Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß der Anlage beschlossen.
Anlässlich der
letzten Satzungsänderung hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 28.03.2012 beschlossen, dass für den Friedhof Vach die
Verlängerungsdauer des Grabnutzungsrechts von bislang 15 Jahren (wie bei den
anderen städtischen Friedhöfen auch) auf 10 Jahre festgesetzt werden soll.
Die Verlängerung
eines Grabnutzungsrechts ist bislang an die gesetzliche Ruhefrist angepasst.
Unter Ruhefrist versteht man den Zeitraum, innerhalb dem –berechnet ab der
letzten Bestattung- ein Grab nicht neu belegt werden darf, damit eine
ausreichende Verwesung der Leiche gewährleistet ist und den Bedürfnissen für
eine angemessene Totenehrung Rechnung getragen wird.
Aufgrund der
Bodenbeschaffenheit wurde vom Staatlichen Gesundheitsamt Fürth die Ruhefrist
für den Vacher Friedhof auf 15 Jahre festgesetzt (abweichend von den Friedhöfen
Erlanger Straße und Stadeln, bei denen die Ruhefrist 10 Jahre beträgt). Diese
Ruhefrist ist auch nicht abänderbar.
Es bestehen aber
keinerlei rechtliche Bedenken, den Zeitraum für die Verlängerung des
Grabnutzungsrechts auf dem Vacher Friedhof auch nach Ablauf der 15-jährigen
Ruhefrist von 15 Jahren auf 10 Jahre (wie bei den Friedhöfen Erlanger Straße
und Stadeln) zu reduzieren, sofern nicht innerhalb dieses Zeitraums eine neue
Bestattung in der Grabstätte erfolgen soll (und sich dadurch wieder eine neue
Ruhefrist von 15 Jahren ergibt).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007