Mit der Übernahme des städtischen Kindergartens Oststr. 108 durch die Freie Christengemeinde zum 01.09.2012 (Kindergartenjahr 2012/2013) besteht Einverständnis. Die vorhandenen Fachkräfte (Erzieherin und Kinderpflegerin) sind in anderen städt. Kindertageseinrichtungen unter Beibehaltung ihrer Eingruppierung (Besitzstandswahrung) unterzubringen (ggf. übergangsweise überplanmäßig). Der Stadtrat wird um Zustimmung gebeten.
GWF hat, wie im Sachverhalt dargestellt, mit der Freien Christengemeinde einen Mietvertrag unter Berücksichtigung der Anmerkungen des JgA abzuschließen. Für das Mobiliar und die Außenspielgeräte ist eine Abfindung zu vereinbaren; diese ist dem Unteramtsbudget der Kindertageseinrichtungen gutzuschreiben.
Die Betriebserlaubnis und Anerkennung von 22 Kindergartenplätzen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erfolgt durch das Jugendamt. Die Freie Christengemeinde als neuer Träger verpflichtet sich, die zum 01.09.2012 geltenden städt- Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) zu übernehmen.
Das Sozialwerk der
Freien Christengemeinde ist an die Stadt Fürth mit dem Wunsch herangetreten,
die Trägerschaft für den städt. Kindergarten Oststraße 108 zu übernehmen. Der
Wunsch, gerade diesen Kindergarten zu übernehmen, resultiert u.a. daraus, dass
die Christengemeinde in örtlicher Nähe (Dr.-Meyer-Spreckels-Straße) einen Hort
betreibt. Die Übernahme ist zum Kindergartenjahr 2012/2013 angedacht.
Die
Übergabemodalitäten wurden in einem ämterübergreifenden Arbeitskreis
diskutiert. Folgende Fragen wurden behandelt und entschieden:
Rechtsamt |
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Abgeklärt werden
muss, ob die Räume erworben oder nur gemietet werden sollen. |
Werden gemietet. |
Abgeklärt werden
muss, ob ein möglicher neuer Träger die
fachlichen Voraussetzungen erfüllt. |
Ja. Die Freie Christengemeinde ist bereits
Träger des
Horts „Südstadtstrolche“ in der Dr.-Meyer-Spreckels-Str. 80 u. des Kindergartens Theaterstr. |
Soll der neue
Träger das Personal übernehmen, dann
wäre eine Personalüberleitung
erforderlich. |
Rechtlich wäre eine Übernahme möglich (Zuweisung). Das vorhandene Personal (1 Erzieherin und 1 Kinderpflegerin) wollen
das aber nicht. Auch die Vertreter der
Freien Christengemeinde wollen eigenes Personal
ein- Setzen. |
Ob ein
Trägerwechsel stattfinden soll, ist in letzter Instanz
vom Stadtrat zu entscheiden, da wohl eine
besondere Bedeutung vorliegt (vgl. § 3 Abs. 1
Nr. 6 der Geschäftsordnung des Stadtrats) |
Befassung erfolgt im AJJ am 20.06.2012 und anschließend im Stadtrat am 27.06.2012. |
Wird der
Kindergarten infolge des Träger- wechsels
weiterhin so angenommen? |
Kann nicht eingeschätzt werden. Bei den Kindergartenplätzen in der Theaterstr. und
den Hortplätzen (Dr.Meyer-Spreckel-Str.) in der
Trägerschaft der Freien Christengemeinde sind Probleme nicht bekannt. |
Personalamt |
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Die Übernahme
(Privatisierung) einer städt. Kita ist nach der
Rahmenvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungs- Reform eine
Maßnahme, die frühzeitig mit den
Vertragspartnern (ver.di und KOMBA Bayern) zu
erörtern wäre. |
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Die
Arbeitsverträge des in der Kita einge- setzten Personals
bleiben durch die Übernahme
unberührt. Das Personal wäre auf den nächst
frei werdenden Stellen anderer
Einrichtungen nach Bedarf zuzuweisen
(Ausfluss des Direktionsrechts nach § 106 GewO,
§§ 315 ff. BGB). |
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Personalkosten für
Erzieherin u. Kinder- Pflegerin (Angabe des PA) |
2011: 66.000 € |
Personalrat allgemeine Verwaltung |
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Die
Personalvertretung ist der Meinung, dass unter
Beachtung des Subsidaritäts- prinzips
grundsätzlich alle städt. Kita er- halten bleiben
sollen. Die Eröffnung neuer Kindertagesstätten
oder Krippen durch „freie“ Träger
stellen einen ganz anderen Sachverhalt dar. |
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Wenn ein freier
Träger eine städt. Kita übernehmen will, greift die Rahmenvereinbarung zur
Haushaltskonsolidierung und Verwal- tungsreform und
ist zunächst mit der Personalvertretung
und den Gewerk- schaften zu
erörtern. Dabei sind die Vor- und Nachteile
sowie die finanziellen Aus- wirkungen
ausführlich darzulegen. |
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In der
Rahmendienstvereinbarung ist fest- gelegt, dass bei
der Entscheidung die Interessen der
betroffenen Bürgerinnen/ Bürger, der städt.
Bediensteten und die Auswirkungen auf
die Steuerung durch den Stadtrat in die
Abwägung einzubeziehen sind. Daraus
ergibt sich die Notwendigkeit, die Eltern über
das Vorhaben zu infor- mieren. |
Die Information der Mitarbeiterinnen erfolgte durch die JgA/Abteilungsleitung Kindertageseinrichtungen. Die Information der Eltern erfolgte an den Elternbeirat mit Schreiben der JgA-Leitung. |
Sollte im
Endergebnis eine Kita von einem freien Träger
übernommen werden, muss das städt.
Personal die Möglichkeit haben, in andere städt.
Kindertageseinrichtungen zu wechseln und
zwar unter Beibehaltung der
Eingruppierung. Für die Übergangszeit muss für die
betroffenen Mitarbeiterinnen Besitzstand
hinsichtlich der Eingruppierung bestehen. |
Ja, siehe Beschlussvorlage. |
Zum KiGa Oststr.
ist festzustellen, dass die Einrichtung und
die Außenanlagen nach vielen Jahren
„Schattendaseins“ durch die Stadt Fürth sehr
schön renoviert und viel Geld investiert
wurde. Auch aus diesem Grund sollte es
eine städt. Kita bleiben. |
Mit den Vertretern der Freien Christengem. wurde am 23.05.2012 die Frage der Abfindung thematisiert. Der Zeitwert der Einrichtung
und der Außenspielgeräte wird noch
festgestellt. |
Anhörung des
Personalrats und der Gewerkschaften aufgrund der Rahmenvereinbarung zur
Haushaltskonsolidierung
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Kämmerei |
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Gebäude,
Grundstück Es ist zu prüfen,
ob für das zur Nutzung durch den freien
Träger vorgesehene Ge- bäude, noch eine
Zweckbindungsfrist (s. Nr. 4.1 FA-ZR
2006) für ausgereichte Staatliche Fördermittel
besteht. Ist dies der der Fall, ist zu prüfen, ob eine Rückerstattungs pflicht für die
noch gebundenen Förder- mittel gem. Art.
10 FAG i.V.m. Nr. 7.7.2 FA-ZR 2006)
vorliegt (zuständig hierzu ist die Kämmerei). |
Bei dieser Maßnahme sind Fördermittel Nicht mehr gebunden. Eine Rückerstattungspflicht besteht nicht, auch wenn hier Mieteinnahmen erzielt werden |
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Es ist zu prüfen,
ob der Mietvertrag mit der WBG oder der Stadt
abzuschließen ist. Es ist sicher zu
stellen, dass das Gebäude nur für den Betrieb
von Kindertageseinrich- tungen genutzt
werden darf. Derzeit ist der „Soziales Wohnen
Fürth GmbH“ ein Nieß- brauchrecht für
das betroffene Gebäude eingeräumt. |
Ein Untermietvertrag ist durch die
Stadt, vertreten durch GWF mit der Feien Christen- gemeinde abzuschließen; s. GWF-Rubrik. |
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Bewegliches
Vermögen; Spielgeräte, Ausstattung Die
Einrichtungsgegenstände der betroffenen
Kindertageseinrichtungen sind durch den freien
Träger zu übernehmen, soweit diese nicht
städtisch genutzt werden können. Für die
Bereitstellung der Ein- richtung ist ein
entsprechender Ablösebe- trag durch den
freien Träger zu entrichten. Ein
Ablösevertrag ist abzuschließen. |
Mit den Vertretern der Freien Christengem. wurde am 23.05.2012 die Frage der Abfindung thematisiert. Der Zeitwert der Einrichtung
und der Außenspielgeräte wird noch festgestellt |
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Vergabeverfahren Es ist zu prüfen,
ob die Übernahme einer Städt.
Kindertageseinrichtung nicht grundsätzlich auszuschreiben ist. |
Vergaberechtliche Belange werden seitens des Rechnungsprüfungsamtes nicht gesehen. |
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Kosten/Nutzen-Analyse Als
Entscheidungsgrundlage für den Stadt- rat ist eine
detaillierte Kosten/Nutzen-Ana- lyse
vorzubereiten. Die betriebswirtschaftl. Auswertung soll dabei
aufzeigen, wie sich Die Kosten und
Erlössituation der Einrich- tung darstellt,
wenn sie städtisch bzw, durch freie Träger
geführt wird. Darüber hinaus sind auch
Aussagen über Personal- übernahme,
Defizitausgleich, Investitions- aufwand,
Beitragserhöhung etc. zu treffen, die zur
Entscheidungsfindung mit einbe- zogen werden. Die
Kosten/Nutzen-Analyse ist vom Jugendamt
als Fachdienststelle zu erstellen. |
Das JgA hat keine Mitarbeiter mit betriebs- wirtschaftlichen Kenntnissen. Die Auswertung erfolgt deshalb ausnahmslos aufgrund der mitgeteilten Zahlen. Die Kalkulation
befindet sich im Anschluss zu
diesen Tabellen. |
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EU-Beihilferecht In Abhängigkeit
von der konkreten Vertrags gestaltung sind
ggf. EU-beihilferechtliche Themen zu
beachten. So gibt es beispiels- weise bei der
Übernahme einer Bürg- schaft durch die
Stadt Fürth einige Para- meter, die auf
jeden Fall zu beachten sind, da bei
Nichteinhaltung europarechtliche Regelungen greifen
und die Bürgschaft als mit EU-Recht
unvereinbare Beihilfe gelten könnte. Folgende
Parameter sind zum Bspl zu nennen: Die
Stadt Fürth kann nur 80% der Darlehenssumme
verbürgen, höchstens aber 1,5 Mio €.
Seitens der Stadt ist eine Bürgschaftsgebühr
in Höhe eines bestimmten %Satzes
der jeweils aktuellen Restschuld zu
verlangen. Die Bürgschaft wäre grundsätzlich
durch Eintragung einer Grundschuld im
Grundbuch zu besichern. Vorlage eines
nachvollziehbaren Finan- zierungskonzepts,
Nachweis des geplanten Eigenmittelanteils
inkl. Fördermittel. Vorlage des letzten
Jahresabschlusses des Dar- lehensnehmers. |
Hier nach den der Kämmerei vorliegenden Informationen keine Relevanz. |
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Sonstiges Sofern die
komplette Einrichtung (d.h. auch das dazugehörige
Gebäude samt dem Grund und Boden) übernommen
wird, sind ggf. weitere
Fragestellungen zu beachten. Zu nennen ist u.a.
die Prüfung der Fremd- vergleichskonformität
des Verkaufspreises oder eine
rechtliche Überprüfung der dem Übergang zugrunde
liegenden Vertrags- dokumente (samt
Anlagen). |
Hier nach den der Kämmerei vorliegenden Informationen keine Relevanz. |
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GWF |
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Der „Soziales
Wohnen Fürth GmbH“ wurde am 11.06.08 ein Nießbrauchrecht für die Oststr.108
eingeräumt. In diesem
Zusammenhang wurde ein Miet garantievertrag mit der Stadt Fürth ge- schlossen, der die
Stadt verpflichtet, für den gesamten
angemieteten Raum Miete zu bezahlen, auch
wenn die Räumlichkeiten teilweise leer stehen. Das Risiko des Miet- ausfalls liegt
allein bei der Stadt Fürth. Ein
Mietvertragsabschluss würde deshalb nicht zwischen WBG
und der Freien Christengemeinde
geschlossen werden, sondern es müsste
ein Untermietvertrag zwischen Stadt
Fürth und der Freien Christengemeinde
verhandelt werden |
Ein Untermietvertrag ist durch die
Stadt, vertreten durch GWF mit der Feien Christen- gemeinde abzuschließen. |
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Fördermittel für
die erfolge Sanierung: Sanierung erfolgte
2008 durch die WBG. Der GWF liegen
keinerlei Informationen über gewährte
Fördermittel bzw. über die Gesamtkosten der
Sanierung vor. |
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Betriebskosten des
Kindergartens Oststr.: |
Lt. Betriebskostenaufstellung der GWF betrugen die Aufwendung in 2009 insgesamt 26.542,90 € in 2010 insgesamt 25.457,21 € Durchschnitt:
25.000 € für Bauunterhalt (2.500) und Betriebsausgaben.(22.500) |
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Jugendamt |
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Mietvertrag |
Ist von der Freien Christengemeinde mit GWF abzuschließen mit der Bedingung, dass die Räume ausschließlich für Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Die Öffnungs- und Schließzeiten sind im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. |
Gebühren
(Elternbeitrag) |
Die neue, ab 01.09.2012 vorgesehene Gebührenerhöhung ist seitens des neuen Trägers zu übernehmen (Vertrauensschutz, da die Eltern keine Wahlmöglichkeit
haben).. |
Kosten- Nutzenbetrachtung KiGa Oststr. |
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IST-Zustand |
SOLL-Zustand |
IST-Zustand |
SOLL-Zustand |
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(städtischer Träger) |
(freier Träger) |
(städtischer Träger) |
(freier Träger) |
1. Ausgaben |
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1.1 Personalausgaben |
66.000 € |
66.000 € 1) |
66.000 € |
0 € ²) |
1.2. Sachausgaben |
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1.2.1 Bauunterhalt |
2.500 € |
2.500 € |
2.500 € |
2.500 € |
1.2.2 Betriebsausgaben |
22.500 € |
0 € |
22.500 € |
0 € |
1.2.3. Miete |
8.000 € |
8.000 € |
8.000 € |
8.000 € |
1.2.4 Betriebskostenförd. |
0 € |
37.425 € |
0 € |
37.425 € |
3. Kalk. Kosten |
k. A. |
|
k. A. |
|
Summe 1 |
99.000 € |
113.925 € |
99.000 € |
47.925 € |
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2. Einnahmen |
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Betriebskostenförderung (Staat) |
37.425 € |
37.425 € |
37.425 € |
37.425 € |
Elternbeiträge |
23.000 € |
0 € |
23.000 € |
0 € |
Miete |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Miete Freie Christengemeinde |
|
14.400 € |
|
14..400 € |
Summe 2 |
60.425 € |
51.825 € |
60.425 € |
51.825 € |
|
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Gesamtsumme 1+2 |
- 38.575 € (Städt. Defizit aktuell) |
- 62.100 € |
- 38.575 € (Städt. Defizit aktuell) |
+
3.900 € |
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1) Bei einer
überplanmäßigen Personalüberlei-tung |
|
2) Bei einer
planmäßigen Überleitung |
Die jährliche Ersparnis wären 3.900 €
Der Beschlussvorschlag geht
von einer Übernahme durch die Freie Christengemeinde zum 01.09.2012 aus;
berücksichtigt jedoch nicht eine fachlich politische Diskussion zur Übernahme
der Thematik von städtischen Einrichtungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Stellungnahme Elternbeirat