Mehrungen verursacht haben, mit – in Summe – rd. 243 Tsd. € zu belasten sind. Die IT-Meh­rungen resultieren aus Software (Fachanwendungen) einschließlich ihrer Wartung sowie aus erhöhten Arbeitsplatzausstattungen.

Nach dem Erfolgsplan 2012 (vgl. oben) müssen an KommunalBIT seitens der Stadt Fürth Ab­schlagszahlungen von rd. 4.162 Tsd. € geleistet werden. Unter Einbeziehung des HH-Ansatzes (3.804 Tsd. €) sowie der durch die Budgets zu erstattenden Mehrungen (243 Tsd. €) bleibt für das Jahr 2012 somit noch eine Deckungslücke von ca. 115 Tsd. €. Diese müssen voraussichtlich überplanmäßig ohne konkrete Deckung bereit gestellt werden.

Die bisher erfolgten IT-Mehrungen werden nach – wiederum grober – Schätzung seitens OrgA auch in den Folgejahren dazu führen, dass von den verursachenden Budgets jährlich entspre­chende Deckungen bereit gestellt werden müssen. Aus heutiger Sicht beläuft sich dies (ohne ggf. zukünftige Mehrungen ab 2013 ff.) auf rd. 161 Tsd. € p.a.

Selbst unter Einbeziehung dieser jährlichen 161 Tsd. € für die Mehrungen (was KommunalBIT nicht zu vertreten hat) ist die mittelfristige KommunalBIT-Kostenentwicklung bedenklich. Die S. 9 (Anlage) zeigt, dass KommunalBIT im Jahr 2013 von der Stadt Fürth 4.483 Tsd. € erwartet. In den Jahren 2014 und 2015 soll sich das Fürther Ausgabevolumen an KommunalBIT gar auf 4.653 Tsd. € bzw. 4.634 Tsd. € erhöhen. Dies erklärt sich – vgl. S. 10 – allerdings auch aus der geplanten Erneuerung der Telefonanlage, aus Windows- und Office-Umstellungen etc., was auch ohne KommunalBIT von den Städten hätte finanziert werden müssen.

Mit Blick auf die Umsetzung der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, aber auch das generelle Erfordernis der Deckelung von Sachkosten in den Budgets (wozu auch die IT zählt) bedarf es bei KommunalBIT daher weiterer Kostensenkungen. Dies reflektiert auch die Entscheidungsprämissen, als im Jahr 2009 die KommunalBIT-Gründung beschlossen wurde.

KommunalBIT muss – in Abstimmung mit der Stadt – Vorschläge zu einer spürbaren Kosten­senkung vorlegen. Sollte dies nicht im notwendigen Umfang gelingen, müssten Überlegungen angestellt werden, durch eine ggf. externe Begutachtung weitere Einsparpotentiale zu identifi­zieren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.161.778 €

 

nein

x

ja

rd. 4,6 Mio €

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

x

ja

Hst. 0200.6750.0000

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Der über den HH-Ansatz hinausgehende Finanzbedarf ist, soweit nicht infolge von IT-Mehrungen die verursachenden Budgets in Anspruch genom­men werden, aus allgemeinen HH-Mitteln ohne konkrete Deckung bereitzustellen.

 


Wirtschaftsplan 2012 mit Stellenplan/mittelfristige Finanzplanung