Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Umweltausschuss
wurde in seiner Sitzung vom 14.05.2009 darüber informiert, dass auf Grund von
Bodenuntersuchungen im Jahr 2008 im Umfeld von Strommasten in
Nordrhein-Westfalen, bei denen Bodenbelastungen, insbesondere mit Blei
festgestellt wurden, auch bayernweit Untersuchungen durchgeführt werden sollen.
Ein Lageplan mit den Strommasten im Stadtgebiet Fürth war beigefügt. Wir
verweisen insoweit auf die Vorlage zur Sitzung vom 14.05.2009.
Das Bekanntwerden
der Untersuchungsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen veranlasste das Bayer.
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) zu einer näheren
Betrachtung der Belastungssituation unterhalb der Strommasten in Bayern.
Gemeinsam mit den in Bayern agierenden Stromnetzbetreibern wurde beschlossen,
stichprobenartige Bodenuntersuchungen unter Strommasten durchzuführen.
Bevorzugt beprobt werden sollten dabei Maststandorte, die sich auf sensiblen
Nutzungen, wie Kinderspielflächen und Wohngebieten (Wirkungspfad Boden -
Mensch) sowie Ackerflächen, Grünland und Nutzgärten (Wirkungspfad Boden -
Nutzpflanze) befinden.
Von den knapp 39.000
durch die Netzbetreiber an das Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) gemeldeten
Stahlgittermasten wurden in Zusammenarbeit der Netzbetreiber mit dem LfU und
der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) 217 Maststandorte ausgewählt,
an denen Bodenproben entnommen und auf mögliche Belastungen mit Schwermetallen
untersucht wurden.
Dabei wurden 206
Standorte durch die Betreiber, basierend auf dem bundesweit abgestimmten
Konzept der AG „Strommasten“ der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz
(LABO) vom 03.04.2009, beprobt. An weiteren 11 Standorten fanden erweiterte
Untersuchungen des Bodens und des Pflanzenbewuchses durch das LfU und die LfL
anhand eines gemeinsam entwickelten, detaillierten Untersuchungskonzepts statt.
An einem Maststandort wurden sowohl vom zuständigen Netzbetreiber als auch vom
LfU Proben entnommen, um einen Vergleich der beiden Probenahmekonzepte zu
ermöglichen.
Im Stadtgebiet Fürth
wurde kein Maststandort untersucht.
Die Untersuchungen
haben ergeben, dass unterhalb von Stahlgitterstrommasten des Hoch- und
Höchstspannungsnetzes kleinflächig durchaus die Gefahr einer schädlichen
Bodenveränderung auf Grund von Schwermetalleinträgen aus dem Korrosionsschutz
bestehen kann. Dies betrifft vor allem Masten mit Baujahr vor 1980 und Masten
mit bleihaltigem Anstrich. Da allerdings nicht alle untersuchten Standorte mit
diesen Kriterien erhöhte Schwermetallgehalte im Boden aufwiesen, können keine
Rückschlüsse auf alle bisher nicht untersuchten Masten gezogen werden.
Zusammenfassend
ergibt sich laut LfU folgende Vorgehensweise:
1.
Bei
Masten, bei denen Prüfwertüberscheitungen festgestellt wurden, wird die
zuständige Kreisverwaltungsbehörde (KVB) darauf hingewiesen, dass im Fall von
Detailuntersuchungen auch Resorptionsverfügbarkeitsuntersuchungen durchgeführt
werden sollten.
2.
Im
Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden bereits alle bekannten
Maststandorte auf Kinderspielplätzen untersucht. Sollten der zuständigen KVB
weitere Standorte bekannt werden, ist das LfU darüber zu informieren.
3.
Die
entnommenen Pflanzenproben wiesen keine Überschreitungen der Höchstgehalte nach
der Futtermittelverordnung auf. Weitere Bodenuntersuchungen auf Acker- und
Grünlandflächen sind deshalb nicht erforderlich. Bei privaten Nutzgärten könnte
ggf. eine Einzelfallprüfung erforderlich sein (dies liegt in der Entscheidung
der KVB).
Da für das
Stadtgebiet Fürth keine Ergebnisse vorliegen, sind u. E. derzeit keine
Maßnahmen veranlasst. Geprüft wird jedoch, ob im näheren Umfeld von Maststandorten
private Nutzgärten vorhanden sind.
Der vollständige
Untersuchungsbericht des LfU ist im Internet unter folgendem Link verfügbar: http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_bod_00082.htm
Zur abschließenden
Gefährdungsabschätzung und wegen der bisher geringen Probenanzahl für
Lebensmittel werden durch das LGL noch verschiedene Ackerfrüchte und Gemüse aus
dem Erwerbsgartenbau untersucht.
Weiterhin werden
Untersuchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden - Grundwasser angestrebt.
Sobald weitere
Untersuchungsberichte vorliegen, wird der Umweltausschuss darüber informiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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