Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den veränderten förderfähigen Kosten. Die aktualisierten Zahlen sind der Kämmerei mitzuteilen.
Die Johanniter –
Unfallhilfe wird die Trägerschaft für 48 Krippenplätze in der Amalienstr. 45
auf Mietbasis übernehmen.
Investor und daraus
resultierenden förderrechtlichen Ansprüchen ist das Architekturbüro Hammer.
Dieses hat inzwischen das Gebäude gekauft (Kaufhöhe 550.000 €) und hierüber
eine förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt bekommen. Dadurch
verändert sich die dem AJJ und Stadtrat dargestellte staatliche und kommunale
Förderung. Zusätzlich hat sich der Kostenrichtwert von 3.420 € auf 3.574 €
erhöht.
Die Höchstgrenze für
die Förderung nach den Krippenrichtlinien liegt bei 1´543.968,00 € (48 Plätze x
9 m² x 3.574 €). Der staatliche Anteil wären 71,4 % (alt 70,6%) von max.
1´543.968 €; das sind 1´102.393 €. Der max. städt. Anteil wären 14,3 % in Höhe
von 220.787 € (statt 218.660 € wie
in der AJJ-Vorlage enthalten).
Haushaltsrechtlich
ist dies wie folgt darzustellen:
Berechnung alt |
Berechnung neu |
||
Förderhöchstgrenze |
1´477.440 € |
Förderhöchstgrenze |
1´543.968 € |
Staatl. Anteil
70,6 % |
1´043.070 € |
Staatl. Anteil 71,4 % |
1´102.393 € |
Städt.
Anteil 14,7 % |
218.660 € |
Städt. Anteil 14,3
% |
220.787 € |
Der staatliche und
städt. Anteil insgesamt beziffert sich auf 1´261.730 € (alt).
Und neu auf
1´323.180 €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1´323.180
+ 60.000 € Pauschale für Einrichtung. |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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