Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Die „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14.November 2007“ wird gemäß Anlage 2 beschlossen
Aufgrund der
zunehmenden Konkurrenz durch private Bestatter hat sich das Standesamt/Friedhof dazu entschlossen, die
Aufbahrungshalle am Friedhof Erlanger Straße umzubauen, damit die
Hinterbliebenen in einer zeitgemäßen Atmosphäre von den Verstorbenen Abschied
nehmen können und der Friedhof somit mit seinem umfassenden Leistungsangebot
konkurrenzfähig bleibt.
Im Rahmen der
Umbaumaßnahmen wurde ein kleiner Abschiedssaal geschaffen, in dem sowohl
Abschiednahmen direkt am Sarg erfolgen können, als auch Trauerfeierlichkeiten
für kleine Trauergesellschaften abgehalten werden können, die sich sonst in der
großen Aussegnungshalle verloren vorkommen würden.
Gleichzeitig wird
auch das (schon sehr vielfältige) Bestattungsangebot erweitert durch erstmalige
Errichtung von historischen Gemeinschaftsgrabanlagen mit denkmalgeschütztem
Grabmal für die Erdbestattung von Särgen, bei denen (wie schon bei den
historischen Urnengrabanlagen) der Friedhof die Grabpflege übernimmt.
Die erforderlichen
Satzungsänderungen waren auch Anlass, die Satzungen in anderen Punkten zu
aktualisieren. Hier wurden insbesondere neuere Erkenntnisse aus
Fachtagungen, Besprechungen der
Bestattungsämter der Städteachse, neuere Rechtsprechung, Bestimmungen über
Unfallverhütung und Verkehrssicherungspflicht sowie Belange des Denkmalschutzes
berücksichtigt. Die Änderungen erfolgen in Absprache mit der städtischen
Sicherheitsfachkraft. Informationen über die beabsichtigten Änderungen ergingen
auch an die ansässigen Bestattungsunternehmen und Steinmetze.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass durch die Satzungsänderungen sich für die Bürgerinnen und Bürger keine Gebührenerhöhung ergibt, d. h. die Gebühren bleiben auf dem Niveau von 2011. Lediglich bei den Gewerbetreibenden ergibt sich eine maßvolle Erhöhung. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die Stadt Fürth mit ihren Bestattungs- und Friedhofsgebühren im Vergleich zu anderen Städten in Bayern oder im Bund ohnehin im unteren Drittel angesiedelt ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14.
November 2007 (Anlage 1)
- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt
Fürth vom 14. November 2007 (Anlage 2)
- Synopse zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung (Anlage 3)
- Synopse zur Änderung der Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung (Anlage 4)