Betreff
Selbstversicherungsfonds
Vorlage
RA/005/2012
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Organisationsausschuss nimmt die Ausführungen des Rechtsamtes zur Kenntnis und empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Anordnungsbefugnis des Referenten III für den Selbstversicherungsfonds wie folgt:

 

Alternativ:

 - in unbegrenzter Höhe

 - bis zu einer Summe von 50.000.-- €


Die Stadt Fürth unterhält aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 12.04.1923 einen Selbstversicherungsfonds. In diesem werden für nahezu alle städtischen Gebäude und das städtische Inventar die Wagnisse Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Glasschäden, Leitungswasserschäden etc. abgedeckt. Externe Versicherungen sind für die vorgenannten Risiken nicht abgeschlossen. Für die einzelnen zu versichernden Wagnisse wurden dem Fonds in der Vergangenheit bestimmte Promillesätze zugeführt. In den letzten Jahrzehnten wurde angesichts der aufgelaufenen Rücklage davon abgesehen.

Diese beträgt nach Auskunft der Kämmerei derzeit 3.554.859,77 €.

 

Nach § 7 der Richtlinien für den Selbstversicherungsfonds vom 01.03.1963 ist das Versicherungsreferat, also das Referat III, befugt bis zu 5.000 .00 DM zu erstatten; darüberliegende Erstattungssummen sind dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

 

Angesichts eines aktuellen Schadensfalles (Beschädigung eines Gebäudes auf dem Friedhof Burgfarrnbach durch eine aufgefrorene Wasserleitung – Schadenshöhe rd. 22.000.-- €) wird vorgeschlagen, die Anweisungsbefugnis den aktuellen Verhältnissen anzupassen.

 

Die Begrenzung der Erstattungsbefugnis durch das Referat III auf 5.000,00 DM = 2.556,46 € ist nach nahezu 50 Jahren mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr zu vereinbaren. Sie steht auch im Widerspruch zu den Befugnissen nach der Dienstanweisung über die Anordnungsbefugnis. Danach kann die Referatsleitung Anordnungen in unbegrenzter Höhe für ihren Geschäftsbereich treffen. Angesichts dieser Regelung und der Preisentwicklung in den vergangenen 50 Jahren erscheint eine Anpassung der Anordnungsbefugnis dringend erforderlich. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Referat III eine Anordnungsbefugnis in unbegrenzter Höhe, zumindest aber bis zu einer Summe von 50.000.-- € zu geben.

 

Kämmerei und RpA wurden im Vorfeld beteiligt. Die Kämmerei stimmte uneingeschränkt zu, das RpA stimmte einer Erhöhung der Anordnungsbefugnis bis zu 50.000.-- € unter der Voraussetzung zu, dass die Änderung vom Stadtrat beschlossen wird.

 

Daher werden im Beschlussvorschlag die Alternativen „bis 50.000 €“ und „in unbegrenzter Höhe“ zur Entscheidung vorgestellt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: ~~