Vorlage
Käm/044/2012
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2012.

 

Von den Budgetabschlüssen 2011 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 350.618 €, d.h. 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse.

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2011 gem. Nrn. 4 und 5 der Vorlage zu.

 


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2011 wurden entsprechend den für das Jahr 2011 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2011 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2012 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2012 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 720.054 €. Die Ergebnisse der Budgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlage 1 und 2) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2012 der Referate und Dienststellen sowie die jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten wurden dem Stadtrat mit Schreiben vom 30.10.2012 übermittelt. Die noch fehlenden Budgetberichte für das Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“ sowie die Ergänzung zum Budgetbericht des Amtsbudgets 21000 „Stadtkasse“ sind zwischenzeitlich eingegangen. Sie sind dieser Vorlage beigefügt (siehe Anlage 3). Die noch fehlenden Budgetberichte der Sonderbudgets (10600, 10650 und 81500) bzw. der Zentralbudgets (20910 – 20950) werden, wie in o.g. Schreiben angekündigt, zur nächsten Sitzung im Dezember 2012 nachgereicht. Sie sind für die Entscheidungen über die Budgetabschlüsse bzw. der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets ohne Belang.

 

Die Abrechnungen der Budgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von            4.368.976 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von              808.502 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Budgetleitlinien berücksichtigt. Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit –abschlusstechnisch- die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der Gebäudewirtschaft Fürth sowie des gemeinsamen Kommunalunternehmens KommunalBIT notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der Gebäudebewirtschaftung und IT-Leistungen haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetbeträge 2011 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2011 in Höhe von 50 % zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“. 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2011 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 350.617,53 €) und sollen, wie unter 4 a) vorgeschlagen, als Budgetrücklage den Ämtern und Dienststellen künftig zur Verfügung stehen.

 

Die Budgetfehlbeträge 2011 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2011 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2012 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2011 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b)).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2011 sind Entscheidungen

 

a)      über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)      über die nach 2012 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge

 

zu treffen.

 

 

Zu a)

Die Verwaltung schlägt vor, den beim Jahresabschluss 2011 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag („Budgetüberschüsse 2011“) in Höhe von 350.617,53 € in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budget-Leitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote.

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus Anlage 4.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“               (= - 262.362,15 €)

­   Amtsbudget 41000 „Sachgebiet Kultur“                                      (= - 29.756,88 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater                                                    (= - 1.291.684,48 €)

­   Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“                (= - 223.384,27 €)

­   Amtsbudget 52000 „Sport“, UA 5501 „Metropolmarathon“       (= - 71.369,91 €)

­   Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“  (= - 310.422,79 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2012 verbleiben.

 

Zu Unteramtsbudget 23100 „Märkte, Kirchweihen, etc.“:

 

Der Budgetfehlbetrag des Unteramtsbudgets 23100 (= - 262.362 €) resultiert aus mehreren Teilbereichen. Hauptsächliche Ursache sind die Mehrausgaben bei Michaelis-Kirchweih, Erntedankzug und Weihnachtsmarkt sowie die Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt. Teilweise resultierte dies aus dem geänderten Buchungsverhalten der Dienststelle, wie bereits im Budgetbericht 2011 angekündigt wurde. D.h. es wird seit 2011 versucht, die Einnahmen und Ausgaben in dem Haushaltsjahr zu buchen, in dem die Veranstaltung stattfindet (Anmerkung der Käm: unter Beachtung des Fälligkeitsprinzips nach der KommHV). Damit entstanden 2011 aufgrund dessen Mehrausgaben als Einmaleffekt (ca. 85.000 €).

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 21.12.2011 („Budgetberichte 2011 – Budgetabschlüsse 2010“) wurde der Budgetfehlbetrag 2010 letztmalig zulasten des Gesamthaushalts übernommen. Neuen entstehenden strukturellen Verschlechterungen des Budgets muss durch entsprechende Maßnahmen der Verwaltung bzw. durch Entscheidungen des Stadtrats gegengesteuert werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen- auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Außerdem ist vom LA/MVS dringend ein Konzept zu erarbeiten, um das strukturelle Defizit zukünftig zu vermeiden. Hierfür erstellt LA/MVS im 1. Quartal 2013 einen Budgetvollzugsbericht, der mit dem neuen Konzept dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgelegt wird.

 

Hinweis: Mit Vorlage des Budgetberichts 2012 für das Unteramtsbudget 23100 am 06.11.2012 wurde zusätzlich eine HSt.-Übersicht mit umfangreichen Veränderungswünschen für 2013 übersandt. Diese Überlegungen sollten mit dem oben genannten Konzept in Einklang stehen. Eine Berücksichtigung im Haushalt erfolgt dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Zu Amtsbudget 41000 „Sachgebiet Kultur“:

 

Die mit Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (4.Stufe), lfd.Nr. 35 – Aufgabenkritik, lfd.Nr. 27 beschlossene Einsparung einer 0,5 Stelle ab 2011 wurde im Amtsbudget 41000 bereits mit der Personalkostenplanung 2011 (Haushaltsansätze Personalausgaben) berücksichtigt. Die zusätzlich bei HSt. 3430.8990.7000 (Beitrag Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013) eingeplanten 25.000 € sind damit hinfällig und sollten dem Amtsbudget wieder gutgeschrieben werden.

 

Für die endgültige Behandlung des Budgetergebnisses für 2011 empfiehlt Rf. II die Übernahme des Betrages von 25.000 € zulasten des Gesamtshaushalts. Für das Budget verbleibt demnach ein endgültiger Budgetfehlbetrag von 4.756,88 €, der weiter auf 2012 vorgetragen bleibt. Hinsichtlich der Finanzierung der 25.000 € wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2011 (= - 1.291.684 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2010 nach 2011 vorgetragenen Budgetfehlbetrag von 1.366.597 €. Das positive „operative“ Ergebnis beträgt damit 74.912 € und trägt zum Abbau des Fehlbetrages aus den Vorjahren bei.

 

Die in der Beschlussvorlage vom 21.12.2011 genannte positive Prognose hat sich damit bestätigt. Seit 2011 hat das Theater unterjährige Budgetvollzugsberichte zu erstatten (zuletzt zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 23.05.2012). Danach wird prognostiziert, dass zumindest kein weiterer Budgetfehlbetrag zu erwarten ist. Die unterjährigen Budgetvollzugsberichte sollten vorerst beibehalten werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen- auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

Zu Unteramtsbudget 51250 „Kindertageseinrichtungen“:

 

Der Budgetfehlbetrag (= 223.384 €) resultiert aus einer Fehlbuchung. Der 1. Abschlag des Landeszuschusses für Kinderhorte (= 243.050 €) wurde versehentlich 2011 im Sonderbudget 51510 „Zuschüsse an Kindertagesstätten freier Träger u.ä.“ eingenommen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag im Haushalt 2012 mit dem Sonderbudget 51510 auszugleichen.

 

 

Zu Amtsbudget 52000 „Sport“, UA 5501 „Metropolmarathon“:

 

Im Rechnungsergebnis-Saldo 2011 (Einnahmen abzüglich Ausgaben) des Unterabschnitts 5501 „Metropolmarathon“ erzielt dieser einen Überschuss (= 27.630 €). Der Fehlbetrag (= 71.370 €) ergibt sich aufgrund eines geplanten Überschusses von 99.000 € (Saldo der Haushaltsplanansätze). Nach Stadtratsbeschluss vom 22.07.2009 (Stellenplan des Rf. I/Sport – Weiterführung des Metropolmarathons) muss sich der Metropolmarathon finanziell vollständig selbst tragen. Der Fehlbetrag entstand damit rein im Plan-Ist-Vergleich.

 

Rf. II schlägt vor, den Betrag von 71.370 € zulasten des Gesamthaushalts 2012 zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“:

 

Der Budgetabschluss 2011 des Unteramtsbudgets 66200 ist u.a. durch die Nachzahlung aufgrund Endabrechnung 2010 der „Kanalbenutzungsgebühren öffentlicher Verkehrsgrund“ durch die Stadtentwässerung Fürth belastet (274.130 €). Die Neuberechnung aufgrund von Prüfungsfeststellungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes ist nicht ausreichend (siehe hierzu „Haushaltsberatungen 2010“ – Protokoll Renner Verwaltungshaushalt lfd.Nrn. 55 bis 57). Die Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2012 wieder aufgestockt.

Diese Gebühren werden dem Straßenbaulastträger (sprich dem Kernhaushalt) für die Regen- und Schmutzwasserentsorgung der öffentlichen Verkehrsflächen in Rechnung gestellt.

 

Rf. II schlägt vor, den Betrag von 274.130 € zulasten des Gesamthaushalts 2012 zu übernehmen. Für das Budget verbleibt demnach ein endgültiger Budgetfehlbetrag von 36.293 €, der weiter auf 2012 vorgetragen bleibt. Hinsichtlich der Finanzierung der 274.130 € wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

 

5. Die Übernahme der Budgetfehlbeträge gem. vorstehender Ziff. 4 b) erfordert insgesamt die Bereitstellung von 593.884 €. Wie unter Ziff. 4 b) zu Unteramtsbudget 51250 bereits vorgeschlagen, wird dieser Fehlbetrag von 223.384 € im Haushalt 2012 über das Sonderbudget 51510 abgewickelt. Es ist gegenwärtig jedoch noch nicht absehbar, ob das Sonderbudget dies auch ohne Defizit auffangen kann. Der fehlende Restbetrag von 370.500 € kann zulasten des Gesamthaushaltes 2012 durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer bereitgestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

593.884

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


4