Der Umweltausschuss nimmt von den Ausführungen des Ordnungsamtes Kenntnis.
1.
Lufthygienisches Überwachungssystem Bayern / Rechtlicher Hintergrund
Das
Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt seit 1974 das Lufthygienische
Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB). Derzeit umfasst das Messnetz 57
Messstationen. Diese befinden sich sowohl straßennah in Innenstädten,
Stadtrandzonen und Industriegebieten als auch in ländlichen Bereichen zur
Erfassung der großräumigen Hintergrundbelastung. Messstationen an sehr stark
verkehrsbelasteten Innenstadtstraßen mit „schluchtartiger“ Randbebauung (sog.
Hot Spots) runden das Messnetz ab. Das LÜB entspricht den
EU-Luftqualitätsrichtlinien, die mit der 39. BImSchV in nationales Recht
umgesetzt wurden. Neben den Luftschadstoffen werden auch meteorologische Daten
erfasst. Aufgrund der LÜB-Messungen, der örtlichen Lageverhältnisse, des
Einsatzes von Luftmessfahrzeugen und von Ausbreitungsrechnungen lassen sich
über die lokalen Messergebnisse des LÜB hinaus zu den Immissionen an anderen
Stellen Bayerns Aussagen ableiten. So kann die Schadstoffbelastung EU-konform
und repräsentativ auch für ganz Bayern ermittelt werden.
Die einzige Messstation in Fürth befindet sich in der Theresienstraße. Es
handelt sich um eine verkehrbezogene Messstation, die 2 m vom Fahrbahnrand
entfernt ist. Sie wird seit 1975 betrieben und es werden die gasförmigen
Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO).
Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO) sowie als partikelförmige
Komponente der Feinstaub PM10 kontinuierlich automatisch erfasst.
Überschreitungen der vorgegebenen Grenzwerte gab es in Bayern für die Parameter
PM10 und NO2. Diese werden nachfolgend für die Jahre
2009, 2010 und 2011 für Fürth betrachtet.
2. Herkunft und Auswirkungen von
Feinstaub (PM10) und von
Stickoxiden
Feinstaub (PM10) bezeichnet die Masse
aller im Gesamtstaub enthaltenen Partikel, deren aerodynamischer Durchmesser
kleiner als 10 µm ist. Er wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt:
Emissionen von Motorfahrzeugen, aus Energieversorgungs- und Industrieanlagen,
bei der Metall- und Stahlerzeugung oder auch beim Umschlagen von Schüttgütern.
Er kann aber auch auf natürlichem Weg, z. B. durch Bodenerosion entstehen. In
Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die dominierende Staubquelle.
Hohe Feinstaubkonzentrationen führen nach Untersuchungen der
Weltgesundheitsorganisation zu einem verstärkten Auftreten von Atemwegs- und
Herkreislauferkrankungen. Besonders anfällig sind Menschen mit bereits
bestehenden Erkrankungen. Studien ergaben eine messbare Verringerung der
Lebenserwartung. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem
01.01.2005 europaweit einheitliche Grenzwerte für Feinstaub (PM10). Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf
nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert
liegt bei 40 µg/m³. Über auftretende Feinstaubbelastungen soll die
Öffentlichkeit möglichst schnell informiert werden. Im Internet sind die
aktuellen Messdaten des LÜB jederzeit abrufbar unter www.lfu.bayern.de/luft/daten .
Gemessen
wird Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2).
Stickstoffmonoxid wird in der Atmosphäre zügig zu Stickstoffdioxid aufoxidiert.
Bei der Betrachtung der Stickstoffdioxidimmissionen wird das Stickstoffmonoxid
mit berücksichtigt. Hauptquelle des Schadstoffs Stickstoffdioxid sind der
Straßenverkehr sowie Verbrennungsvorgänge in Industrie und Energieerzeugungsanlagen.
Stickstoffdioxid greift die Atemschleimhäute an und beeinträchtigt die
Atemwegsfunktionen. Zusammen mit Kohlenwasserstoffen sind Stickstoffoxide für
die sommerliche Ozonbildung verantwortlich Außerdem sind sie an der Überdüngung
(Versauerung) von Böden und Gewässern beteiligt. Im Winterhalbjahr entstehende
Ammoniumnitratpartikel tragen zur Feinstaubbelastung bei (Winterdienst).
3. Messstation Theresienstraße
Feinstaub (PM10)
An der Messstation
Theresienstraße gab es 2009 insgesamt 25 Überschreitungstage für Feinstaub (PM10) mit durchschnittlich > 50 µg/m³. Allein 13
davon wurden durch eine massive Inversionswetterlage vom 01.01. bis 17.01.2009
verursacht. Da insgesamt 35 Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes
von 50 µg/m³ erlaubt sind, gab es in Fürth keine unzulässigen Überschreitungen
des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10).
Auch der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wurde
2009 mit 28 µg/m³ in der Theresienstraße unterschritten.
2010 gab es insgesamt 23 Überschreitungstage, von
denen fünf auf den Januar, acht auf den Februar, vier auf den Dezember und drei
auf den März entfielen. Es wurden sowohl die zulässigen Überschreitungstage von
max. 35 eingehalten, als auch der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m³ , der
an der Theresienstraße bei 27 µg/m³ lag, unterschritten.
2011 lag die Anzahl der Überschreitungstage für Feinstaub (PM10) mit durchschnittlich > 50 µg/m³ bei 19 Tagen.
Diese verteilten sich auf sieben Tage im Februar, sechs im März und jeweils
drei in den Monaten Januar und November. Der Jahresmittelwert lag bei 28 µg/m³.
Die Grenzwerte wurden eingehalten.
Die Feinstaubbelastung der Luft ist in den Wintermonaten höher, einerseits
durch höhere Emissionen bei Heizvorgängen bedingt, andererseits durch das naturgegebene
häufigere Auftreten austauscharmer Wetterlagen.
4. Messstation Theresienstraße
Stickstoffdioxid
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit einheitlich für
Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µgm/³ (2009 noch 210 µg/m³)
festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden
darf. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³.
An der Messstation Theresienstraße gab es beim zulässigen Stundenmittelwert
keine Probleme. 2009, 2010, und 2011 gab es nicht eine einzige Überschreitung
der zulässigen Werte.
Beim Jahresmittelwert für
Stickstoffdioxid wurde der zulässige Grenzwert von 40 µg/m³ an der Messstation
Theresienstraße mit 32 µg/m³ in 2009, 31 µg/m³ in 2010 und 33 µg/m³ in 2011
jeweils unterschritten.
5. Fortschreibung des Luftreinhalte- und
Aktionsplanes
Der Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth –
Erlangen wurde am 28.12.2004 vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit für verbindlich erklärt. Bisher wurden die zulässigen Grenzwerte für
Feinstaub und Stickstoffdioxid an der Messstation Theresienstraße eingehalten.
Sollte es zukünftig zu Überschreitungen kommen, wird das Bayerische
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Stadt Fürth auffordern, den
Luftreinhalte- und Aktionsplan fortzuschreiben.
In Nürnberg musste bereits 2010 eine 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes
für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen für das Stadtgebiet Nürnberg
erfolgen. Ausgelöst wurde dies durch Grenzwertüberschreitungen an der 2006 in
Betrieb genommenen verkehrsbezogenen Messstation in der Von-der-Tann-Straße.
Dort gab es 2007 und 2008 deutliche bzw. erhebliche Überschreitungen der
damaligen zulässigen Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2).
Die vorliegende 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für das Stadtgebiet
Nürnberg enthält Maßnahmen aus den Schwerpunkten Verkehrslenkung,
Energieeffizienz und Klimaschutz und Fahrzeugtechnik. Allerdings sind die
kommunalen Maßnahmen begrenzt, wie nachfolgendes Zitat aus der 1.
Fortschreibung für Nürnberg erklärt:
„ Bei den Arbeiten zur Luftreinhalteplanung zeigt sich allerdings, dass auf
kommunaler Ebene mit den dort zur Verfügung stehenden Mitteln nur eine relativ
geringe Verminderung der Schadstoffbelastung möglich ist. Aufgrund der
komplexen Zusammenhänge bei der Entstehung und Verteilung der luftgetragenen
Schadstoffe gibt es keine verhältnismäßige Einzelmaßnahme, die für sich allein
zum Erfolg führt. Nur mit einer Reihe von kleineren Maßnahmen (Maßnahmenbündel)
kann eine Schadstoffminderung erreicht werden. Dabei reichen die Bemühungen auf
kommunaler Ebene in der Regel nicht aus, um eine Erhaltung der Grenzwerte an
allen Stellen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Hier sind weitere Maßnahmen auf
nationaler und internationaler Ebene notwendig.“
Dies gilt auch für Fürth. An der Messstation Theresienstraße liegt der Anteil
an der Feinstaubbelastung, der auf die regionale Hintergrundbelastung und auf
sonstige Einflüsse zurück zu führen insgesamt bei 78%. Bei Stickstoffdioxid
sind dies 44 %. Weitere 41 % werden durch den lokalen Verkehr verursacht
(Luftreinhalteplan Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen, 2004, S. 66).
6. Mobile Luftmessungen in Fürth durch
das Landesamt für Umwelt
Aktuell führt das
Landesamt für Umwelt in Absprache mit dem Ordnungsamt mobile Luftmessungen in
Fürth durch. Von Februar 2012 bis Januar 2013 werden an mehreren Werktagen pro
Woche Stichprobenmessungen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Bei den
Messungen werden die Konzentrationen von Feinstaub (PM10 und PM2,5),
Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und Ozon
bestimmt. Die Standorte für die Messungen wurden von LfU und OA gemeinsam
ausgewählt:
·
Würzburger Str. /
Hochstraße
·
Würzburger Str.
in Burgfarrnbach
·
Schwabacher Str.
vor dem Ämtergebäude Süd
·
Königstraße
·
Gebhardtstraße
·
Erlanger Straße
·
Dresdener Straße
Bis auf die Dresdener
Straße handelt es sich um die gemäß Luftreinhalteplan 2004 am stärksten belasteten Abschnitte an
Hauptverkehrsstraßen. Der Standort Dresdener Straße befindet sich in einem
reinen Wohngebiet und dient zum Vergleich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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