Für Finanz-und Verwaltungsausschuss:
Der Finanz-und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat stimmt der in der Sitzungsvorlage dargelegten Ablöse der vom Kommunalunternehmen Klinikum übernommenen Kreditverbindlichkeiten des früheren Sondervermögen Klinikum in Höhe von 8 598 337,28 € zu. Er stimmt der Weiterreichung des Betrages an die infra fürth gmbh in gleicher Höhe zu. Die infra fürth gmbh hat den Betrag entsprechend den in der Anlage der Sitzungsvorlage genannten Terminen und den dort genannten Konditionen an die Stadt Fürth zurückzuführen.
[i]Für Stadtrat:
Der Stadtrat stimmt der in der Sitzungsvorlage dargelegten Ablöse der vom Kommunalunternehmen Klinikum übernommenen Kreditverbindlichkeiten des früheren Sondervermögen Klinikum in Höhe von 8 598 337,28 € zu. Er stimmt der Weiterreichung des Betrages an die infra fürth gmbh in gleicher Höhe zu. Die infra fürth gmbh hat den Betrag entsprechend den in der Anlage der Sitzungsvorlage genannten Terminen und den dort genannten Konditionen an die Stadt Fürth zurückzuführen.
Mit Beschluss des
Stadtrats vom 21.12.2011 wurde der Vertrag über den Verkauf und die Übertragung
des SV Klinikum an/auf das Kommunalunternehmen Klinikum Fürth beschlossen.
Als Kaufpreis wurde
der Betrag festgelegt, der dem im Vertrag (zum Stichtag 31.12.2010/01.01.2011)
geregelten Ausgleichsanspruch (Differenz zwischen der Schuldenübernahme
abzüglich bestandener Forderungen/Guthaben des SV) entsprochen hat (= 10 722
784,22 €).
Die Verhandlungen
mit den Banken zur Zustimmung zur Schuldenübertragung auf das KU haben im
Ergebnis gezeigt, dass die Banken die Zustimmung zur Schuldenübertragung von
der Übernahme von Garantiererklärungen der Stadt, Grundbuchabsicherungen oder
Bürgschaftsübernahmen bzw. von Zins- und Gebührenaufschlägen abhängig machen.
Der Vertrag über den Kauf und die Übertragung des SV Klinikum auf das KU sieht
vor, dass im Falle der Nichtzustimmung zur Schuldenübernahme für das KU dann
eine entsprechende „Erfüllungsübernahme“ gilt, d.h. das KU hätte letztlich der
Stadt Fürth die entsprechenden Lasten aus der Bedienung der
Kreditverbindlichkeiten 1:1 zu erstatten.
Im Zuge von weiteren
Überlegungen des Vorstandes des KU und der Finanzverwaltung wurde seitens des
Klinikums der Vorschlag gemacht, dass das Klinikum der Stadt Fürth die
Restvaluta aus den mit langfristigen Zinsfestkonditionen versehenen Krediten in
einer Summe sofort tilgt und dafür sich am Kapitalmarkt ein Darlehen zu den
heute erzielbaren günstigeren Konditionen beschafft. Für das KU ergäben sich
hieraus entsprechende wirtschaftliche Vorteile, die die finanziellen
Belastungen aus der Übertragung des SV Klinikum abmildern würden.
Für einen zu
bestimmenden Ablösebetrag wurden die in der beigefügten Übersicht (Anlage)
näher bezeichneten Darlehen aufgelistet. Diese Darlehen valutieren aktuell
derzeit noch mit 8 598 337,28 €.
Die Ablöse des
aktuellen Restschuldstandes bedeutet allerdings in der Folge, dass diese
Darlehen weiterhin von der Stadt Fürth zu bedienen wären. Eine Anlage des Ablösebetrages würde aufgrund
der derzeitigen Marktbedingungen deutlich geringere Zinserträge bringen, als
die Zinsen, die für die „Alt-Darlehen“ weiter zu zahlen wären. Die Zinsen
belaufen sich derzeit in der Summe bezogen auf den Gesamtbetrag aller Darlehen
auf rund 4,1 %.
Eine andere
Situation würde in dem Fall eintreten, wenn es andere Lösungen gäbe, bei der
dieser oben beschriebene Zinsnachteil nicht eintreten würde:
Die infra fürth gmbh
hat zur Finanzierung ihrer Investitionen nach dem Wirtschaftsplan 2012 einen
Kreditbedarf von 30 Mio €. Auf dem
Kapitalmarkt kann die infra derzeit nur Zinskonditionen erreichen, die nicht
länger als 10 Jahre festgeschrieben werden. Die infra ist an der Festschreibung
langfristiger Darlehenskonditionen interessiert. Die Laufzeiten und die
Zinsfestschreibungen aus den „Alt-Darlehen“ des SV Klinikum sind im Ganzen
betrachtet für die infra wirtschaftlich betrachtet als „marktgerecht“ zu
bezeichnen. Eine Weiterreichung des Ablösebetrages des KU Klinikum gegen die
Gewährung eines entsprechenden Darlehens an die infra fürth gmbh durch die
Stadt in Höhe der oben genannten 8 598 337,98 €
(dessen Zins- und Tilgungsstruktur den Konditionen der Summe der
„Alt-Darlehen“ entsprechen würde), würde es möglich machen, dass die Stadt aus
dem gegenüber den Banken nach wie vor zu tragenden Schuldendienst für die
„Alt-Darlehen“ letztlich keine Lasten zu tragen hätte.
Hinsichtlich einer
haushaltsmäßigen Abwicklung einer derartigen Lösung sucht die Verwaltung eine
Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Diese soll am 22.03.2012
erfolgen.
Ein entsprechend
abgestimmter Beschlussvorschlag wird zur Stadtratssitzung am 28.03.2012
nachgereicht.
Finanzierung:
(entfällt)
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Darlehensübersicht