Gemäß § 7 Abs. 2 Nr.
5 DVAsyl ist die Stadt Fürth verpflichtet 7,6 % der Asylbewerber in Bayern
aufzunehmen. Mit Stichtag am 19.09.12 betrug der Stand (laut Mitteilung der
Regierung von Mittelfranken) für die Stadt Fürth 76 Asylbewerber (4,3 %), was
ein ausgewiesenes Defizit von 57 Personen bedeutete. Seitdem wurden in der
Oststr. 22 Personen und in einer Pension in der Südstadt weitere 28 Personen
aufgenommen. Da jedoch die Gesamtzahl der Asylbewerber in Bayern laufend
steigt, kann derzeit nicht eingeschätzt werden, wie viele Personen die Stadt
Fürth aufgrund der Abnahmequote tatsächlich noch aufnehmen muss.
Bereits seit Monaten
ist die Verwaltung auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten oder
Grundstücken, die für Gemeinschaftsunterkünfte in Frage kämen. Es wurden
bereits diverse Häuser (auch von Privateigentümern), Pensionen und Grundstücke
auch gemeinsam mit der Regierung von Mittelfranken besichtigt. Die Problematik
ist, dass derzeit keine Liegenschaft zu finden ist, die sofort
bezugsfähig wäre. Die Häuser befinden sich alle in einem Zustand, der erst eine
Grundsanierung erforderlich macht, was zum einen mit zum Teil immensen Kosten
verbunden ist und zum anderen mehrere Monate in Anspruch nimmt. Die Eigentümer
haben bei einer Sanierung auch den nachvollziehbaren Wunsch (Bedingung) diese
Gebäude längerfristig zu vermieten. Da nicht einschätzbar ist, wie lange der
Zustrom von Asylbewerbern in den nächsten Jahren anhält, ist das Risiko
zumindest für die Kommune als Mieter nicht kalkulierbar. Ein eventueller
Leerstand ginge zu Lasten der Stadt Fürth. Die Regierung von Mittelfranken hat
an 2 Objekten größeres Interesse gezeigt um dort eine staatliche
Gemeinschaftsunterkunft einzurichten. Wie zügig die Verhandlungen und im
Anschluss daran die notwendigen Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, ist
noch nicht erkennbar. Mit einer Zeit von etwa 4-6 Monaten ist mindestens zu
rechnen. In der Zwischenzeit ist die Stadt Fürth in der Pflicht notfalls
Notunterkünfte (Turnhallen etc.) für eine vorübergehende Nutzung zur Verfügung
zu stellen. Auch hier ist die Verwaltung dabei in Frage kommende Objekte zu
suchen und zu prüfen.
Ergänzend wird noch
darauf hingewiesen, dass die Regierung von Mittelfranken im März 2010 die
letzten Gemeinschaftsunterkünfte in der Hafenstr. geschlossen und bereits im
August 2010 erneut auf die Kommunen zugegangen ist, weil die Zahl der
Asylbewerber wieder ansteigend war. Betont werden muss zudem, dass die Stadt
Fürth keineswegs, wie in der Presse dargestellt, nicht bereit wäre die
Asylbewerber aufzunehmen, sondern vielmehr hierzu nicht in der Lage ist. Im
Gegensatz zur Stadt Nürnberg verfügt die Stadt Fürth eben nicht mehr (mit
Ausnahme der Fronmüllerstr.) über staatliche Gemeinschaftsunterkünfte.
Das Sozialreferat der Stadt Fürth nimmt seine Verantwortung für eine adäquate Unterbringung von Asylberwerbern und Asylbewerberinnen sehr ernst und arbeitet mit Hochdruck an sinnvollen Lösungen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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