Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung
Vorlage
StdA/002/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Die „Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007“ wird gemäß der Anlage beschlossen.


Anlässlich der letzten Satzungsänderung hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.03.2012 beschlossen, dass für den Friedhof Vach die Verlängerungsdauer des Grabnutzungsrechts von bislang 15 Jahren (wie bei den anderen städtischen Friedhöfen auch) auf 10 Jahre festgesetzt werden soll.

Die Verlängerung eines Grabnutzungsrechts ist bislang an die gesetzliche Ruhefrist angepasst. Unter Ruhefrist versteht man den Zeitraum, innerhalb dem –berechnet ab der letzten Bestattung- ein Grab nicht neu belegt werden darf, damit eine ausreichende Verwesung der Leiche gewährleistet ist und den Bedürfnissen für eine angemessene Totenehrung Rechnung getragen wird.

Aufgrund der Bodenbeschaffenheit wurde vom Staatlichen Gesundheitsamt Fürth die Ruhefrist für den Vacher Friedhof auf 15 Jahre festgesetzt (abweichend von den Friedhöfen Erlanger Straße und Stadeln, bei denen die Ruhefrist 10 Jahre beträgt). Diese Ruhefrist ist auch nicht abänderbar.

Es bestehen aber keinerlei rechtliche Bedenken, den Zeitraum für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts auf dem Vacher Friedhof auch nach Ablauf der 15-jährigen Ruhefrist von 15 Jahren auf 10 Jahre (wie bei den Friedhöfen Erlanger Straße und Stadeln) zu reduzieren, sofern nicht innerhalb dieses Zeitraums eine neue Bestattung in der Grabstätte erfolgen soll (und sich dadurch wieder eine neue Ruhefrist von 15 Jahren ergibt).


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Fürth vom 14. November 2007