Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007, Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007
Vorlage
StdA/001/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

Die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14.November 2007“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen 


Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz durch private Bestatter hat sich das  Standesamt/Friedhof dazu entschlossen, die Aufbahrungshalle am Friedhof Erlanger Straße umzubauen, damit die Hinterbliebenen in einer zeitgemäßen Atmosphäre von den Verstorbenen Abschied nehmen können und der Friedhof somit mit seinem umfassenden Leistungsangebot konkurrenzfähig bleibt.

 

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wurde ein kleiner Abschiedssaal geschaffen, in dem sowohl Abschiednahmen direkt am Sarg erfolgen können, als auch Trauerfeierlichkeiten für kleine Trauergesellschaften abgehalten werden können, die sich sonst in der großen Aussegnungshalle verloren vorkommen würden.

 

Gleichzeitig wird auch das (schon sehr vielfältige) Bestattungsangebot erweitert durch erstmalige Errichtung von historischen Gemeinschaftsgrabanlagen mit denkmalgeschütztem Grabmal für die Erdbestattung von Särgen, bei denen (wie schon bei den historischen Urnengrabanlagen) der Friedhof die Grabpflege übernimmt.

 

Die erforderlichen Satzungsänderungen waren auch Anlass, die Satzungen in anderen Punkten zu aktualisieren. Hier wurden insbesondere neuere Erkenntnisse aus Fachtagungen,  Besprechungen der Bestattungsämter der Städteachse, neuere Rechtsprechung, Bestimmungen über Unfallverhütung und Verkehrssicherungspflicht sowie Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Die Änderungen erfolgen in Absprache mit der städtischen Sicherheitsfachkraft. Informationen über die beabsichtigten Änderungen ergingen auch an die ansässigen Bestattungsunternehmen und Steinmetze.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass durch die Satzungsänderungen sich für die Bürgerinnen und Bürger keine Gebührenerhöhung ergibt, d. h. die Gebühren bleiben auf dem Niveau von 2011. Lediglich bei den Gewerbetreibenden ergibt sich eine maßvolle Erhöhung. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die Stadt Fürth mit ihren Bestattungs- und Friedhofsgebühren im Vergleich zu anderen Städten in Bayern oder im Bund ohnehin im unteren Drittel angesiedelt ist.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14.

  November 2007 (Anlage 1)

- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt

  Fürth vom 14. November  2007 (Anlage 2)

- Synopse zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung (Anlage 3)

- Synopse zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung (Anlage 4)