Betreff
Kassenkredite, Zinssicherung (EONIA-Swap)
Vorlage
Käm/024/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Für Finanz- und Verwaltungsausschuss:.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stimmt der EONIA-Swap-Vereinbarung über 10 Mio € mit einer Laufzeit von 12 Monaten entsprechend der Sitzungsvorlage zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Abschluss zu tätigen.

 

Für Stadtrat:

Der Stadtrat stimmt der EONIA-Swap-Vereinbarung über 10 Mio € mit einer Laufzeit von 12 Monaten entsprechend der Sitzungsvorlage zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Abschluss zu tätigen.

 


 

Die Stadt nutzt derzeit zur Liquiditätsversorgung u.a. die Kassenkreditaufnahme auf der Grundlage des EONIA-Zinssatzes (zuzüglich Marge). Hierzu hat die Stadt eine Rahmenkassenkreditvereinbarung in Höhe von 30 Mio € abgeschlossen. Die hierbei vereinbarte Zinsmarge beträgt 0,15 v.H.-Punkte.

 

Der EONIA-Zinssatz wird täglich neu festgesetzt. Der entsprechende Zinsbetrag wird kumuliert und inklusive Zinseszins monatlich gezahlt. Die jeweiligen Zinssätze für den EONIA-Zinssatz der letzten Monate kann der beigefügten Übersicht  (Anlage 1) entnommen werden. Der EONIA-Zinssatz liegt derzeit deutlich unter dem üblicherweise als Basis für die Aufnahme von Kassenkrediten dienenden Referenzzinssatz auf der Basis des 3- oder 6-Monats-EURIBORs.

 

Um das derzeitige sehr niedrige Zinsniveau zu sichern und sich gegen das Risiko von Zinserhöhungen beim EONIA-Zinssatz abzusichern, schlägt die Verwaltung die Vereinbarung eines EONIA-Swap-Geschäftes vor.  Die Stadt kann – je nachdem welche Laufzeitvariante sie wählt – mit der Zahlung des Festzinssatzes für die gewählte Laufzeit das Risiko einer Erhöhung der variablen EONIA-Zinsen ausschalten. Im Gegenzug bekommt sie den EONIA-Zins aus dem (variablen) EONIA-Kassenkredit (ohne Marge) erstattet (siehe Schaubild – Anlage 2).

 

Das Geschäft enthält allerdings auch das Risiko, dass die Stadt bei künftig fallenden EONIA-Zinsen an deren Entwicklung nicht teilhaben kann. Die Verwaltung hat hierzu die Zinsmeinung, dass das Risiko von steigenden Zinsen innerhalb der gewählten Laufzeit im Hinblick auf das bereits extrem niedrige Niveau höher eingeschätzt werden muss, als die Chance von weiter fallenden Zinsen zu profitieren.

 

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die Vorlage wären die in der beigefügten Übersicht (Anlage 3) genannten Konditionen für einen festen EONIA-Swap-Zins (Festzinssatz) erzielbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für einen Sockelbetrag von 10 Mio € einen entsprechendes EONIA-Swap-Abschluss für eine Laufzeit von 12 Monaten abzuschließen.

 

 

 


Finanzierung:

 

(entfällt)

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: