– entfällt, da Kenntnisnahme –
Gemäß Art. 94
Abs. 3 GO wurde der jährliche städtische Beteiligungsbericht durch das
Beteiligungsmanagement erstellt. Er bezieht sich auf das
Geschäftsjahr 2010 der städtischen Unternehmen und Beteiligungen und
beinhaltet auch die Rechnungslegung der 4 vorangegangenen Jahre.
Der Beteiligungsbericht ist dem Stadtrat vorzulegen (Art. 94
Abs. 3 Satz 4 GO). Der rd. 340 Seiten umfassende Bericht liegt
in der FA/StR-Sitzung am 28.03.2012 zur Einsichtnahme auf. Ergänzend erhält
jedes Mitglied des Stadtrats den Beteiligungsbericht auf einer CD-ROM.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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