Betreff
Krippenplätze - Veränderung der förderfähigen Kosten bei den 48 Krippenplätzen in der Amalienstr. 45
Vorlage
JgA/034/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den veränderten förderfähigen Kosten. Die aktualisierten Zahlen sind der Kämmerei mitzuteilen. 


Die Johanniter – Unfallhilfe wird die Trägerschaft für 48 Krippenplätze in der Amalienstr. 45 auf Mietbasis übernehmen.

Investor und daraus resultierenden förderrechtlichen Ansprüchen ist das Architekturbüro Hammer. Dieses hat inzwischen das Gebäude gekauft (Kaufhöhe 550.000 €) und hierüber eine förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt bekommen. Dadurch verändert sich die dem AJJ und Stadtrat dargestellte staatliche und kommunale Förderung. Zusätzlich hat sich der Kostenrichtwert von 3.420 € auf 3.574 € erhöht.

 

Die Höchstgrenze für die Förderung nach den Krippenrichtlinien liegt bei 1´543.968,00 € (48 Plätze x 9 m² x  3.574 €). Der staatliche Anteil wären 71,4 % (alt 70,6%) von max. 1´543.968 €; das sind 1´102.393 €. Der max. städt. Anteil wären 14,3 % in Höhe von 220.787 € (statt 218.660 € wie in der AJJ-Vorlage enthalten).

 

Haushaltsrechtlich ist dies wie folgt darzustellen:

 

Berechnung alt

Berechnung neu

Förderhöchstgrenze

1´477.440 €

Förderhöchstgrenze

1´543.968 €

Staatl. Anteil 70,6 %

1´043.070 €

Staatl. Anteil 71,4 %

1´102.393 €

Städt. Anteil  14,7 %

   218.660 €

Städt.  Anteil 14,3 %

   220.787 €

 

 

 

Der staatliche und städt. Anteil insgesamt beziffert sich auf 1´261.730 € (alt).

Und neu auf                                                                          1´323.180 €.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1´323.180 + 60.000 € Pauschale für Einrichtung.

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: