Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen
Vorlage
SVA/009/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Von den Ausführungen der Straßenverklehrsbehörde wird Kenntnis genommen.


Mit Schreiben vom 09.08.2012 teilt die Regierung von Mittelfranken mit, dass die im Stadtgebiet Nürnberg vor 29 Schulen angeordneten Streckenverbote überwiegend die hohen Anforderungen des § 45 Abs. 9 StVO nicht erfüllen. Die Stadt Nürnberg hat aufgrund der fachaufsichtlichen Prüfung angekündigt, an 11 Standorten die Streckenverbote in bestehende Tempo 30-Zonen zu integrieren bzw. neue Zonen zu schaffen. Drei verkehrsrechtliche Anordnungen wird die Regierung von Mittelfranken wegen fehlender Voraussetzungen aufheben. Die Beschilderung wurde durch die Stadt Nürnberg vor diesen Schulen bereits Anfang September wieder entfernt. In sieben Fällen hat die Aufsichtsbehörde eine Entscheidung wegen eines anhängenden Klageverfahrens ausgesetzt. Die übrigen Anordnungen werden durch die Regierung von Mittelfranken hingenommen.

 

Dem Schreiben der Regierung von Mittelfranken ist zu entnehmen, dass bei den durch die Aufsichtsbehörde akzeptierten Streckenverboten abstrakte Gefahrenquellen bestehen, die über die allgemeinen Verkehrsgefahren hinaus gehen.

 

Für die Grundschule an der Friedrich-Ebert-Straße lässt sich keine Situation ableiten, die ein Streckenverbot 30 km/h in der Friedrich-Ebert-Straße rechtfertigen ließe. Im Schulbereich kam es immer wieder zu kritischen Situationen durch anfahrende Eltern, die z. T. vor der Schule oder in der Straße Auf der Schwand parkten und hierdurch den Blick auf Kinder erschwerten. Durch Überwachung des ruhenden Verkehrs und ein temporäres Einfahrtverbot in die Straße Auf der Schwand konnten diese Vorkommnisse zurückgedrängt werden. Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Friedrich-Ebert-Straße bestehen nach wie vor keine Rechtfertigungsgründe.

 

Bei Übernahme der Argumente der Aufsichtsbehörde können sich aber  rechtfertigende Gründe für Streckenverbote an folgende Örtlichkeiten ergeben:

 

-       Herrnstraße, Höhe Stresemannplatz (Schulen rund um die Frauenstraße)

-       Nürnberger Straße, Höhe Tannenstraße (Schulzentrum Maistraße)

-       Soldnerstraße, Höhe U-Bahnhof Hardhöhe (Mittelschule und Grundschule)

 

Sämtliche Örtlichkeiten weisen an Schultagen eine extrem hohe Querungsfrequenz zwischen Haltestellen des ÖPNV und den jeweiligen Schulen auf.

 

Die Örtlichkeiten werden durch das Straßenverkehrsamt auf Streckenverbote 30 km/h überprüft.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 09.08.2012