Der Umweltausschuss nimmt den Bericht des Ordnungsamtes zur Kenntnis.
Seit
1926 gab es einen Vorläufer des öffentlichen Mobilfunks in Deutschland, den
Zugfunk in Form einer handvermittelten öffentlichen Sprechzelle im F-Zug Berlin
– Hamburg.
Ab
1950 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Mobilfunknetze, sie
waren jedoch nicht auf eine breite Vermarktung ausgelegt. Das analoge
handvermittelte A-Netz wurde 1958 unter der Bezeichnung „Öffentlich beweglicher
Landfunk“ (ÖbL) eingeführt und existierte bis 1977. Das analoge Selbstwählnetz
B-Netz wurde 1972 eingeführt und war bis 2. Januar 1995 in Betrieb. Das analoge
C-Netz war ein zellulares Mobilfunknetz der deutschen DeTeMobil (früher
Deutsche Bundespost). Es war die dritte und gleichzeitig letzte analoge
Generation des Mobilfunks in Deutschland mit ca. 850.000 Teilnehmern und vom 1.
Mai 1986 bis zum 31. Dezember 2000 in Betrieb.
Das erste digitale GSM-Netz (D-Netz) in Deutschland wurde im Juli 1992
eingeführt. Die Emissionen, die durch
die elektromagnetischen Wellen dieser Anlagen verursacht werden, begrenzt
seit 1996 die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV
Im
Jahr 2004 wurden in Deutschland die UMTS - Netze in den größeren Städten und
Ballungszentren von allen Mobilfunkunternehmen in Betrieb genommen. Dies hat
auch in Fürth zu zahlreichen neuen Mobilfunksendeanlagen geführt. Rege
Bautätigkeit herrschte vor allem in den Jahren 2004, 2005 und 2006.
1. Runder Tisch Mobilfunk
Fürth
Die
Mitsprachemöglichkeiten der Gemeinden sind aufgrund der gesetzlichen
Gegebenheiten gering. Mit Stadtratsbeschluss vom 20.11.2002 wurde daher die
Verwaltung beauftragt, einen „Runden Tisch“ mit den Mobilfunkbetreibern
einzurichten, welcher den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes in der Stadt
Fürth begleiten soll. Mit teilnehmen sollten auch Vertreter der politischen
Parteien sowie des Bundes Naturschutz.
In
seiner Sitzung am 26.03.2003 verabschiedete der Stadtrat Leitlinien zur
Arbeitsweise des Runden Tisches Mobilfunk:
1. Der
„Runde Tisch“ tagt auf einer politischen Ebene und auf einer Arbeitsebene.
2. Auf der Arbeitsebene legen die
Mobilfunknetzbetreiber der Verwaltung vertrauliche Planungsdaten dar. Politik
und Bund Naturschutz wirken auf der Arbeitsebene nicht mit.
3. In der Arbeitsebene werden kritische von
unkritischen Standorten getrennt. Kritische Standorte in diesem Sinne sind
Standorte in der Nähe, das heißt z.B. unmittelbare Nachbarschaft ohne
dazwischenliegende Gebäude sensibler Einrichtungen (das sind Kindergärten,
Kindertagesstätten, Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
Sonderschulen und Fachoberschulen).
Unkritische Standorte werden in der
politischen Ebene bekannt gegeben und nicht mehr diskutiert.
Kritische Standorte werden in der
politischen Ebene diskutiert und alternative Standorte angeboten, sofern
möglich.
Kommt keine Einigung zustande bzw. sind
alternative Standorte nicht denkbar, steht zu erwarten, dass die
Mobilfunknetzbetreiber die Standorte entsprechend den Vorschriften der 26.
Bundes-Immissionsschutzverordnung verwirklichen.
4. Beide Ebenen tagen nicht öffentlich, also
auch die politische Ebene. Im Einzelfall kann nach ausführlicher Begründung die
politische Ebene auch einen externen Sachverständigen hinzuziehen.
Vom Ergebnis der politischen Ebene wird
die Öffentlichkeit unterrichtet.
5. Im Umweltausschuss wird zweimal pro Jahr von
den Ergebnissen des „Runden Tisches“ öffentlich berichtet.
6. Der „Runde Tisch“ diskutiert nicht über
Grenzwerte im Sinne der Festlegung „Eigener Fürther Grenzwerte“.
Der „Runde Tisch“ diskutiert nicht über
bereits bestehende Standorte. „Bestehender Standort“ ist ein Standort, der
entweder bereits im Betrieb ist oder im Bau sich befindet bzw. die Bauphase
eingeleitet ist.
Die Mobilfunkbetreiber übergeben auf der
Arbeitsebene präzise Aufstellungen über den derzeitigen Ausbaustand ihres
Netzes.
Die Mobilfunkbetreiber erklären
allerdings ihre Bereitschaft, auch hinsichtlich bestehender, umstrittener
Standorte durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur Versachlichung der
Diskussion beizutragen.
Der
Runde Tisch Mobilfunk besteht nun seit gut 9 Jahren. Mit der konstituierenden Sitzung am 13.03.2003 fanden insgesamt 5 Sitzungen der politischen Ebene statt. Zwischen den Sitzungen wurden die
Mitglieder der politischen Ebene, sofern keine kritischen Standorte zu
diskutieren waren, mit mehreren Schreiben über unkritische
Standorte informiert. Darüber hinaus fand dreimal eine Entscheidungsfindung im
schriftlichen Umlaufverfahren statt.
Die von den Betreibern genannten Standorte
wurden geprüft. Von diesen Standorten wurden bisher 87 Standorte als unkritisch eingestuft und der politischen Ebene
bekannt gegeben. 14 kritische Standorte
wurden diskutiert.
Jahr |
Unkritische Standorte |
Kritische Standorte |
2003 |
8 |
0 |
2004 |
20 |
7 |
2005 |
19 |
1 |
2006 |
11 |
2 |
2007 |
3 |
0 |
2008 |
2 |
2 |
2009 |
3 |
0 |
2010 |
2 |
0 |
2011 |
5 |
0 |
2012 |
14 |
2 |
Summe |
87 |
14 |
Aus der
Tabelle ist ersichtlich, dass die Zahl der behandelten neuen Standorte in den
Jahren 2007 - 2011, bedingt durch den Abschluss des Ausbaus der UMTS-Netze,
stark zurückgegangen ist.
2. Aufbau der LTE - Netze
In
den letzten Monaten haben verschiedene Betreiber mitgeteilt, dass sie an
diversen bereits bestehenden Standorten zusätzlich zu den vorhandenen Systemen
(GSM und UMTS) LTE errichten wollen. 3GPP Long Term Evolution (LTE), auch als
3.9G bezeichnet (andere Namen sind High Speed OFDM Packet Access (HSOPA),
E-UTRAN (Evolved UTRAN) und Super 3G), ist ein Mobilfunkstandard, der als UMTS
- Nachfolger spezifiziert wird. Die Frequenz-Lizenzen wurden 2010 durch die
Bundesnetzagentur mit der Verpflichtung, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen, versteigert. Standorte, die mit
LTE ausgerüstet werden, werden analog zu UMTS wie neue Standorte behandelt.
Durch die
Einführung von LTE kommt es derzeit verstärkt zu Erweiterungen bereits
bestehender Standorte. Allerdings konnten die meisten dieser 2011 und 2012
geprüften Standorte als unkritisch im Sinne der Leitlinien eingestuft werden.
Lediglich 2 wurden als kritisch beurteilt.
Statt eine
Sitzung der politischen Ebene einzuberufen, hat die Verwaltung sich für die
Durchführung eines schriftlichen Umlaufverfahrens entschieden. Aus den bereits
vorliegenden Äußerungen zu diesen beiden Standorten lässt sich erkennen, dass
keine Einigung zu Stande kommen wird. Insbesondere wenden sich der Bund
Naturschutz und die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen diese
Standorte.
Beanstandet
wird, bei der Bewertung von Standorten nur eine Mobilfunkantenne berücksichtigt
zu haben. Andere Antennen in der Umgebung sowie andere sensible Einrichtungen
seien nicht berücksichtigt worden. Gerade wegen der großen Dichte von Antennen
im Stadtgebiet sei jedoch die Gesamtsituation unter Berücksichtigung anderer
Antennen und anderer sensibler Einrichtungen zu betrachten. Hierzu ist
anzumerken, dass bei der Beurteilung von neuen Mobilfunkstandorten im Sinne der
o.g. Leitlinien stets die der neuen Antenne nächstgelegene sensible Einrichtung
herangezogen wird. Eine Beurteilung der durch die neue Antenne verursachten
Zusatzbelastung einschließlich der Vorbelastung durch andere Antennen ist durch
die Verwaltung nicht zu leisten. Daher wurde 2003 die in den Leitlinien
enthaltene Formulierung zur Definition „kritischer Standorte“ gewählt. Bei
Anwendung der Leitlinien müssen die angeführten Standorte Schirmstraße 8,
Kolpingstraße 14, Stiftungsstraße 40, Fronmüllerstraße 65, Hans-Vogel-Straße
113, Herrnstraße 22, Rosenstraße 50 und Zum Vogelsang 20 zwangsläufig als
unkritisch eingestuft werden. Die Standortbescheinigungen der Bundesnetzagentur
über die Einhaltung der Grenzwerte sind jedoch noch vorzulegen.
Zu den
folgenden Standorten wird im Einzelnen Stellung genommen, soweit über das oben
Gesagte hinaus zusätzliche Fragen gestellt wurden:
Herrnstaße 9:
Dieser
bereits seit Jahren bestehende, mit GSM und UMTS ausgerüstete Standort wird als
„neuer“ Standort behandelt, da zusätzlich LTE aufgebaut wird. Es sind sicher
Abschirmmaßnahmen am Kindergartengebäude denkbar; ob die Betreiber diese Kosten
übernehmen werden, müsste geklärt werden. Zusätzliche Antennen können jedoch
nur verhindert werden, wenn es zu einer Grenzwertüberschreitung kommt.
Steinacher Straße 63:
Auch hier
handelt es sich um einen neuen Standort mit zusätzlichen LTE - Antennen. Für
die Einstufung ist es nicht relevant, welcher der beiden vorhandenen
Antennenträger zusätzlich mit LTE bestückt werden soll. Auch spielt die
Hauptabstrahlrichtung zunächst keine Rolle. Für die zu prüfenden
Abschirmmaßnahmen gilt das oben Gesagte.
Friedrich-Ebert-Straße 162:
Die
Arbeiterwohlfahrt Fürth plant in den Räumen des ehemaligen Supermarktes eine
Kinderkrippe einzurichten. Das Vorhaben wurde bereits bauaufsichtlich
genehmigt, aber noch nicht umgesetzt. Der Einbau der Kinderkrippe kann durch
die Stadt Fürth im Hinblick auf die Antennenanlage auf Grund gesetzlicher
Gegebenheiten nicht verhindert werden. Unter Berücksichtigung der
Abstrahlverhältnisse von Mobilfunkantennen ist die geringste Strahlung
unterhalb der Antenne zu erwarten. Wie sich hier der Bunker (befürchtete
Reflexionen) auswirkt, kann nicht beurteilt werden. Die Entscheidung, hier eine
Kinderkrippe einzurichten, muss der Arbeiterwohlfahrt als Träger überlassen
werden.
Kolpingstraße 14:
Dieser
Standort ist nicht unmittelbar benachbart zu dem Kindergarten Kolpingstraße 17.
Hier liegt ein Sportplatz dazwischen.
Lagerstraße 14:
Die
Grundschule Lehenstraße 15/Zehentweg 5 sowie der Hort des Internationalen
Bundes Zehentweg 5 bestehen seit September 2011 nicht mehr. Die benachbarte
Wohnbebauung wird im Rahmen der Leitlinien nicht betrachtet.
Rosenstraße 50:
Die
Kinderkrippe im Anwesen Löwenplatz 2 befindet sich etwas zurückgesetzt, somit
liegen andere Gebäude zwischen der Krippe und dem Antennenstandort.
Stiftungsstraße 40:
Altersheime
zählen nicht zu den sensiblen Einrichtungen im Sinne der Leitlinien. Bei
Gründung des Runden Tisches wurde seinerzeit nur über den Schutz von Kindern
und Jugendlichen diskutiert.
3. Resümee
In
Deutschland werden ca. 109 Millionen Mobilfunkgeräte betrieben. Damit dies
überhaupt möglich ist, muss die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden.
Die 4 Mobilfunk-Unternehmen erfüllen hier einen Versorgungsauftrag, für den der
Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen hat.
In
einer Großstadt wie Fürth ist es auf Grund der großen Ausdehnung nicht möglich,
zu Schulen und Kindertagesstätten, zu Wohngebieten und Altersheimen Abstände
einzuhalten, die im Hinblick auf die Belastung das Maß Null ermöglichen. Daher
wurde eine Grenzwertdiskussion im Rahmen des Runden Tisches ausgeschlossen. Da
DECT - Telefone und WLAN kein Mobilfunk darstellen, sind sie kein Thema des
Runden Tisches Mobilfunk.
Entsprechend
den Leitlinien findet keine weitere Diskussion der als unkritisch eingestuften
Standorte statt. Allerdings ist im Umweltausschuss von den Ergebnissen des
„Runden Tisches“ öffentlich zu berichten. Dieser Bericht erfolgte letztmals in
der Sitzung des Umweltausschusses am 07.03.2012.
Letztendlich
steht zu erwarten, sofern „keine Einigung
zustande kommt bzw. alternative Standorte nicht denkbar sind, dass die
Mobilfunknetzbetreiber die Standorte entsprechend den Vorschriften der 26.
Bundes-Immissionsschutzverordnung verwirklichen.“ In der Vergangenheit
haben sie davon immer (rechtmäßig) Gebrauch gemacht, wobei in der Regel die
Entscheidung des Runden Tisches abgewartet wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Schreiben des Bund Naturschutz vom 26.03.2012
Schreiben der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.03.2012