Für Finanz- und Verwaltungsausschuss:.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stimmt der EONIA-Swap-Vereinbarung über 10 Mio € mit einer Laufzeit von 12 Monaten entsprechend der Sitzungsvorlage zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Abschluss zu tätigen.
Für Stadtrat:
Der Stadtrat stimmt der EONIA-Swap-Vereinbarung über 10 Mio € mit einer Laufzeit von 12 Monaten entsprechend der Sitzungsvorlage zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Abschluss zu tätigen.
Die Stadt nutzt
derzeit zur Liquiditätsversorgung u.a. die Kassenkreditaufnahme auf der
Grundlage des EONIA-Zinssatzes (zuzüglich Marge). Hierzu hat die Stadt eine
Rahmenkassenkreditvereinbarung in Höhe von 30 Mio € abgeschlossen. Die hierbei
vereinbarte Zinsmarge beträgt 0,15 v.H.-Punkte.
Der EONIA-Zinssatz
wird täglich neu festgesetzt. Der entsprechende Zinsbetrag wird kumuliert und
inklusive Zinseszins monatlich gezahlt. Die jeweiligen Zinssätze für den
EONIA-Zinssatz der letzten Monate kann der beigefügten Übersicht (Anlage 1) entnommen werden. Der
EONIA-Zinssatz liegt derzeit deutlich unter dem üblicherweise als Basis für die
Aufnahme von Kassenkrediten dienenden Referenzzinssatz auf der Basis des 3-
oder 6-Monats-EURIBORs.
Um das derzeitige
sehr niedrige Zinsniveau zu sichern und sich gegen das Risiko von
Zinserhöhungen beim EONIA-Zinssatz abzusichern, schlägt die Verwaltung die
Vereinbarung eines EONIA-Swap-Geschäftes vor.
Die Stadt kann – je nachdem welche Laufzeitvariante sie wählt – mit der Zahlung
des Festzinssatzes für die gewählte Laufzeit das Risiko einer Erhöhung der
variablen EONIA-Zinsen ausschalten. Im Gegenzug bekommt sie den EONIA-Zins aus
dem (variablen) EONIA-Kassenkredit (ohne Marge) erstattet (siehe Schaubild –
Anlage 2).
Das Geschäft enthält
allerdings auch das Risiko, dass die Stadt bei künftig fallenden EONIA-Zinsen
an deren Entwicklung nicht teilhaben kann. Die Verwaltung hat hierzu die
Zinsmeinung, dass das Risiko von steigenden Zinsen innerhalb der gewählten
Laufzeit im Hinblick auf das bereits extrem niedrige Niveau höher eingeschätzt
werden muss, als die Chance von weiter fallenden Zinsen zu profitieren.
Zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses für die Vorlage wären die in der beigefügten Übersicht
(Anlage 3) genannten Konditionen für einen festen EONIA-Swap-Zins
(Festzinssatz) erzielbar.
Die Verwaltung
empfiehlt, für einen Sockelbetrag von 10 Mio € einen entsprechendes
EONIA-Swap-Abschluss für eine Laufzeit von 12 Monaten abzuschließen.
Finanzierung:
(entfällt)
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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