Betreff
Klinikum Fürth, Zusammenführung von Sondervermögen (SV) Klinikum und Kommunalunternehmen (KU) Klinikum, Übernahme der Kreditverbindlichkeiten
Vorlage
Käm/025/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Für Finanz-und Verwaltungsausschuss:

 

Der Finanz-und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stimmt der in der Sitzungsvorlage dargelegten Ablöse der vom Kommunalunternehmen Klinikum übernommenen Kreditverbindlichkeiten des früheren Sondervermögen Klinikum in Höhe von 8 598 337,28 € zu. Er stimmt der Weiterreichung des Betrages an die infra fürth gmbh in gleicher Höhe zu. Die infra fürth gmbh hat den Betrag entsprechend den in der Anlage der Sitzungsvorlage genannten Terminen und den dort genannten Konditionen an die Stadt Fürth zurückzuführen.

 

[i]Für Stadtrat:

Der Stadtrat stimmt der in der Sitzungsvorlage dargelegten Ablöse der vom Kommunalunternehmen Klinikum übernommenen Kreditverbindlichkeiten des früheren Sondervermögen Klinikum in Höhe von 8 598 337,28 € zu. Er stimmt der Weiterreichung des Betrages an die infra fürth gmbh in gleicher Höhe zu. Die infra fürth gmbh hat den Betrag entsprechend den in der Anlage der Sitzungsvorlage genannten Terminen und den dort genannten Konditionen an die Stadt Fürth zurückzuführen.

 



 


 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 21.12.2011 wurde der Vertrag über den Verkauf und die Übertragung des SV Klinikum an/auf das Kommunalunternehmen Klinikum Fürth beschlossen.

 

Als Kaufpreis wurde der Betrag festgelegt, der dem im Vertrag (zum Stichtag 31.12.2010/01.01.2011) geregelten Ausgleichsanspruch (Differenz zwischen der Schuldenübernahme abzüglich bestandener Forderungen/Guthaben des SV) entsprochen hat (= 10 722 784,22 €).

 

Die Verhandlungen mit den Banken zur Zustimmung zur Schuldenübertragung auf das KU haben im Ergebnis gezeigt, dass die Banken die Zustimmung zur Schuldenübertragung von der Übernahme von Garantiererklärungen der Stadt, Grundbuchabsicherungen oder Bürgschaftsübernahmen bzw. von Zins- und Gebührenaufschlägen abhängig machen. Der Vertrag über den Kauf und die Übertragung des SV Klinikum auf das KU sieht vor, dass im Falle der Nichtzustimmung zur Schuldenübernahme für das KU dann eine entsprechende „Erfüllungsübernahme“ gilt, d.h. das KU hätte letztlich der Stadt Fürth die entsprechenden Lasten aus der Bedienung der Kreditverbindlichkeiten 1:1 zu erstatten.

 

Im Zuge von weiteren Überlegungen des Vorstandes des KU und der Finanzverwaltung wurde seitens des Klinikums der Vorschlag gemacht, dass das Klinikum der Stadt Fürth die Restvaluta aus den mit langfristigen Zinsfestkonditionen versehenen Krediten in einer Summe sofort tilgt und dafür sich am Kapitalmarkt ein Darlehen zu den heute erzielbaren günstigeren Konditionen beschafft. Für das KU ergäben sich hieraus entsprechende wirtschaftliche Vorteile, die die finanziellen Belastungen aus der Übertragung des SV Klinikum abmildern würden.

 

Für einen zu bestimmenden Ablösebetrag wurden die in der beigefügten Übersicht (Anlage) näher bezeichneten Darlehen aufgelistet. Diese Darlehen valutieren aktuell derzeit  noch mit             8 598 337,28 €.

 

Die Ablöse des aktuellen Restschuldstandes bedeutet allerdings in der Folge, dass diese Darlehen weiterhin von der Stadt Fürth zu bedienen wären.  Eine Anlage des Ablösebetrages würde aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen deutlich geringere Zinserträge bringen, als die Zinsen, die für die „Alt-Darlehen“ weiter zu zahlen wären. Die Zinsen belaufen sich derzeit in der Summe bezogen auf den Gesamtbetrag aller Darlehen auf rund 4,1 %.

 

Eine andere Situation würde in dem Fall eintreten, wenn es andere Lösungen gäbe, bei der dieser oben beschriebene Zinsnachteil nicht eintreten würde:

 

Die infra fürth gmbh hat zur Finanzierung ihrer Investitionen nach dem Wirtschaftsplan 2012 einen Kreditbedarf von 30 Mio €.  Auf dem Kapitalmarkt kann die infra derzeit nur Zinskonditionen erreichen, die nicht länger als 10 Jahre festgeschrieben werden. Die infra ist an der Festschreibung langfristiger Darlehenskonditionen interessiert. Die Laufzeiten und die Zinsfestschreibungen aus den „Alt-Darlehen“ des SV Klinikum sind im Ganzen betrachtet für die infra wirtschaftlich betrachtet als „marktgerecht“ zu bezeichnen. Eine Weiterreichung des Ablösebetrages des KU Klinikum gegen die Gewährung eines entsprechenden Darlehens an die infra fürth gmbh durch die Stadt in Höhe der oben genannten 8 598 337,98 €  (dessen Zins- und Tilgungsstruktur den Konditionen der Summe der „Alt-Darlehen“ entsprechen würde), würde es möglich machen, dass die Stadt aus dem gegenüber den Banken nach wie vor zu tragenden Schuldendienst für die „Alt-Darlehen“ letztlich keine Lasten zu tragen hätte.

 

Hinsichtlich einer haushaltsmäßigen Abwicklung einer derartigen Lösung sucht die Verwaltung eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Diese soll am 22.03.2012 erfolgen.

 

Ein entsprechend abgestimmter Beschlussvorschlag wird zur Stadtratssitzung am 28.03.2012 nachgereicht.

 


Finanzierung:

 

(entfällt)

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Darlehensübersicht